Erbengemeinschaft - Leerwohnung - rausgeworfen wegen ein kinderfreies Haus

  • Entschuldigung, bei mir ist das kompliziert. Ich bin Mieter . Gleichzeitig habe ich in der Eigentümergemeinschaft 50% der Immobilie. Oder bin ich kein Mieter ?

    1988 bekam ich von meinem Vater 1/2 Haus geschenkt. Niessbrauch ging April 2014 an mich ueber. Die Verwaltung wird vom Cousin 67 gemacht. Er hat 25 %. Sein Bruder 77 hat nochmal 25 %. Diese Verwaltung wird bestens bezahlt, er bekommt 800 Euro mehr als eine professionelle Verwaltung von Haus und Grund gleich nebenan ...

    Seit den 90igern lebte ich im Ausland. War nicht mehr in Deutschland gemeldet.

    Dieses grosse Haus hat eine - so mein Eindruck - unbewohnte " Verwalterwohnung ". Aber voll moebeliert von Bett ueber Waschmaschine bis zum Besteck. 48 qm. Wird genutzt um " Mietintessenten zu befragen, Vertraege zu unterzeichnen , Handwerker Termine zu machen, Besprechungen zu machen und zum aufbewahren der Akten des 6 Fam. Hauses. Und als Ruheraum. " so der Cousin.

    Bruder 77 lebt im Altenheim. Cousin 67 wohnt ca. 2,5 Bahnstunden weg im Eigenheim.

    Ich lebe in Asien, also wirklich weit weg. Ich habe mich im November 2014 mit meiner Tochter in der unbewohnten Verwalterwohnung eingemietet. Cousin gab mir Schluessel. Die Miete wurde von meinem Anteil abgezogen und betrug nur 300 Euro. Vetrag hab ich nicht.

    Ich bin Deutscher aber meine 9 j. Tochter ist ein Mischlingskind. Fuer mich war der Aufenthalt in Deutschland ein Test. Meine Tochter wurde unweit zur Schule gemeldet und sie war gluecklich in der deutschen Grundschule. Sie will in Deutschland leben und bleiben.

    Ich habe das meinem Cousin 67 mitgeteilt. Der reagierte sehr ungehalten hielt mir am Telefon einem Vortrag: Kinder im Haus passen nicht, Kinder mindern den Wert des Hauses, Kinder sind zu laut und ueberhaupt sei das Haus kinderfrei !

    Mischlingskinder sollten NICHT auf eine deutsche Schule gehen. Er schickte mir spaeter sogar eine Liste von Schulen in Asien, Quelle Wikipedia. In Asien sollten die kinder bleiben. Auch habe er einen pensionierten Direktor einer deutschen Schule gefragt. Der Schuldirektor soll gesagt haben, " Kinder aus dem Ausland schaffen sowieso keinen guten Abschluss. Ein Kind von 9 Jahren kann sowieso kein Deutsch mehr lernen, ergo solle meine Tochter besser in Asien bleiben !! "

    Ich hatte schon den Rueckflug gebucht und wollte mein 2. Kind , den Jungen , nachholen. Die Schule hatte beide Kinder problemlos angenommen. Die Tochter wurde im Vorab getestet. ok ! Nur beim Einwohnermeldeamt war ich NICHT gemeldet, weil der Cousin mir das verboten hatte.

    Die Schule habe ich um Hilfe gebeten, aber der Direktor sagte nur: es gibt ja Rechtsanwaelte. Den hab ich aufgesucht, der wollte 220 Euro und nix kam bei dem Gespraech raus. :mad:

    Der Cousin schickte mir eine email und betonte nochmals, dass ich diese Wohnung nicht mehr betreten darf. Ich hab sogar noch Sachen drin. Schluessel hab ich und Miete wird ja von meinem Anteil abgezogen. Strom und Gas bezahl ich an den Cousin.

    Jetzt habe ich Panik. Ich will wieder einreisen nach Deutschland. Als alleinerziehender Vater habe ich nur in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht nach 1626a BGB. In Asien koennen mir die Kinder jederzeit weggenommen werden, da ich nicht verheiratet bin.

    Ich MUSS also wieder nach Deutschland. Sonst laufe ich in Gefahr beide Kinder zu verlieren.

