Mietminderung wegen tropfende Oberlichter

  • Hallo Community,

    leider habe ich zu diesem Thema nichts passendes gefunden.
    Wir wohnen seit 2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung und haben im Moment auch nicht die Möglichkeit auszuziehen.
    Die Oberlichter / Dachluken sind im Wohnzimmer und im Schlafzimmer und hellen die Räume auch schön auf jedoch fangen diese bei kalten Temperaturen an zu tropfen. Dieser Zustand ist leider auch nicht zu kontrollieren.
    In beiden Zimmern wurden von uns Klimamessgeräte aufgestellt um die Feuchtigkeit und Temperatur immer in Blick zu haben.
    Ebenso wird bei uns immer gründlich gelüftet und die Türen stehen in allen Zimmern offen (haben ne Katze daher muss das auch so sein).
    Ab ca. Oktober beginnen die Oberlichter schon zu schwitzen und wir versuchen das Problem zu lösen indem wir jeden Abend, bevor wir uns schlafen legen, die Oberlichter abtrocknen.(ist auch gut mit arbeit verbunden).
    Wenn es dann aber im Winter richtig kalt draußen wird bringt selbst das abtrocknen nichts mehr und mitten in der Nacht beginnen die Oberlichter zu tropfen an(geht bis zu einen durchgängigen Strahl).
    Laminat, Couch, Bett, Tisch und Bettdecken sind leider dadurch mit flecken überseht und feucht.
    Nun haben wir letztes Jahr unseren Vermieter informiert und dieser hat auch einen "Experten " in die Wohnung bestellt.
    Diese sagten zu uns das wir gegen dieses Problem nicht machen könnten und damit leben müssten. Ebenso kam später ein schreiben vom Vermieter, dass wir nicht richtig lüften würden usw. und wir für Schäden an der Wohnung selber aufkommen müssten.
    Da dieser Vorgang den gesamten letzten Winter gedauert hat und im Sommer ja keine Probleme vorhanden sind haben wir das ganze erstmal aufgegeben. Nun beginnt langsam das ganze von vorne und ich weiß nicht wie ich reagieren soll.


    - Kann ich einfach die Miete kürzen ???
    - Wie verhalte ich mich wenn der Vermieter wieder einfach sagt, dass wir nicht richtig lüften ???
    - Um wieviel kann man die Miete kürzen ???
    - Wieviel Zeit muss ich dem Vermieter lassen um zu reagieren bevor ich die Miete kürzen kann.


    Ich habe natürlich auch hilfe in der Verbraucherzentrale gesucht jedoch wollten die , dass ich mich in einem Mieterverein anmelden solle und das Geld würde ich mir gerne sparen....

    Ich würde mich super freuen wenn ihr mir nen paar Tipps geben könntet und vielleicht auch auf die ein oder andere Frage ne Antwort wisst.

    Mfg Wutti

  • Alle Antworten zu Ihren Fragen finden Sie hinter diesen Links:

    Mietminderung ? Wikipedia

    Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Ratgeber - Ratgeber Geld + Karriere - Bild.de

    Mietminderungstabelle

    Mietminderungstabelle Abfluss Abwasser Balkon Baulärm Bauarbeiten Bordell Disco Discothek Durchlauferhitzer Dusche

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Nachtrag: Ich befürchte, dass die Fenster nur eine Einfachverglasung besitzen und da ist es unvermeidlich, dass sich dort Kondenswasser bildet und dann abläuft. Also schon mal nicht Ihr Problem/Fehler, wenn es so zutreffen sollte.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (2. Oktober 2010 um 18:28)

  • ... Einfachverglasung ... Also schon mal nicht Ihr Problem/Fehler, wenn es so zutreffen sollte.

    Ich nehme mal an, die Einfachverglasung war bei Anmietung bereits vorhanden. Dann ist das so, gemietet wie besehen. Bei hoher Luftfeuchtigkeit bzw. Temperaturdifferenz tropft es halt, gegen die Physik kann man nichts tun. Meines Wissens (man darf mich gerne korrigieren) ist im Altbau Einfachverglasung weiterhin zulässig.

  • Hallo wutti,

    wie bei meinen Vorrednern bereits anklang, dürfte das Problem durch die (wahrscheinlich) enfach veglasten Fenster bestehen.
    Warme Luft kann im Gegensatz zu kalter Luft viel (Raum-)Feuchtigkeit aufnehmen, welche sich hervorragend auf kalten Flächen niederschlägt.
    Deshalb sollte man bspw. im Sommer auch nicht die Kellertüren lange Zeit weit geöffnet lassen - dadurch wird das Gegenteil von dem Gewünschten erreicht.

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