Kündigung, trotz 1 Jahr Mindestlaufzeit?

  • Kündigung trotz 1 Jahr Mindestlaufzeit? 2

    1. Kündigen ja? (0) 0%
    2. Kündigen nein? (2) 100%

    Hallo,

    ich hab am 01.07.2014 meinen Mietvertrag unterschrieben, darin steht dass ich auf das Recht einer ordentlichen Kündigung von einer Dauer von 12 Monate verzichte. Allerdings bin ich Schwanger, im 9 Monat, und im Schlafzimmer / eigentlichen baldigen Kinderzimmer hat sich über eine Wand rasant Schimmel gebildet, nicht nur da sondern auch im Wohnzimmer und Küche. Was kann ich nun tun um aus dieser Wohnung raus zu kommen? Vermieter wissen Bescheid.

  • Zitat

    darin steht dass ich auf das Recht einer ordentlichen Kündigung von einer Dauer von 12 Monate verzichte.

    Bitte den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel oder den Vertrag einscannen und als Bild hochladen.

    Namen und Adressen unkenntlich machen.

    Ist es ein Index- oder Staffelmietvertrag wäre ein einseitiger Kündigungsverzicht für den Mieter übrigens rechtens.

    Zitat

    Allerdings bin ich Schwanger, im 9 Monat, und im Schlafzimmer / eigentlichen baldigen Kinderzimmer hat sich über eine Wand rasant Schimmel gebildet, nicht nur da sondern auch im Wohnzimmer und Küche.

    Beides kommt ja nicht von jetzt auf gleich:cool:

    Was der Quatsch mit der Umfrage soll erschließt sich mir nicht.

  • Mieter und Vermieter verzichten für die Dauer von 12 Monaten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    Zitat

    Beides kommt ja nicht von jetzt auf gleich

    Der Schimmel hat sich im laufe einer Woche gebildet.

  • Mieter und Vermieter verzichten für die Dauer von 12 Monaten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

    Dann kannst Du frühstens zum 30.9.2015 kündigen.


    Zitat

    Der Schimmel hat sich im laufe einer Woche gebildet.

    Schimmel binnen einer Woche kann ich nicht recht glauben?

    Wo denn? Um/über den Fenstern?

    Wenn ja schließe ich daraus falsches Heiz- und Lüftungsverhalten.

  • Wir haben vor einer Woche die Möbel gerückt da war noch kein Schimmel an der Wand.

    Schimmel ist um die Fenster ist keiner, eher in den Ecken und einer wand die sich am Hauseingang befindet.

    In der Ecke war der Schimmel schon eher aber selbst Schimmelentferner hat nicht geholfen, wie man sieht.

  • Ich kann da keinen Schimmel erkennen. Bestenfalls ein paar Flecken die genau so gut "nur" Feuchtigkeit sein können die sich hinter den Möbeln, weil sie zu dicht an der Wand standen, gebildet hat.

    So nebenbei, Ihr habt schon eine neue Wohnung bzw. eine in Aussicht?

  • Richtiggehend böse Menschen könnten den rasanten Schimmelbefall schon eine gewisses Gschmäckle abgewinnen.


    Ich weiss (auch) nicht, wie lange der bei Dana Blu oder Gorgonzola benötigt...:confused:

  • jeannine:

    "ich hab am 01.07.2014 meinen Mietvertrag unterschrieben, darin steht dass ich auf das Recht einer ordentlichen Kündigung von einer Dauer von 12 Monate verzichte."
    - Das bedeutet, dass Du frühestens zwischen dem 01.07.2015 00:00 und dem 03.07.2015 18:00 (Zugang der schriftlichen Kündigung in den Machtbereich des Vermieters) kündigen kannst.

    "Allerdings bin ich Schwanger, im 9 Monat, und im Schlafzimmer / eigentlichen baldigen Kinderzimmer hat sich über eine Wand rasant Schimmel gebildet,"
    - Schimmelbildung und Schwängern kann manchmal recht schnell vonstatten gehen...