    Da ich doch in dieser Wohnung war und meine Tochter in der Schule so wunderbar Anschluss gefunden hat will ich auch wieder da hin.

    Habe schon diverse Foren um Hilfe angefragt, leider bisher ohne Erfolg. Mir wurde nur gesagt, ich kann bestraft werden, weil ich nicht angemeldet war.

    Kann hier wer einen Rat geben ? Ich habe den Eindruck, der Cousin will weder mich noch die Kinder haben und hofft dass ich weit weg in Asien bleibe. So kann er " verwalten ' wie immer er will.

    Die Schluessel von der Wohnung habe ich, blos die von der allgemeine Aussentuer hab ich nicht.

    Der Cousin sagt, diese Verwalterwohung kann ich nicht haben. Ich sollte besser eine Eigenbedarfskuendigung aussprechen gegen einen Mieter meiner Wahl.

    Aber bitte warum soll ich einen zahlenden Kunden = Mieter rauswerfen , wenn da doch eine Wohnung leer steht. Mir geht das nicht in den Kopf. Das bringt a boeses Blut und b dauert das ewig und c kostet das doch mein Geld ... wo soll ich denn solange wohnen ?

    8 Mal editiert, zuletzt von ralli (30. Januar 2015 um 15:33)

  • Das hat nicht alles viel mit Mietrecht zu tun.

    Und wieso zahlen Sie Miete, wenn Sie ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen haben?

    Der einzige richtige Tipp: Gehen Sie zu einem Anwalt. SCHNELL, wenn Ihnen ihre Kinder lieb sind.

    Und ja, wir haben in Deutschland eine Meldepflicht.

    Mit scheint es so, als wollen ihre beiden Brüder Sie daran hindern, Ihr 50 % des Hauses zu "nutzen".

  • ich danke fuer die Antwort aus Berlin.

    In Berlin ist das klar geregelt:

    Am 4. März 2014 hat der Senat von Berlin insoweit die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Verordnung – ZwVbVO) beschlossen, mit der das Zweckentfremdungsverbot für das gesamte Stadtgebiet Berlins als anwendbar erklärt wird.

    Da kann keine Wohnung einfach 6 Monate leer stehen.

    Leider nicht in meinem Fall, da anderes Bundesland.

    Ich war bei 2 Anwaelten hier, beide sagen, einfach einziehen, der soll sie mal rausklagen ...

    ich will auch keine Briefchens schreiben, ich will Tatsachen schaffen.

  • Hallo,

    nachdem die Verwalterwohnung bereits angemietet ist, hier gilt auch eine mündliche Vereinbarung ( ist dies der Fall müssen keine Vorauszahlungen für Neben-Betriebs und Heizkosten getätigt werden) und haben auch bereits Miete bezahlt.

    Sie können jetzt nachweisen, dass der Mietvertrag Bestand hat und die Herausgabe der Mietsache von dem Rest der Gemeinschaft verlangen, Sie zahlen ja auch dafür.

    Im übrigen, so ausführlich haben Sie das Problem noch nie geschildert, die anderen Posts in verschiedenen Foren habe ich gelesen.

    Weiter noch, Sie haben ein brutales Druckmittel gegen den Rest der Gemeinschaft, nämlich das Verlange der Auseinandersetzung der Gemeinschaft.

    D. h. Sie könnten jetzt verlangen, dass ihr Anteil abgekauft wird, sollte hier kein Interesse bestehen und man sich nicht einigen, könnten Sie eine Auseinandersetzungsklage einreichen, das geht in der Endphase sogar so weit, dass die Immobilien zwangsversteigert wird und er Erlös unter den Berechtigten nach Anteil aufgeteilt wird.

    Erbengemeinschaft | Die Erbauseinandersetzung

    Sie sollten nun endlich zur Tat schreiten und unmissverständlich klar machen, dass die Herren hier nicht alleine das Sagen haben.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    nachdem die Verwalterwohnung bereits angemietet ist, hier gilt auch eine mündliche Vereinbarung ( ist dies der Fall müssen keine Vorauszahlungen für Neben-Betriebs und Heizkosten getätigt werden) und haben auch bereits Miete bezahlt.

