Abrechnungsfrist abgelaufen, was nun?

  • Hallo an alle,

    mein Mietverhältnis begann am 01.04.2012 und endete zum 31.08.2013. Die Nebenkostenabrechnung für 2012 kam noch fristgerecht am 27.11.2013. Der Vermieter rechnete in dieser die Kaution und die Nebenkosten zusammen ab. Die Abrechnung ergab eine Rückzahlung von ca. 300€ der Nebenkosten und 900€ Kaution. Der Vermieter hielt 200€ für die nächste Abrechnung zurück. Er argumentierte damit, dass die Kosten im Jahr 2013 höher sein. Seit dem habe ich nun nichts mehr vom Vermieter gehört und er hat somit seine Abrechnungsfrist von einem Jahr versäumt.
    Ich denke, dass in der Abrechnung von 2013 wieder eine Rückzahlung zu meinen gunsten entstanden wären, da die Nebenkosten sehr hoch angesetzt waren und die 200€ kommen ja auch noch dazu.
    Ich habe irgendwo gelesen, dass man die kompletten Nebenkosten die man im Abrechnungsjahr gezahlt hat zurückverlangen kann, wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt. Stimmt das?
    Was wäre jetzt das Beste vorgehen?
    Schreibe ich selber den Vermieter und setze ihm eine frist von 2 Wochen, inder er die Abrechnung machen soll.
    Oder geh ich lieber direkt zum Anwalt?

    Danke schon mal für eure Hilfe


  • Ich habe irgendwo gelesen, dass man die kompletten Nebenkosten die man im Abrechnungsjahr gezahlt hat zurückverlangen kann, wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt. Stimmt das?
    Was wäre jetzt das Beste vorgehen?
    Schreibe ich selber den Vermieter und setze ihm eine frist von 2 Wochen, inder er die Abrechnung machen soll.
    Oder geh ich lieber direkt zum Anwalt?

    Danke schon mal für eure Hilfe

    Stimmt. Aber nur, wie in Deinem Fall, nach Ende des Mietverhältnisses.

    Anwalt ist erst mal nicht nötig.

    - Vermieter nachweisbar anschreiben und die Abrechnung unter Fristsetzung fordern.

    - Läßt er die Frist fruchtlos verstreichen, Mahnbescheid über die kompletten Vorauszahlungen des entsprechenden Abrechnungszeitraumes zurückfordern.

    Aber, falls er sie zurückzahlen sollte, nicht "verpulvern" denn der Vermieter könnte im E-Fall noch während eines Prozesses die Abrechnung nachreichen.

  • Hallo meter,
    einen komischen VM hast Du da gehabt..., handelte wohl nach Gutsherrenart.

    "mein Mietverhältnis begann am 01.04.2012 und endete zum 31.08.2013. Die Nebenkostenabrechnung für 2012 kam noch fristgerecht am 27.11.2013."
    - Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr?

    "Der Vermieter rechnete in dieser die Kaution und die Nebenkosten zusammen ab."
    - Das war rechtswidrig. Die Kaution IST grundsätzlich nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen.

    "Die Abrechnung ergab eine Rückzahlung von ca. 300€ der Nebenkosten und 900€ Kaution. Der Vermieter hielt 200€ für die nächste Abrechnung zurück."
    - Bitte mal deutlicher. Also NK-Rückzahlung 300€. Was passierte mit der Kaution?

    "Er argumentierte damit, dass die Kosten im Jahr 2013 höher sein."
    - Spielt keine Geige. Die zukünftigen mtl Vorauszahlungen errechnen sich aus dem (evtl hochgerechneten) Jahresbeitrag geteilt durch 12.

    "Seit dem habe ich nun nichts mehr vom Vermieter gehört und er hat somit seine Abrechnungsfrist von einem Jahr versäumt.
    Ich denke, dass in der Abrechnung von 2013 wieder eine Rückzahlung zu meinen gunsten entstanden wären, da die Nebenkosten sehr hoch angesetzt waren und die 200€ kommen ja auch noch dazu."
    - Schiesse mich meiner Vorprosterin an.

  • Hallo,
    ja der VM ist ein Steuerberater der die Wohnung als Kapitalanlage bestitzt, sich um diese aber nicht wirklich kümmert. Ich hab ihn mal gegooglet und die Internetseite seiner Steuerkanzlei gefunden. Ich habe dort gesehen, dass der Mann schon knapp 80 Jahre alt ist und mich gefragt, was ist, wenn es ihn schon nicht mehr gibt?

    Zitat

    Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr?


    -ja Abrechnungszeitraum ist wohl immer ein Kalenderjahr.

    Zitat

    "Die Abrechnung ergab eine Rückzahlung von ca. 300€ der Nebenkosten und 900€ Kaution. Der Vermieter hielt 200€ für die nächste Abrechnung zurück."


    -Er schrieb in dem Brief mit der NK-Abrechnung 2012, dass eben das Guthaben ca. 300€ sind und er es zusammen mit den 900€ überweist. Aber eben abzüglich der 200€. Habe auch gerade nochmal nachgesehen was er als Verwendungszweck geschrieben hat. Da steht 100€ NK 2012 + 900€ Kaution. Also hat er die 200€ vom Guthaben der NK 2012 abgezogen.

    So also mache ich jetzt ein Schreiben in dem ich die Abrechnung von 2013 fordere und ihm eine Frist von 3 Wochen setze!?
    Ich bin sehr gespannt, ob ich etwas von ihm höre.

    Nochmals Danke und ein schönes Wochenende.