    "Was kann ich nun tun um aus dieser Wohnung raus zu kommen?"
    - Antwort siehe oben.

    "Vermieter wissen Bescheid."
    - Was sagen sie dazu?

  • Beiträge zur Schimmelproblematik können leicht zum Rohrkrepierer werden. Ist auch kein mietrechtliches Thema. Es berührt einzig und allein BGB § 536 - Mietminderung bei Mängeln. Hier gehört es auch hin.
    Ob und wie das hinter den Schrank oder Sofa( ich meine nicht den von Hempels) aussieht kann hier niemand beurteilen.
    Darüberhinaus ist alles bereits tausendfach gesagt und niemand kann ohne Kenntnis der Realität vor Ort hilfreiches sagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (21. Januar 2015 um 16:08)


  • "Allerdings bin ich Schwanger, im 9 Monat, und im Schlafzimmer / eigentlichen baldigen Kinderzimmer hat sich über eine Wand rasant Schimmel gebildet,"
    - Schimmelbildung und Schwängern kann manchmal recht schnell vonstatten gehen...


    das ist nicht mal ansatzweise witzig und obendrein ziemlich respektlos!

  • Ich habe die Wohnung während meiner Schwangerschaft bezogen, allerdings wusste ich dies zudem Zeitpunkt noch nicht.

    Sie wußten auch nicht, dass Sie mit dem Wegwerfen des gesetzlichen Kündigungsrechtes, die Zukunft Ihres Wohls auf das Spiel gesetzt haben. Ihre Schwangerschaft mit unvorhersehbaren Risiken eingeschlossen.

    Es bleibt dabei. Rechtlich geht da nichts. Ihnen bleibt nur ein Goodwill Ihres Vertragspartners.
    Merke: Ein außerordentlich Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (22. Januar 2015 um 09:15)

  • Ich schließe mich den Vorrednern weitestgehend an. Der Kündigungsausschluss ist wirksam und es kann nur fristgemäß gekündigt werden.

    Selbst wenn der Schimmel kein Mieterverschulden darstellt, sondern bauliche Gründe hat, so hat das nicht zur Folge, dass der Kündigungsausschluss unwirksam wird. Es kann sich hieraus höchstens der Anspruch auf eine Mietminderung nach § 536 BGB ergeben.
    Selbst bei einem großflächigen Schimmelbefall - der hier bei weitem nicht gegeben ist - ist der Kündigungsausschluss nicht unwirksam. Es kann sich hieraus nur das Recht auf eine fristlose Kündigung ergeben.

    Ansonsten gebe ich zur Schimmelursache und Verschulden keine Auskunft. Das kann nur ein Sachverständiger vor Ort feststellen. Ich weise aber vorsichtig darauf hin, dass ca. 90% aller Schimmelbildungen auf ein Mieterverschulden zurückzuführen sind.

    Ich würde also erst einmal prüfen, ob mein Lüftungs- und Heizverhalten korrekt ist und die Möbel nicht direkt an der Wand stehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich weise aber vorsichtig darauf hin, dass ca. 90% aller Schimmelbildungen auf ein Mieterverschulden zurückzuführen sind.

    Womit Du Dir jetzt den Unmut ca. 90 % aller Mieter zugezogen hast.:cool:

  • Womit Du Dir jetzt den Unmut ca. 90 % aller Mieter zugezogen hast.:cool:

    Den Unmut ziehe ich mir tagtäglich zu. Da ist es fast egal um was es geht. Der Vermieter ist schließlich immer Schuld. Das scheint in den Mietzahlungen inbegriffen zu sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Womit Du Dir jetzt den Unmut ca. 90 % aller Mieter zugezogen hast.:cool:

    Scheint nicht einer von einer allzu bekannten Waschlappenregierung zu sein. Auch Gutmenschen genannt.

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