Aufhebungsvertrag / Einbehaltung der Miete durch Vermieterin

  • Guten Tag liebe Experten,

    ich versuche mein Dilemma mal zu erklären und hoffe ich fasse mich nicht zu lang.

    Anfang Januar habe ich für eine Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben, Einzug am 01.02.15. Am 24.01.15 wurde die Wohnungsübergabe erledigt, wir durften mit der Erlaubnis der Vermieterin bereits in die Wohnung um zu streichen und Möbel aufzubauen. In dieser Woche kamen immer wieder - in meinen Augen harmlose - Unstimmigkeiten vor.

    Es wurde keine Kaution gezahlt, da die VM auf eigenen Wunsch darauf verzichten wollte bis ihr Bank Berater wieder verfügbar ist. Dieser ist wegen Krankheit bis heute ausgefallen. Ich habe mehrfach angeboten die Kaution zu überweisen oder auch in Bar zu übergeben, dies wurde abgelehnt.

    Am 01.02. eskalierte die Situation mit der VM so sehr, dass wir mit ihrem erwachsenen Sohn den Mietvertrag in beidseitigem Einverständnis wieder aufhoben und direkt wieder ausgezogen sind (sie selbst wollte nicht persönlich mit uns sprechen, ihr Sohn und seine Frau sprangen als Vermittler ein - unter mehreren Zeugen, aber erst mal nur mündlich).

    Die Übergabe soll am 08.02.15 stattfinden, bis dahin möchte die VM die bereits bezahlte Miete behalten (ich vermute als Kautionsersatz). Ihr Sohn versicherte uns (wieder unter Zeugen), dass die VM die Miete sofort nach Übergabe ohne Abzüge zurück überweist.

    Wir möchten die Aufhebung am Tag der Übergabe schriftlich im Mietvertrag festhalten, diesen somit "entwerten", da ein richtiger, schriftlicher Aufhebungsvertrag wieder zu Diskussionen mit der VM führen könnte.

    Darf die VM meine Miete als Kautionsersatz einbehalten?
    Schulde ich der VM NK für die Woche vor dem Einzug? (Strom lief zu diesem Zeitpunkt bereits auf mich, Wasser haben wir eine 1/3 Regelung zu meinen Gunsten geschlossen, da keine extra Wasseruhr vorhanden war - es wurden nur Pinsel vom Streichen ausgewaschen und minimal geheizt.)

    Ich möchte nach Möglichkeit, genauso wie der Sohn + VM, friedlich aus der ganzen Sache heraus kommen, da mich der Ein- und Auszug an einem Tag mehr als genug Kraft und Nerven gekostet hat und möchte nun wissen wie die rechtliche Lage hier aussieht? Auch wenn ich keinen Rechtsstreit anstrebe, möchte ich wissen welche Rechte ich und welche Rechte die VM hat in einem solchen Fall.
    Wenn die VM mit einer Schlammschlacht anfangen möchte (was ich nicht hoffe - dafür bin ich nicht der Typ), hätten wir das Druckmittel, dass sie ohne Energieausweis vermietet hat (dieser ist ja neuerdings Pflicht, wenn eine Wohnung vermietet werden soll, oder?).

    Vielen lieben Dank für alle Antworten im Voraus!

    VG
    CMS

  • Wenn das alles schon so geklappt hat, würde ich kein Öl ins Feuer gießen. Für mögliche entstandene Nebenkosten entschädigen Sie mit einer Pauschalsumme und gut ist.

  • Zitat

    Am 01.02. eskalierte die Situation mit der VM so sehr, dass wir mit ihrem erwachsenen Sohn den Mietvertrag in beidseitigem Einverständnis wieder aufhoben und direkt wieder ausgezogen sind (sie selbst wollte nicht persönlich mit uns sprechen, ihr Sohn und seine Frau sprangen als Vermittler ein - unter mehreren Zeugen, aber erst mal nur mündlich).

    Achte darauf, dass Du hier eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung erhältst. Worte sind schnell mal vergessen.

    Zitat


    Die Übergabe soll am 08.02.15 stattfinden, bis dahin möchte die VM die bereits bezahlte Miete behalten (ich vermute als Kautionsersatz). Ihr Sohn versicherte uns (wieder unter Zeugen), dass die VM die Miete sofort nach Übergabe ohne Abzüge zurück überweist.

    Dann solltet Ihr den 08.02.2015 abwarten.
    Grundsätzlich hat das mit Mietrecht wenig zu tun. Die Vermieterin entlässt Euch aus Kulanz aus dem Vertrag, behält dafür aber eine Sicherheit ein.
    Ich wüsste nicht, was dem entgegen stehen sollte.

    Alternativ kann die Vermieterin auch auf die Einhaltung des Vertrages bestehen und Du zahlst nicht nur die Miete für Februar, sondern auch für die kommenden Monate.

    Im Übrigen fertige ich mit meinen Mietern nur Aufhebungsvereinbarungen an, die zur Bedingung haben, dass die Mieter mir 1-2 Monatsmieten als Abstandszahlung hinterlassen.


    Zitat

    Wenn die VM mit einer Schlammschlacht anfangen möchte (was ich nicht hoffe - dafür bin ich nicht der Typ), hätten wir das Druckmittel, dass sie ohne Energieausweis vermietet hat (dieser ist ja neuerdings Pflicht, wenn eine Wohnung vermietet werden soll, oder?).

    Das ist nicht bei allen Gebäuden Pflicht. Gibt es einen Bestandsschutz ist ein Energieausweis nicht Pflicht.

    Zitat

    Auch wenn ich keinen Rechtsstreit anstrebe

    Einen Rechtsstreit, weil die Vermieterin ein paar hundert EUR ein paar Tage zu spät auszahlt? Wo ist die Verhältnismäßigkeit?
    Was willst Du hier erreichen? Bis das Gericht ein Urteil fällt, ist wahrscheinlich schon Herbst und Du hast das Geld längst auf dem Konto.

    Was bezweckst Du mit der Geschichte? Wie gesagt: Die Vermieterin kann auch auf den Mietvertrag bestehen und die entsprechenden Mietzahlungen fordern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Am 01.02. eskalierte die Situation mit der VM so sehr, dass wir mit ihrem erwachsenen Sohn den Mietvertrag in beidseitigem Einverständnis wieder aufhoben und direkt wieder ausgezogen sind (sie selbst wollte nicht persönlich mit uns sprechen, ihr Sohn und seine Frau sprangen als Vermittler ein - unter mehreren Zeugen, aber erst mal nur mündlich).


    Pass' auf, dass Du nicht auf's Kreuz gelegt wirst.

  • Hallo Zusammen,

    lieben Dank für die Antworten. Wir haben uns außergerichtlich geeinigt mit einer Einigung mit der wir beide Leben können. Das ganze passierte Schriftlich.

    Danke nochmal!

    VG

  • Wir haben uns außergerichtlich geeinigt mit einer Einigung mit der wir beide Leben können. Das ganze passierte Schriftlich.


    OK, hfftl vom VM selbst unterschrieben.

  • Das ist doch mal etwas,

    Soooo ein Riesenproblem, dass um 14:34 Uhr gepostet wird konnte bis 20:36 Uhr gelöst werden.


    Vielleicht hat ja das "tolle" Druckmittel mit dem Ernergieausweis geholfen. Vielleicht hat CMS510 aber auch gesehen, dass die Vermieterin beim Einparken nicht geblinkt hat und hatte dadurch noch ein Druckmittel.

    Dinge gibt es, die gibt es gar nicht
    H H

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