Mietwohnung Kündigung vor verlegen

  • Hallo,
    wir brüchten dringend einen guten Rat.
    Wir haben unsere Wohnung zum 31.05.2015 gekündigt und unser Vermieter hat den Erhalt auch bestätigt.
    Leider habe ich mich bei der Ausstellung der Kündigung vertan. Wir wollten eigentlich zum 30.04.2015 kündigen und können uns keine Doppelbelastung leisten. Derzeit würden wir die Kündigungsfrist von drei Monaten noch einhalten können.
    Ist eine erneute Zustellung gestattet?

    Vielen Dank vorab!

  • Natürlich. Noch bis zum 4.2.15 zum 30.4.15
    Aber schön nachweisbar.


    Vorsichtshalber würde ich mit separatem Schreiben im gleichen Einwurfeinschreiben-Umschlag die este Kündigung mit Bedauern wegen des Büroversehens zurückziehen.

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