abmahnung?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne zur Miete seit 2 Jahren. Meine Vermieterin wohnt im gleichen Hause, eine alte sehr pingelige Frau, aber gut egal. Bei mir war ein Heizungsrohr kaputt, dementsprechend war meine Vermieterin in meiner Wohnung, sie hat bemängelt das es viel zu dreckig sei und alles unaufgeräumt und wenn ich dies nicht bald verbessern würde, würde ich Probleme bekommen. Außerdem hat sie gesagt sie will mich jetzt öfters kontrollieren kommen. Da sie angst das jetzt ihre neue Küche von mir ruiniert wird.
    Folgende unsauberkeiten wurden bemängelt: Dusche soll mit einer Zahnbürste gereinigt werden da man sie sonst nicht sauber bekommt, waschbecken war leicht dreckig(wohlgemerkt waren am Tag davor noch die Handwerker im Bad),
    auf dem Spülbecken waren mehrere kleinere Krümel etc und zum Schluss ganz schlimm in meinem Flur stehen 4 Tüten rum mit verschiedenen Sachen drin.
    Meine Frage jetzt ist, hat sie das Recht mich zu kontrollieren + mir vorzuschreiben wo ich meine Sachen hinstelle?
    Weitere Punkte die jedes mal ein Thema sind: Ich habe ein Stellplatz für mein Auto, der Boden ist mit Kiessteinen, dh jedes mal wenn ein Auto zurücksetzt auf die Straße fallen 3-4 Steine aus diesem Beet raus, natürlich beschwert sie sich jedes mal. Jedoch ist der Stellplatz groß genung für 2 Autos und ihre Tochter schmeißt auch immer Steine raus, kann man da irgendwas machen das nervt nämlich wirklich.

    Gruß und danke schonmal :)

  • alachso

    Deine Vermieterin hat nicht das Recht Dich zu kontrollieren. Lasse sie einfach nicht in die Wohnung, wenn Sie nicht vorher einen Termin und einen Grund für ihren Besuch angibt.

    Das Problem mit Deinem Stellplatz kann man schlecht anders lösen, als Steinchen wieder zurück an Ort und Stelle. Der VM könnte den
    Stellplatz befestigen lassen und die Platzgebühr erhöhen. Würde dir das gefallen?

  • Die Eigentümerin hat kein Recht, Dich "öfters" zu kontrollieren. Sie hat ggf. das Recht in gewissen Abständen - z. B. einmal in zwei Jahren - die Wohnung zu prüfen, aber das auch nur um den allgemeinen Zustand zu prüfen, und nicht, wie Du lebst.

    Wie Du lebst, hat die nicht zu interessieren. Du darfst aber die Wohnung auch nicht verwahrlosen lassen. Als Mieter hast Du eine Obhutspflicht.

  • Zur Person:
    - Immobilienverwalter in Berlin (210 Wohn- und Gewerbeeinheiten)
    - Objektbuchhalter (2000 Wohn- und Gewerbeeinheiten)
    - Ausbilder
    - freier Dozent an privaten Bildungsträgern für Rechnungswesen / WEG / Mietrecht / öff. Baurecht (Bauplanungsrecht)


    Du solltest erst mal meinen Werdegang lesen...:rolleyes:

  • Soll man bei den Angaben zu Deiner Person jetzt vor Ehrfurcht erstarren oder wozu soll der Quatsch gut sein?

    Das ist kein Quatsch sondern das Aufzeigen, dass ich kein Couch-Verwalter bin, der sein Wissen aus einem "Do-it-Yourself-Ratgeber" hat, sondern dass ich fachlich qualifiziert bin und mit meinen Antworten nicht unbedingt immer durch das Tal des Unwissens schreite, sondern meistens durchaus weiß, was ich sage :D

  • Das ist kein Quatsch sondern das Aufzeigen, dass ich kein Couch-Verwalter bin, der sein Wissen aus einem "Do-it-Yourself-Ratgeber" hat, sondern dass ich fachlich qualifiziert bin und mit meinen Antworten nicht unbedingt immer durch das Tal des Unwissens schreite, sondern meistens durchaus weiß, was ich sage :D


    Naja, zumindest glaubst Du an Dich...:cool:

  • Wenn ich als Unwissender in einem Forum eine für mich wichtige Frage stelle, möchte ich schon gerne wissen, ob der, der antwortet, weiß was er sagt, oder nur im trüben fischt und seine wage Aussage als Fachwissen anpreist.

    Wenn ich in einem Rechtsforum eine Frage stelle, finde ich es auch besser eine Antwort von einem Juristen zu bekommen als von einem Fleischer, der eine Ausgabe des BGB von 1978 daheim hat.

    Aber das sind wohl rein subjektive Eindrücke. Wenn Euch meine Signatur stört, müsst Ihr sie ja nicht lesen. Anderen ist das hilfreich. Und damit ist die Diskussion aus MEINER Sicht beendet und ich werde auch nicht weiter darauf eingehen. Ich bin hier um zu helfen, nicht um mich von Euch anpöbeln zu lassen, denn genau das macht Ihr.

  • AndreasC:

    "Wenn ich in einem Rechtsforum eine Frage stelle, finde ich es auch besser eine Antwort von einem Juristen zu bekommen als von einem Fleischer, der eine Ausgabe des BGB von 1978 daheim hat."
    - Ich bin Elektriker, und mein BGB ist von 1977.

    "Wenn Euch meine Signatur stört, müsst Ihr sie ja nicht lesen. Anderen ist das hilfreich."
    - Hoffentlich...

    "Ich bin hier um zu helfen, nicht um mich von Euch anpöbeln zu lassen, denn genau das macht Ihr."
    - Nööö.

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