Kündigung fristgerecht abgeschickt - aber keinen Kontakt zum Vermieter!

  • Hallo und schönen guten Abend,

    im September 2014 sind eine Freundin und ich in eine WG gezogen, zur Untermiete. Da die neue Wohnung 650km von zu Hause entfernt war, konnten wir die Wohnung vorher nicht besichtigen. Als wir dann hier ankamen und zuerst den Schlüssel von einem Bekannten des Mieters bekamen und darüber hinaus kein Übergabeprotokoll gemacht haben, wurden wir skeptisch. Die Wohnung war in einem schlimmen Zustand, alles war dreckig und stank extrem, ein Boiler war komplett entfernt und das Klo kaputt, ist ausgelaufen. Zudem heizt die Heizung nur in einem der 2 Zimmer gleichzeitig, was uns leider mit der Zeit aufgefallen ist.
    Da wir von dem Mieter keine Adresse hatten, mussten wir uns über Whatsapp mit seiner Angestellten unterhalten. Da uns dies aber zu umständlich war, sind wir wegen diversen Problemen gleich zu unserem Vermieter gegangen, der selbst geschockt war über den Zustand der Wohnung und sich weitgehend über viele der Probleme gekümmert hat. Da er nicht wusste, dass der Mieter überhaupt beide Zimmer vermietet - geplant war wohl nur eine - wollte er mit ihm in Kontakt treten und das klären, sodass wir die Miete nur noch an ihn bezahlen. Das war vor gut 3 Monaten. Da der Mieter VIEL mehr Geld nimmt, als er dem Vermieter bezahlt, sind wir damit nämlich sehr unzufrieden. Für diesen Zustand ist die Wohnung definitiv zu teuer.
    Wir haben schon im ersten Monat uns dazu entschlossen, auszuziehen, was der Vermieter wusste. Wir haben also fristgerecht am Anfang diesen Monats unsere Kündigung abgeschickt, zu der Adresse, die uns die Angestellte des Mieters einmal gegeben hatte. Einschreiben wurde angenommen und kam nach ein paar Tagen zurück, scheinbar hatte der Mieter seinen Arbeitsort geändert (die Adresse war die seines Arbeitsplatzes) und somit ist er für uns unerreichbar. Wir haben es per SMS und nach langem Suchen auch über E-Mail versucht, aber er meldet sich nicht zurück. Als die Kündigung hier ankam, haben wir sie gleich an dem Vermieter weitergeleitet, auch hier wieder eine SMS geschrieben und per Post versendet, mit der passenden Anmerkung, dass wir den Mieter nicht erreicht haben. Doch auch dort kommt nun absolut nichts zurück. Es ist nun fast einen Monat her und unsere Kündigung schwebt in der Luft. Wir müssen aber unbedingt zum 1.04 ausziehen!
    Am meisten Sorgen macht uns die Kaution, die wir für die neue Wohnung brauchen.

    Was sind nun die rechtlichen Schritte, die wir da einleiten können? Am Montag werden wir wohl zu Gericht gehen, aber es wäre schön, schon vorher ungefähr zu wissen, auf was wir uns da einstellen müssen.

    Vielen lieben Dank!

  • Hallo Shyruto,

    die Kündigung hättet Ihr an die in Eurem Mietvertrag angegeben Anschrift Eures VM per Einwurfeinschreiben schicken sollen.
    Da könnt Ihr jetzt (sofort!) auch noch, und zwar zum 30.04.2015.

  • Hallo Berny,

    das haben wir als zweiten Schritt gemacht (

    Zitat

    Als die Kündigung hier ankam, haben wir sie gleich an dem Vermieter weitergeleitet, auch hier wieder eine SMS geschrieben und per Post versendet,

    ). Es kam allerdings bis jetzt noch keine Antwort zurück. Sollten wir dies erneut versuchen?

  • Hallo Berny,

    das haben wir als zweiten Schritt gemacht (). Es kam allerdings bis jetzt noch keine Antwort zurück. Sollten wir dies erneut versuchen?

    Ein Vermieter muß auf die Kündigung nicht antworten/reagieren. Wichtig für Euch ist das Ihr den fristgerechten Zugang nachweisen könnt.

  • Hallo,

    ihr geht Montag "zu Gericht"? Was wollt ihr da?
    Oder wollt ihr zu einem Anwalt gehen? Der kann euch dann sagen, was ihr machen könnt.

    Aber ich kann euch jetzt schon sagen, dass ihr kein Anrecht habt, die Kaution zum Auszugtermin oder kurz danach zurückzubekommen.

