Wie Lange darf ich Nebenkosten einbehalten?

  • Servus,

    Ich bin Mitte 2012 in meine aktuelle Wohnung gezogen (zur Miete)
    Für die Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter also das ganze Jahr 2013 Zeit. Es kam dann eine wirre Abrechnung mit Kosten, welche aber nicht Plausibel war, deswegen habe ich die Abrechnung als Falsch zurückgehen lassen.

    Ich bezahle nun seit Februar 2014 keine Nebenkosten mehr, da der Vermieter keine neue Abrechnung gemacht hat. Für das Jahr 2013 habe ich eine "Akzeptable" Nebenkostenabrechnung bekommen.
    Heute rief mich mein Vermieter an ich müsse ab Februar 2015 wieder Nebenkosten bezahlen, da ich sonst im Verzug wäre und er mir sonst Kündigen würde. Ist das Korrekt? Oder kann ich die Nebenkosten weiter einbehalten bis ich eine korrekte Nebenkostenabrechnung für 2012 bekommen habe?

    Danke schon mal für Antworten.

  • Eine falsche Abrechnung berechtigt nicht dazu die Zahlung der NK einzustellen.

    Das darf ein Mieter nur wenn der Vermieter trotz Aufforderung gar keine Abrechnung erstellt.

    Du hast hoffentlich die einbehaltenen NK bei Seite gelegt?!

    Ja der Vermieter kann Dir wegen Verletzung des Vertrages, auf jeden Fall fristgerecht, kündigen.

  • Verstehe ich das richtig:
    Für 2013 HAST Du eine Abrechnung bekommen, die du bisher noch nicht angezweifelt hast, und willst dennoch die Vorauszahlungen einstellen?
    Das dürfte rechtlich nicht haltbar sein.
    Selbst die Vorauszahlungen auf eine falsche Abrechnung komplett einzustellen halte ich für kritisch, wenn das nicht sogar "verboten" ist. Du kannst die Vorauszahlungen, wenn einzelne Posten eindeutig falsch sind, anpassen, aber ganz einstellen? Da würde ich als Vermieter im Viereck hüpfen.
    Das Anpassen der Vorauszahlungen bedarf gem. Rechtsprechung nicht einmal einer Abrechnung. Wenn der Vermieter die Kosten rechtfertigen kann, kann er die Vorauszahlungen anpassen.
    Zumal die Vorauszahlungen ja die aktuelle Periode betreffen, die Abrechnungen aber zurückliegende.

    Wie gesagt: Ich finde das riskant und verstehe nicht, wieso der Vermieter das Einstellen der Zahlungen akzeptiert hat, da es sich um periodenfremde Vorgänge handelt.

  • Eine Nebenkostenabrechnung muss ja bestimmte punkte enthalten.
    Der Vermieter hat mir eine Abrechnung geschickt, die keine der geforderten punkte enthalten hat, somit gehe ich davon aus das er mir keine Abrechnung geschickt hat.
    Ich behalte ja die Nebenkosten schon 1 ganzes Jahr lang ein.
    Ich habe ihn schon mehrmals aufgefordert eine ordentliche Abrechnung zu erstellen.
    Die NK habe ich auf ein extra Konto zurückgelegt.
    Gehen wir mal davon aus er hat keine Abrechnung für 2012 erstellt, wie lange darf ich die NK einbehalten?


  • Das Anpassen der Vorauszahlungen bedarf gem. Rechtsprechung nicht einmal einer Abrechnung.

    komisch, dabei ist es doch gesetzl. vorgeschrieben " Sind BK - VZ vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei NACH EINER ABRECHNUNG durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen" § 560 IV BGB.

  • Eine falsche Abrechnung zählt nicht als Keine Abrechnung.

    Meiner Meinung nach hätten die NK gar nicht zurück gehalten werden dürfen sondern nur gemindert werden dürfen um die falschen Positionen.
    Spätestens mit der Abrechnung 2013 bist Du jedoch in der Verpflichtung die neuen Abschläge voll zu zahlen, sofern du an dieser Abrechnung nichts auszusetzen hast.

    Was war denn an der Abrechnung 2012 alles falsch, was in Deiner Ansicht einen Einbehalt der NK-VZ rechtfertigt?

