Hallo,
ich habe dies zum Anlass genommen, um mich anzumelden.
In der von uns gemieteten Wohnung ist gestern der Kühlschrank kaputt gegangen.
Wir haben den Vermiter kontaktiert, mit der Frage, wer für den Schaden aufzukommen habe.
Seine Antwort:
"ich habe die Wohnung nicht inkl. der Einbauküche vermietet, ich habe die Küche allerdings zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das heißt, dass Sie sich um die Reparatur oder den Austausch des Kühlschrankes kümmern müssten."
Er hat im Mietvertrag tatsächlich unter "mitvermietet werden:" nur den Dachboden und den Kellerraum genannt.
Die "Kleinreparaturklausel" haben wir auch im Vertrag, aber die ist ja ohnehin unwirksam.
Ich störe mich grade an dem "ich habe die Küche allerdings zur Nutzung zur Verfügung gestellt". Letztendlich hat er uns ja auch die Wohnung zur Verfügung gestellt. Der Kühlschrank ist ja offensichtlich sein Eigentum und ich gehe mal davon aus, dass eine Reparatur wenig erfolgversprechend sein wird.
Kann ich das evtl. über die Hausratversicherung abwickeln? Es ist ja fremdes Eigentum, was unter unserer Nutzung defekt wurde.
Wenn ich jetzt einen gebrauchten oder neuen Kühlschrank kaufe, stellt sich wieder die Frage nach der Handhabung bei Auszug ( der in etwa 10-12 Monaten sein wird)
Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.
Gruß aus Braunschweig
Kaltmieter