    Gruss
    H H

  • Shyruto,
    nix mit weiterleiten, SMS und versuchen! Was soll sowas? Die Kuddelmuddelumstände (typisch WG) interessieren doch garnicht.
    Absender lt. MV, Empfänger lt. MV, Datum, Text, Unterschrift(en), per Einwurfeinschreiben.

  • Zitat

    Ein Vermieter muß auf die Kündigung nicht antworten/reagieren. Wichtig für Euch ist das Ihr den fristgerechten Zugang nachweisen könnt.


    Zwecks Schlüsselübergabe ect auch nicht? Ich dachte immer, es muss ein Rückschreiben kommen, ob die Kündigung akzeptiert wurde oder nicht und wenn ja, für welchen Zeitraum.

    Hallo HH,
    genau, wir wollen zu einem Anwalt gehen, um die Lage mit ihm zu besprechen, da es noch weitere Mängel ect an der Wohnung gibt. Nur wollten wir vorher von hier erfahren, auf was wir uns einstellen müssen.

    Berny,
    ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Auf dem Mietvertrag steht der Mieter, dessen Untermieter wir sind, noch mit unserer Adresse drin, da er hier gewohnt hat und sich beim Vermieter nicht umgemeldet hat. Deshalb bekamen wir über Umwege seine Arbeitsadresse raus, an die wir die Kündigung laut Aussage vieler Leute schicken sollten. Diese wurde per Einschreiben verschickt, angenommen und wieder zurück gesendet.
    Als sie hier an kam, haben wir sie nun an den Vermieter geschickt, auch per Einschreiben. Nachweis haben wir. Nur kommt keine Reaktion zurück. Da wir vorher mit ihm nur Kontakt über SMS und Telefon hatten und er auf diesen Wegen immer sofort geantwortet hat, haben wir ihn über die falsche Adresse informiert (zu seinem Interesse, da er tatsächlich UNS einmal nach der Adresse SEINES Mieters gefragt hat, da er auch für ihn nicht über Telefon ect erreichbar war!), nur kam nie eine Antwort zurück.
    Als "Mietanfänger", wenn man das hier so sagen darf, sind wir deshalb irritiert.
    Und was das Ganze nun mit unserer WG zu tun hat, muss ich auch nicht wirklich verstehen.

  • Ich dachte immer, es muss ein Rückschreiben kommen, ob die Kündigung akzeptiert wurde oder nicht und wenn ja, für welchen Zeitraum.

    Nein

    Zitat

    Deshalb bekamen wir über Umwege seine Arbeitsadresse raus, an die wir die Kündigung laut Aussage vieler Leute schicken sollten. Diese wurde per Einschreiben verschickt, angenommen und wieder zurück gesendet.
    Als sie hier an kam, haben wir sie nun an den Vermieter geschickt, auch per Einschreiben.

    Versteh ich das richtig, an den Vermieter Eures Vermieters?

    Wenn ja, ist das Chaos perfekt. Der ist nicht Euer Vertragspartner.

    Egal wo sich Euer Vermieter (der Hauptmieter) aufhält, ob auf Hawaii oder im Orbit, die Kündigung muß an seine im Mietvertrag genannte Anschrift gehen.

    Wann und ob er sie da raus nimmt und liest ist völlig egal.

    Also ganz fix, bis spätestens 4.2.15, eine Kündigung an Euren Vermieter an seine im Vertrag angegebene Adresse per Einwurfeinschreiben schicken.

  • Hallo Shyruto,

    "Zwecks Schlüsselübergabe ect auch nicht? Ich dachte immer, es muss ein Rückschreiben kommen, ob die Kündigung akzeptiert wurde oder nicht und wenn ja, für welchen Zeitraum."
    - Nur wenn vertraglich vereinbart, dann müsste er schriftlich ragieren.

    "Auf dem Mietvertrag steht der Mieter, dessen Untermieter wir sind, noch mit unserer Adresse drin, da er hier gewohnt hat"
    - Also die per Einwurfeinschreiben-Kündigung an diese Anschrift schicken.

    "... bekamen wir über Umwege seine Arbeitsadresse raus, an die wir die Kündigung laut Aussage vieler Leute schicken sollten."
    - OK, dann schickt Ihr eben sicherheitshalber auch noch per Einwurfeinschreiben eine Kdg dorthin. Mach' es Dir doch einfach: Zweimal die Anschrift, und lediglich vor jede, je nachdem wohin sie geht, ein Kreuzchen.
    Also: Absender lt. MV, Empfänger lt. MV, Zweite Empfängeranschrift, Datum, Text, Unterschrift(en), per Einwurfeinschreiben.
    Ergänzung zu anitari: Die Kündigung(en) muss spätestens bis zum 04.02.2015 18:00 im Machtbereich des Empfängers eintreffen.

