Betreten der Mieträume

  • Hallo alle zusammen!

    Ich würde gern mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen:
    Es gibt ein komplettes Gebäude welches zu Studentenapartments umgebaut wurde. Das bedeutet, dass jeder sein eigenes Zimmer mietet, welches abschließbar ist. (Der Eigentümer hat nur einen Schlüssel ausgehändigt, einen einbehalten)
    Jede Etage hat ca. 9 Zimmer, die Küchen auf jeder Etage sind für jederman offen und nicht nochmal abschließbar.

    Der Eigentümer arbeitet noch daran den Keller auszubauen und ist deshalb häufig im Haus.
    Er nutzt selbst den Kühlschrank und geht in der Gemeinschaftsküche der "WG" ein und aus.
    Das Problem ist, dass sich seine Vorstellungen von Sauberkeit stark von der der WG unterscheidet. Er hat inzwischen diverse Aushänge gemacht, es solle sauberer sein.

    Die Gemeinschaftsräume sind nicht so das man vom Boden essen kann, es stehen ein Küchenutensilien rum...bei 9 Personen die zusammen wohnen ein normales Umfeld.
    Der Eigentümer will es hygienisch.

    Wie kann sich die WG gegen den Eigentümer wehren? Kann der Eigentümer eigentlich einfach so in den Gemeinschaftsräumen ein und aus gehen?

    Vielen Dank für eine Antwort.

  • Dem Vermieter den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen zu untersagen halte ich in diesem Fall für schwierig. Ich nehme mal an, dass durch den Mietvertrag nur das eigene Zimmer gemietet wurde und die übrigen Räume, wenn überhaupt, lediglich zur Mitbenutzung vermietet sind.

    Für die gemeinschaftlichen Räume ist in diesem Fall der Vermieter verantwortlich.

    Ebensowenig können Mieter in einem Mehrfamilienhaus dem Vermieter das Betreten der gemeinschaftlichen Räume verbieten, bzw. ein Untermieter seinem Hauptmieter..... Lediglich in den zu Wohnzecken vermieteten Räumen hat der Vermeiter nichts zu suchen.

    Die Nutzung des Kühlschranks durch den Vermieter allerdings halte ich unter Umständen für problematisch.

    Über das Thema 'Sauberkeit' kann man sich prima streiten. Nur wer legt hier die Richtlinien fest? Wenn sich nicht gerade das Geschirr in der Küche stapelt und die Räume regelmäßig durch euch gereinigt werden, muss auch der Vermieter damit leben.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (5. Oktober 2010 um 13:07)

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