  • komisch, dabei ist es doch gesetzl. vorgeschrieben " Sind BK - VZ vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei NACH EINER ABRECHNUNG durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen" § 560 IV BGB.

    Ja, da hast Du Recht. Ich meinte eher da auch Ausnahmetatbestände. Wenn die Vorauszahlungen unangemessen hoch sind, und das eindeutig ist, können die auch ohne Abrechnung nach unten korrigiert werden.

    Ich hab mich da blöd ausgedrückt.

  • Ich habe aber für 2012 bisher nichts anderes bekommen.
    Ich wollte ja nur eine Korrekte abrechnung für 2012, also um den Vermieter dazu zu zwingen, habe ich dann die Nebenkosten einbehalten.

  • Hier ist die für 2013:

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    Was sollte ich nun Eurer Meinung nach tun?

    Ich brauche die Wohnung noch 6 Monate, danach ziehe ich eh um.

    Einmal editiert, zuletzt von BSS (28. Januar 2015 um 12:18)

  • Erläuterung gab es keine.
    Dann Zahle ich jetzt einfach wieder die Vorauszahlung für die Nebenkosten mit.
    Unter Vorbehalt, Reicht es dann wenn ich im Verwendungszweck der Überweisung einfach reinscheibe "Nebenkosten Vorauszahlung unter Vorbehalt?

  • Meines Erachtens ja. Würde aber in einem separatem Brief die Vorbehalte erläutern.
    Das Fehlen von Erläuterung könnte zu einer formellen Unwirksamkeit führen.

    Bei uns sind insbesondere bei den WEG-Objekten die Erläuterung für die Mieter im von uns verwalteten Sondereigentum meist dreimal länger als die Abrechnung selber... und selbst wurde schon ne Abrechnung von nem Mieterfreundlichen Richter kassiert...

  • Der sichtbare Teil sieht auf den ersten Blick korrekt aus.

    Aber wirklich nur auf den ersten. Es fehlt die Angabe Deiner Vorauszahlungen und dann die Verrechnung mit den tatsächlichen Kosten.

    Aus meiner Sicht ist das lediglich die Kostenaufstellung, aber keine Abrechnung.

    Ist die BK- und Heizkostenabrechnung auch an Dich gerichtet/adressiert?

    So nebenbei, Grundsteuer 88 € für 1 Jahr ist fast lachhaft wenig. Oder hat der Vermieter mehrere Wohnungen in dem Haus?

  • Der sichtbare Teil sieht auf den ersten Blick korrekt aus.

    Aber wirklich nur auf den ersten. Es fehlt die Angabe Deiner Vorauszahlungen und dann die Verrechnung mit den tatsächlichen Kosten.

    Aus meiner Sicht ist das lediglich die Kostenaufstellung, aber keine Abrechnung.

    Ist die BK- und Heizkostenabrechnung auch an Dich gerichtet/adressiert?

    So nebenbei, Grundsteuer 88 € für 1 Jahr ist fast lachhaft wenig. Oder hat der Vermieter mehrere Wohnungen in dem Haus?

    Das mit der Grundsteuer könnte hinkommen. Bei einer WEG bekommt jeder Eigentümer für jede Wohnung, die er hat, einen separaten Grundsteuerbescheid. Und 88 EUR für eine so kleine Wohnung kann hinkommen.

    Was natürlich fehlt ist das Anschreiben. Der Vermieter wird ja irgendwo aufgelistet haben, ob es eine Nachzahlung oder ein Guthaben gibt. Das MUSS nicht mit auf dieser Kostenübersicht stehen, das kann auch auf einem anderen Blatt geschehen, wo bei dem Punkt der umlagefähigen Kosten bezüglich der Zusammensetzung auf diese Übersicht verwiesen wird. Hauptsache, es ist übersichtlich und verständlich.

    Die Erläuterung fehlt mir aber in der Tat, denn das mit der Grundsteuer muss zum Beispiel erklärt werden.

  • An mich Persönlich ist nichts Adressiert, sondern alles an den Vermieter.
    Ich habe nur das was ich eingescannt habe, mehr nicht es gibt keine Auflistung der gezahlten Beträge und auch keine Erklärung zu Irgendetwas.
    Der Vermieter hat mehrere Wohnungen aber meines Wissens nach nur die eine in dem Hochhaus wo ich wohne.

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