Hallo Mieter und Mitglieder,
ich habe gerade von der neuen Hausverwaltung eine Mietanpassung im Briefkasten vorgefunden, die mir dubios erscheint.
Die Entwicklung lautete wie folgt:
- im Oktober 2010 Mietvertrag bei HPE Hausbau unterzeichnet, 340€ Kaltmiete waren vereinbart
- 2014 übernimmt Bilfinger Real Estate die Hausverwaltung
- am 27.03.2014 werde ich über eine Mietanpassung informiert - der Mietspiegel der Stadt wurde als Grundlage genommen - neue Kaltmiete zum 01.06.2014 357,70€
- Ende 2014 erneuter Wechsel der Hausverwaltung, alt+kelber nun zuständig
- am 22.01.2015 Benachrichtigung über Mietpreiserhöhung, Begründung Verbraucherpreisindex 2010 - Indexveränderung von 6,38% als Grundlage genommen, die Kaltmiete zum 01.03.2015 auf nun 380,52€ zu erhöhen.
Das erscheint mir in zweifacher Hinsicht fragwürdig: alt+kelber schreibt selbst, dass die Miete ein Jahr unverändert sein muss mit Ausnahme §559/§560, welche sie ja selbst nicht zur Begründung der Mieterhöhung heranziehen.
Was mich jedoch am meisten stört: Wenn die Steigerung des Verbraucherpreisindex von Dezember 2010 zu Dezember 2014 als Begründung herangezogen wird - muss dann nicht auch zwangsläufig die Miete vom Dezember 2010 (440€) als Maßstab genommen werden? Die 6,38% auf die Miete von damals wären nämlich nun 361,69€ - immerhin 18,83€ weniger.
Oder kann sich alt+kelber damit herausreden, die Immobilie erst 2014 übernommen zu haben!?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.