Anteilige Abrechnung f. 4 Monate

  • Hallo,

    folgenden Sachlage:
    Wir wohnen mit 2 Personen seit dem 01.10.09 in einer 76m² Wochnung und zahlen monatlich 160€ BK. Heute kam eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.10.09 bis 31.01.2010 und wir sollen 670€ nachzahlen.
    Ist es rechtens, einfach wie man lust hat, eine Anteilige BK-Abrechnung auszustellen? Wir haben jetzt exakt ein Jahr die Betriebskosten gezahlt (12x160 € = 1920€). Warum wird das jetzt nicht verrechnet?!
    Mir geht es jetzt nicht um die höhe der Nachzahlung, sondern einfach darum, dass auf deren Konto 1920€ liegen und jetzt zusätzlich nochmal 670€ haben möchten, weil im genannten Zeitraum (die ersten 4 Monate) nur 4x160€ eingegangen sind.
    Wäre über jede Info dazu dankbar. Habe bis jetzt hier leider nichts passendes gefunden.

    Danke

  • Der Abrechnungszeitraum bei den Betriebskosten muss immer 1 Jahr sein. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein. In Ihrem Fall scheint dieser Zeitraum vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010 zu laufen. Ihre Mietzeit ist dabei nebensächlich, denn Sie müssen ja nur anteilmäßig vom 01.10. bis zum 31.01. bezahlen.

    Verständlich, dass Sie eine hohe Nachzahlung haben, weil Ihnen die Sommermonate fehlen, in denen Sie Vorauszahlungen leisten, aber keine Heizkosten haben.

    Mit anderen Worten, diese Abrechnung scheint in Ordnung, Sie haben aber scheinbar auf Deubel komm raus die Heizung aufgedreht.

  • Hallo Ratty,

    "Mir geht es jetzt nicht um die höhe der Nachzahlung, sondern einfach darum, dass auf deren Konto 1920€ liegen und jetzt zusätzlich nochmal 670€ haben möchten, weil im genannten Zeitraum (die ersten 4 Monate) nur 4x160€ eingegangen sind."
    Na, toll: Mich würden für vier Monate 4x160+670=1310/4/76= 4,31€/m² und Monat schon etwas nachdenklich stimmen...

    Die noch nicht abgerechneten 8x160€ dürften ja wohl für den derzeitigen Abrechnungszeitraum gelten, wobei ich auf jeden Fall mich über den Abrechnungszeitraum informieren würde. 1.2.-31.1. halte ich doch für sehr selten, denn der liesse sich doch locker in 1.1.-31.12. umrechnen.
    Bei dem von mir verwalteten MFH ist der AbrZeitraum der 1.6.-31.5., so mal btw.

  • Zitat

    ...sondern einfach darum, dass auf deren Konto 1920€ liegen und jetzt zusätzlich nochmal 670€ haben möchten, weil im genannten Zeitraum (die ersten 4 Monate) nur 4x160€ eingegangen sind

    Diese Denkweise ist nicht korrekt. Ihr Vermieter hat den Zeitraum bis zum 31.01.2010 abgerechnet. In diesem Zeitraum haben Sie die Wohnung vier Monate genutzt (vom 01.10.2009 bis 31.01.2010). Deshalb dürfen auch nur die in Ihrem Nutzungszeitraum (vier Monate) geleisteten Vorauszahlungen bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

    Die danach von Ihnen geleisteten Vorauszahlungen dienen zur Finanzierung der vom Vermieter zu zahlenden Betriebskosten für den Zeitraum nach dem 31.01.2010.

  • Okay das mit der Vorauszahlung und Abrechnung leuchtet mir nun ein, scheint ja demnach auch rechtens zu sein. Erstmal danke dafür.

    Nachdem ich mich heute bei einigen Bekannten umgehört habe zwecks Betriebskostenabrechnung und der von mir zu zahlenden Nachzahlung waren einige sehr geschockt.
    Allein die Kosten für Heizung u. Wasser belaufen sich auf 1060 €. Die Gesamtkosten für H u. W betragen 2390 € für 4 Parteien. Heißt im Klartext; in diesem Haus wohnen insgesamt 6 Personen verteilt auf 4 Wohnungen. Wir 2 Leute sollen demnach knapp 10.000 Einheiten verbraucht haben und die anderen 4 Leute auf 3 Wohnungen verteilt "nur" knapp 8000 Einheiten.
    Kann ich ehrlich gesagt nicht ganz glauben. Das mag vielleicht hinkommen, wenn man die Heizkörper auf höchste Stufe stellt und Tag und Nacht das Fenster auflässt, was weiß Gott nicht der Fall war. Zumal sie Nachts eh nichtmal lauwarm geworden ist und Tagsüber nur die obere hälfte des Heizkörpers heiss wurde.

    Diese Woche geht's dann erstmal zum Mieterschutzbund. Irgendwas kann da ja nicht ganz stimmen.

    Gruß


  • Wir 2 Leute sollen demnach knapp 10.000 Einheiten verbraucht haben und die anderen 4 Leute auf 3 Wohnungen verteilt "nur" knapp 8000 Einheiten.

    Zumal sie Nachts eh nichtmal lauwarm geworden ist und Tagsüber nur die obere hälfte des Heizkörpers heiss wurde.

    Diese Woche geht's dann erstmal zum Mieterschutzbund. Irgendwas kann da ja nicht ganz stimmen.
    Gruß


    Sachen gibt's, die mag man garnicht glauben. Es könnten ja auch in der Tat (geeichte) Messgeräte falsch anzeigen. Ein neuer HKV zählte sogar rückwärts.

    Eine Mieter in in einem MFH mit sechs Nutzern verbraucht z.Zt. 46,3% des Trinkwassers...

    Hier sollten mal die Heizkörper entlüftet und der Wasserdruck im System korrigiert werden.

  • ... und Tagsüber nur die obere hälfte des Heizkörpers heiss wurde. da ja nicht ganz stimmen.

    Das könnte die Erklärung sein. Der Heizkörper heizt nur mit halber Fläche und muss dementsprechend heiß werden, der Heizkostenverteiler "sieht" die hohe Temperatur und zeigt dadurch viele Einheiten an. Da die "Anzeige" dieser Heizkostenverteiler (Verdunsterröhrchen) nicht linear ist, erscheint es mir schon denkbar, dass dadurch einzelne besonders heiße Heizkörper überbewertet werden.

    Abhilfe, wie schon mein Vorredner sagt: entlüften.

    Diesen Mangel hätte man dem Vermieter aber rechtzeitig mitteilen müssen. Deshalb nachträglich die Heizkostenabrechnung zu bemängeln halte ich für fraglich bis aussichtslos.

    Es kann aber auch ein Ablesefehler sein. Falls die alten Röhrchen noch am Heizkörper sind (sollten sie eigentlich), lässt sich das nachvollziehen.

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