Darf mein Vermieter mir vorschreiben wo ich meine Mülltonne hinstellen muss?
Zur Zeit ist es so, dass ich mir mit meinen Vermietern eine Mülltonne teile. Ich wohne in der Einliegerwohnung des Hauses und die Vermieter haben mir angeboten die Tonne mit zu benutzen. Jetzt ist es allerdings so, dass ich einmal vergessen habe einen Müllbeutel rechtzeitig zur ABfuhr nach draußen in die Tonne (steht in der Garage) zu bringen. Daraufhin hab ich mir von meinem Vermieter eine Predigt anhören müssen. Ich seh es allerdings nicht ein, mich wie ein Kleinkind behandeln zu lassen und mir auch noch meinen Müll kontrollieren zu lassen. Deshalb nun meine Frage: Ich würde mir gern eine eigene Mülltonne anschaffen und diese dann in meinem Abstellraum in der Erdgeschosswohnung unterbringen. Darf ich das? DIe Müllgebühren zahl ich ja so oder so..
VIelen Dank schon mal!
Wo darf meine Mülltonne stehen?
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Kim Kat -
20. Januar 2015 um 09:39 -
Erledigt
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Zitat
Darf ich das? DIe Müllgebühren zahl ich ja so oder so..
Das kann dir aus der Ferne niemand sagen. Es hängt nämlich davon ab, wie in deiner Kommune (Stadt oder Gemeinde?) die Müllabfuhr geregelt ist. Da gibt es nämlich mindestens 2 Varianten.1. Müllgefäße (Rest-, Biomüll, Papier, Gelbe Tonne) werden für das Grundstück bereit gestellt. Dann ist es einzig Angelegenheit des Vermieters.
2. Jeder Mieter ist Vertragspartner des Abfallbetriebes, dann kann er eine eigene Tonne beantragen.
3. Erkundige dich vor Ort (geht fast immer auch online), wie die Angelegenheit bei dir geregelt ist.
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Bei uns im Landkreis ist es so, dass jede Partei direkt Vertragspartner mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb ist. Die Mülltonnen werden dann auch jeweils von den Parteien direkt im Baumarkt gekauft, sind also dann Eigentum.
Meine Frage nun ist, ob ich diese "meine" Tonne auch in die Abstellkammer meiner Wohnung stellen darf oder ob das nicht geht? -
Warum soll das nicht gehen? Wenn der Abfall zu müffeln beginnt, wirst nur du das riechen.
Wenn im Mietvertrag zu dem Thema nichts anderes vereinbart ist, kann der Vermieter auch keine Einwände haben. Könnte es sein, dass der Vermieter nicht will, dass da eine zweite Tonne auftaucht, weil er die Einliegerwohnung nicht als vermietet gemeldet hat (Steuern?).
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Die Abfallgebühren bezahl ich schon seit ich dort wohne. Bei uns wird jeder, der sich ummeldet direkt von dem Abfallwirtschaftsbetrieb angeschrieben. Man zahlt also die Gebühren, und ob man sich dann eine eigene Tonne holt oder nicht ist denen egal. Deshalb haben mir meine Vermieter das damals angeboten. Also ich denke schon dass die WOhung gemeldet ist, mein Vermieter ist was das angeht sehr korrekt.
Ich wollte nur sicher gehen, dass er mir nicht verbieten kann dass ich meine Tonne in die WOhung stelle. -
Dann benutzen Sie eine eigene Tonne in Ihren gemieteten Räumen.
Vielleicht bekamen Sie die Gardinenpredigt auch nur deshalb, weil der Vermieter befürchtete, das der vergessene Beutel ja bei der nächsten Leerung hinzukommt und möglicherweise die Kapazität der Tonne überschritten wird. -
(Auch) ich würde mir auf jeden Fall eine eigene Mülltonne zulegen und diese in der Wohnung aufbewahren.
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