Vorzeitige Kündigung wegen Hausverkauf

  • Hallo,
    vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen.

    Wir sind eine 7-köpfige WG, welche teilweise seit 2 Jahren zusammen wohnt. Bei Einzug haben wir zwei Hauptmieter ausgewählt. Im Vertrag wurden uns mindesten 5 Jahre zugesichert. D.h. bis 2017..
    Vor Ca. 6 Monaten sind die beiden Hauptmieter ausgezogen. Der Vertrag wurde aber nicht auf neue Hauptmieter umgeschrieben.
    Vor einigen Tagen haben wir vom Vermieter erfahren, dass er das Haus verkauft und wir bis Ende Juni ausziehen müssen.
    Der neue Eigentümer will das Haus als Unterkunft für Angestellte seines Hotels verwenden.

    Darf der Vermieter uns Kündigen? Obwohl kein Eigenbedarf vorliegt? Haben wir überhaupt noch Rechte, da die Hauptmieter ausgezogen sind und kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde?

  • Baku:

    "Im Vertrag wurden uns mindesten 5 Jahre zugesichert. D.h. bis 2017.."
    - Max. sind vier Jahre gegenseitigen Kündigungsverzicht möglich, wenn explizit so vereinbart.

    "Vor einigen Tagen haben wir vom Vermieter erfahren, dass er das Haus verkauft und wir bis Ende Juni ausziehen müssen."
    - Ist kein ausreichender Grund.

    "Der neue Eigentümer will das Haus als Unterkunft für Angestellte seines Hotels verwenden."
    - Erst nach Eintrag im Grundbuch kann er versuchen, Euch wegen Eigenbedarf zu kündigen. Unterbringung Angestellter sind kein Eigenbedarf.

    "Darf der Vermieter uns Kündigen?"
    - (Vergeblich) versuchen kann er ja...

    "Obwohl kein Eigenbedarf vorliegt?"
    - Eben, drum.

    "Haben wir überhaupt noch Rechte, da die Hauptmieter ausgezogen sind und kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde?"
    - Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag und dem BGB.

  • Danke für die Hilfe!

    Ist unser Mietvertrag noch gültig? Die beiden Personen auf die der Vertrag lief sind, wie gesagt, vor Ca 6 Monaten ausgezogen.

  • Danke für die Hilfe!

    Ist unser Mietvertrag noch gültig? Die beiden Personen auf die der Vertrag lief sind, wie gesagt, vor Ca 6 Monaten ausgezogen.

    Da Ihr offensichtlich vom Vermieter geduldet werdet, ist davon auszugehen, dass hier ein mündliches Mietverhältnis mit Euch entstanden ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist unser Mietvertrag noch gültig? Die beiden Personen auf die der Vertrag lief sind, wie gesagt, vor Ca 6 Monaten ausgezogen.


    Natürlich ist der MV noch gültig, und zwar zwischen den Personen, die in ihm benannt sind UND unterschrieben haben. Da Ihr darin nicht benant seid, ist davon auszugehen, dass Ihr einen mündlichen MV habt.

  • loool, rein rechtlich besteht ein Vertragsverhältnis zw. den beiden Hauptmietern, die ausgezogen sind und dem Vermieter. Der Vermieter muss das Mietverhältnis schriftlich kündigen. Die Kündigung ist an die Hauptmieter zu richten. Die Kündigung muss begründet sein und den gesetzl. Vorschriften entsprechen. Mündliche Kündigungen sind regelmäßig unwirksam. Das die Hauptmieter ausgezogen sind, ist ebenfalls irrelevant. Sie sind immer noch Vertragspartei und auch schön dum, da sie damit immer noch für Mietzahlungen gegenüber dem Vermieter haften.

    Ebenfalls besteht ein Untermietverhältnis zw. den Hauptmietern und den weiteren WG-Bewohnern. D.h. das die WG-Bewohner ihre Anliegen an die Hauptmieter vortragen müssen, da zw. dem Vermieter und den WG-Bewohnern als Untermieter kein Vertragsverhältnis besteht.

  • Ein mündlicher Mietvertrag zw. dem Vermieter und den jetzigen WG-Bewohnern besteht mMn nur, wenn tatsächlich ein Vertrag zw. diesen Parteien zustande kommen sollte und auch über die wesentliche Vertragspunkte (Mietgegenstand, Mietzins, Vertragsparteien) Konsens (=Einigkeit) besteht. Da aber einfach alles weiter gelaufen ist, glaube ich nicht, dass hier ein neues Vertragsverhältnis entstehen sollte. Vielmehr besteht das alte weiterhin.

  • Ein mündlicher Mietvertrag zw. dem Vermieter und den jetzigen WG-Bewohnern besteht mMn nur, wenn tatsächlich ein Vertrag zw. diesen Parteien zustande kommen sollte und auch über die wesentliche Vertragspunkte (Mietgegenstand, Mietzins, Vertragsparteien) Konsens (=Einigkeit) besteht. Da aber einfach alles weiter gelaufen ist, glaube ich nicht, dass hier ein neues Vertragsverhältnis entstehen sollte. Vielmehr besteht das alte weiterhin.


    Das sowieso, denn es wurde ja wohl noch nicht rechtswirksam gekündigt.

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