    "Diese wurde per Einschreiben verschickt, angenommen und wieder zurück gesendet."
    - Das mag verstehen, wer will - ich jedenfalls nicht.

    "Als sie hier an kam, haben wir sie nun an den Vermieter geschickt, auch per Einschreiben."
    - Du meinst die Kündigung?

    "Und was das Ganze nun mit unserer WG zu tun hat, muss ich auch nicht wirklich verstehen."
    - Das sind hier die "besten" - zumindes die meisten - "Kunden".

  • Hallo,

    also, damit die Sache noch einmal aufgeklärt ist, obwohl ich es schon gesagt habe - die im Mietvertrag angegebene Adresse unseres Vermieters (also des Mieters des eigentlichen Vermieters der Wohnung) ist UNSERE Adresse. Für unsere Wohnung, da er eigentlich nur 1 Zimmer der Wohnung vermietet hat. Diese Wohnung hier ist als seine im Mietvertrag angegeben. Es würde nichts bringen, eine Kündigung in unseren Briefkasten zu legen, da er ja offensichtlich nicht mehr in dieser Wohnung wohnt. Selbst wenn ich ein Eisnchreiben los schicken würde, steht sein Name ja auch nicht mehr an unseren Briefkasten. Scheint mir alles etwas unlogisch. Und an die Adresse, die er uns einmal gegeben hatte, haben wir die Kündigung per Einschreiben ja geschickt. Das sollte seine "Arbeitsstelle" sein und dort hat wohl jmd das Einschreiben angenommen und zurück geschickt, weil er nicht mehr dort arbeitet, die Arbeitsstelle an sich kennt die neue Adresse leider nicht.
    Ich wünschte ja auch, dass es hier weniger Chaos geben würde, aber wenn der Vermieter vollständig den Kontakt abbricht, ist das schwierig. Glaubt mir, ich wäre liebend gerne ohne Probleme ausgezogen. :)

  • Shyruto:

    "die im Mietvertrag angegebene Adresse unseres Vermieters (also des Mieters des eigentlichen Vermieters der Wohnung) ist UNSERE Adresse."
    - Das ist völlig egal, dann schickst Du sie eben dorthin.

    "Es würde nichts bringen, eine Kündigung in unseren Briefkasten zu legen, da er ja offensichtlich nicht mehr in dieser Wohnung wohnt."
    - Spielt keine Rolle.

    "Selbst wenn ich ein Eisnchreiben los schicken würde, steht sein Name ja auch nicht mehr an unseren Briefkasten."
    - Wer hat ihn entfernt? Ich würde das evtl. "korrigieren". Frag' doch mal den Obervermieter, ob der Infos hat.

  • Zitat

    Es würde nichts bringen, eine Kündigung in unseren Briefkasten zu legen,

    Die Kündigung an irgendwelche zugerufene Adressen oder an den Vermieter des Vermieters zu schicken bringt erst recht nichts.

    Um das noch mal aufzuklären bzw. zu erklären:

    Der Vermieter muß Gelegenheit haben Kenntnis von der Kündigung zu nehmen. Dazu muß sie in seinen Machtbereich gelangen. Was zumindest der Briefkasten unter der im Mietvertrag stehenden Anschrift ist.

    Wann und ob er sie da raus nimmt und liest ist völlig wurscht.

    Den Umstand das der Name nicht am Briefkasten steht kann man ändern:rolleyes:

    So nebenbei, es steht nirgends geschrieben das eine Kündigung in den Briefkasten geworfen werden muß.

    Sie kann auch persönlich übergeben oder unter der Tür durch geschoben werden.:cool:

    In Eurem Fall könnte man sie auch z. B. am Spiegel im Flur oder Bad ankleben. Offen, ohne Umschlag. 1- 2, möglichst neutrale, Zeugen unterschreiben lassen und Fotos machen.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (31. Januar 2015 um 14:36)

  • "Wer hat ihn entfernt? Ich würde das evtl. "korrigieren". Frag' doch mal den Obervermieter, ob der Infos hat."
    - Er war schon weg, als wir eingezogen sind. Er hat hier unserer Recherche nach schon seit gut einem jahr nicht mehr gewohnt, wahrscheinlich aber länger. Und der Obervermieter hat die Adresse des Heeren ebenfalls nicht. Er wusste ja nicht mal, dass er die ganze Wohnung vermietet, abgemacht war nur 1 Zimmer. Er hat jedenfalls auch keinen Kontakt mehr zu unserem Vermieter.


    Ich bedanke mich schonmal für die ganzen, lieben Antworten. Die Möglichkeit von anitari hört sich sehr abenteuerlich an, aber wenn es keinen anderen Ausweg gibt, werden wir das wohl machen müssen.

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