Hallo,
wir haben am 7.3.2012 den Mietvertrag für unsere Wohnung unterschrieben. ( die Vermietern am 13.3.2012)
Im Mietvertrag ist ein Verzicht zur ordentlichen Kündigung auf 4 Jahre drin. Diese lautet:
Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2012.
Beide Parteien verzichten Wechselseitig 4 Jahre auf das ordentliche Kündigungsrecht. Eine Ordentliche Kündigung ist somit frühestens zum 01.06.2016 möglich.
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mieträume nach Ablauf der Mietzeit fort, so verlängert sich das Mietverhältnis abweichend von § 545 BGB nicht.
Für die außerordentlichen Kündigungsrechte des Mieters und des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Da der Vertagsabschluss ja schon am 13.3.2012 war, sind es mehr als 4 Jahre Kündigungsverzicht.
Ist diese Klausel nun unwirksam?