  • meter

    "der VM ist ein Steuerberater der die Wohnung als Kapitalanlage bestitzt, sich um diese aber nicht wirklich kümmert. Ich hab ihn mal gegooglet und die Internetseite seiner Steuerkanzlei gefunden. Ich habe dort gesehen, dass der Mann schon knapp 80 Jahre alt ist und mich gefragt, was ist, wenn es ihn schon nicht mehr gibt?"
    - Unterschriften vergleichen.

    "Abrechnungszeitraum ist wohl immer ein Kalenderjahr."
    - Ist meistens so, jedoch keine Vorschrift.

    "Er schrieb in dem Brief mit der NK-Abrechnung 2012, dass eben das Guthaben ca. 300€ sind und er es zusammen mit den 900€ überweist. Aber eben abzüglich der 200€. Habe auch gerade nochmal nachgesehen was er als Verwendungszweck geschrieben hat. Da steht 100€ NK 2012 + 900€ Kaution. Also hat er die 200€ vom Guthaben der NK 2012 abgezogen."
    - Aha, also hat er 200€ einbehalten für evtl. Rückforderungen aus der noch offenen BK-Abr. 2013. Diese hätte Dir spätestens zum 31.12.2014 zugehen müssen.
    Da diese jedoch verfristet ist, kann er gar keine Nachforderungen mehr stellen und hat das Guthaben auszuzahlen. Verweigert er überhaupt die BK-Abr. 2013, kannst Du sämtliche im Abrechnungszeitraum geleisteten BK-à Konto-Zahlungen zurückverlangen.

    "So also mache ich jetzt ein Schreiben in dem ich die Abrechnung von 2013 fordere und ihm eine Frist von 3 Wochen setze!?"
    - OK.

    "Ich bin sehr gespannt, ob ich etwas von ihm höre."
    - Bitte berichte dann.

    "Nochmals Danke und ein schönes Wochenende."
    - Danke, dito!

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Februar 2015 um 18:31)

  • Hallo ich bins nochmal,

    komme leider erst heute dazu etwas zu schreiben.

    "Sehr geehrter Herr XXX,

    leider haben wir bis heute nichts mehr von Ihnen gehört, obwohl Sie die Nebenkosten von 2013 (Januar bis August) noch nicht abgerechnet haben. Die Frist zur Abrechnung ist am 31.12.2014 abgelaufen.

    Wir bitten Sie hiermit, die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer Frist von 3 Wochen bis zum 02.03.2015 nachzureichen. Bitte vergessen Sie die von Ihnen einbehaltenen 200€ aus der Nebenkostenabrechnung 2012 nicht. Sollten wir bis zum Fristende nicht von Ihnen hören, behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vor.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Kann ich das so schreiben, oder sollte noch etwas mit rein bzw. soll ich etwas anders schreiben?

  • komme leider erst heute dazu etwas zu schreiben.

    "Sehr geehrter Herr XXX,

    leider haben wir bis heute nichts mehr von Ihnen gehört, obwohl Sie die Nebenkosten von 2013 (Januar bis August) noch nicht abgerechnet haben. Die Frist zur Abrechnung ist am 31.12.2014 abgelaufen.

    Wir bitten Sie hiermit, die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer Frist von 3 Wochen bis zum 02.03.2015 nachzureichen. Bitte vergessen Sie die von Ihnen einbehaltenen 200€ aus der Nebenkostenabrechnung 2012 nicht. Sollten wir bis zum Fristende nicht von Ihnen hören, behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vor.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Kann ich das so schreiben, oder sollte noch etwas mit rein bzw. soll ich etwas anders schreiben?

    Ohne Dich rechtlich beraten zu wollen, würde ich das so schreiben.

  • Dank Dir, dann geht das Schreiben am Montag so raus und ich berichte zu gegebener Zeit.

    Ein schönes Wochende noch!

  • Hallo ich bins nochmal,

    komme leider erst heute dazu etwas zu schreiben.

    "Sehr geehrter Herr XXX,

    leider haben wir bis heute nichts mehr von Ihnen gehört, obwohl Sie die Nebenkosten von 2013 (Januar bis August) noch nicht abgerechnet haben. Die Frist zur Abrechnung ist am 31.12.2014 abgelaufen.

    Wir bitten Sie hiermit, die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer Frist von 3 Wochen bis zum 02.03.2015 nachzureichen. Bitte vergessen Sie die von Ihnen einbehaltenen 200€ aus der Nebenkostenabrechnung 2012 nicht. Sollten wir bis zum Fristende nicht von Ihnen hören, behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vor.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Kann ich das so schreiben, oder sollte noch etwas mit rein bzw. soll ich etwas anders schreiben?

    Kannste so schreiben.

    Welche rechtlichen Schritte das sind/sein können mußt und solltest Du nicht erklären.

  • Guten Abend,

    jetzt komme ich endlich zum schreiben.
    Ca. eine Woche nachdem der Brief raus war, bekam ich plötzlich eine Email vom Vermieter in der er fragt, auf welches Konto er das Guthaben der NK-Abrechnung überweisen soll und 2 Tage später war diese dann auch im Briefkasten. Mit den einbehaltenen 200€, waren es am Ende knapp 500€. Entweder hatte er es wirklich nur vergessen oder er hat einfach mal abgewartet, ob ich es vllt vergessen habe nach 1 1/2 Jahren. Aber ich will ihm ja nix unterstellen und bin froh, dass es jetzt so geklappt hat.
    Danke nochmal für eure Hilfe.

    Ich wünsche noch einen schönen Abend

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