    Sie können jetzt nachweisen, dass der Mietvertrag Bestand hat und die Herausgabe der Mietsache von dem Rest der Gemeinschaft verlangen, Sie zahlen ja auch dafür.

    D. h. Sie könnten jetzt verlangen, dass ihr Anteil abgekauft wird, sollte hier kein Interesse bestehen und man sich nicht einigen, könnten Sie eine Auseinandersetzungsklage einreichen

    Sie sollten nun endlich zur Tat schreiten und unmissverständlich klar machen, dass die Herren hier nicht alleine das Sagen haben.

    Gruß

    BHShuber

    zugegeben, ich bin ein Weichei. Mit zwei kleinen Kindern an der Hand ist das sehr sehr schwer mit dem streiten ...

    Als alleinerziehender Vater sei ich " suspekt und der kriegt bei uns sowieso keinen Wohnraum." naja. Ich fuehle mich da schon getroffen.

    ich habe den Miteigentuemern angeboten, meinen Anteil aufzukaufen. Wurde schriftlich abgelehnt.

    Ich habe durch eine Anzeige mehrere Interessenten gefunden, die das Objekt kaufen wollen. Ihnen wird eine Besichtigung verweigert durch Ausreden ...

    Ich habe das Objekt einem Auktionshaus angeboten, der Startpreis wird abgelehnt. Seit dem weis ich , dass im Haus zu 25.000 Euro " Reparaturen " gemacht werden ... autsch. Auf diese Belege bin ich mal neugierig. Aber das Finanzamt sagt, sie zeigen mir nix. Bin erst seit 2014 Eigentuemer ... brummel.

    Mir wurde geschrieben, dass sie nicht verkaufen wollen. Die beiden haben alle Mieteinnahmen und alle Ruecklagen auf ihren Konten ... ich bin da der Neue ...

    Vor der Zwangsversteigerung habe ich Respekt, da ich die Kosten Gutachten und Gericht im Vorab auslegen muss. Leider ist der Wert des Objektes im 7 stelligen Bereich. Und das dauert ja Jahre ... !

    Ich wollte eigendlich nur die kleine Wohnung haben ... und das bezahlen ... und keinen Krieg ... Die anderen jedenfalls zahlen nix fuer die Nutzung der Verwalterwohnung. Ich schon ... :mad:

    Ich danke jedenfalls fuer die klare Antwort.

    Was halten sie von der Idee erst mal die Sache auf sich beruhen zu lassen und per Ueberraschung wieder einzuziehen, anmelden und abwarten was sich tut ?

    4 Mal editiert, zuletzt von ralli (30. Januar 2015 um 16:30)

  • Hallo,

    ich würde auch wieder einziehen. Was soll schon passieren? Rausklagen können die dich nicht, weil sie kein Mandat der Besitzer haben (du hast schließlich 50% des Besitzes).

    Auch wenn du dich selbst für ein Weichei hälst, jetzt mußt du dich durchsetzen und auf dein Recht beharren. Schin der Kinder zuliebe.

    Gruss
    H H

    Nur mal interessehalber, wo ist denn das Haus. Solche ausländerfeindlichen Ansichten wundern mich schon.

  • Hallo,

    ich würde auch wieder einziehen. Was soll schon passieren? Rausklagen können die dich nicht

    Nur mal interessehalber, wo ist denn das Haus. Solche ausländerfeindlichen Ansichten wundern mich schon.

    Danke fuer den Kommentar. Auch Dank an Berny ..

    wo das Haus ist will ich nicht so offen im Forum schreiben ... gern per Nachricht, aber bei private Nachricht kann ich bei Hamburg nicht klicken. Sagen wir einfach, in einer Stadt an der Mosel ...

    Ich hab panische Angst, ich komm da an, frisch vom Flughafen mit 3 Koffern, will die Tuer aufschliessen und ... der hat das Schloss ausgetauscht. Was mach ich dann ? ? ? ? ? /-(((((

    Einmal editiert, zuletzt von ralli (30. Januar 2015 um 23:58)

  • Wenn es definidiv Ihre Wohnung ist brechen Sie das Schloß einfach auf.
    Hier wird Ihnen keine Amme zur Verfügung gestellt, welche jedes Ihrer Handlungen gutheißt oder ablehnt.

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