Wohngemeinschaft Kaution einbehalten, mein Recht?

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe folgendes Anliegen und bin mir meiner Rechte nicht sicher. Ich habe eine 3er WG letztes Jahr übrenommen. 2 neue Mitbewohnerinnen habe ich mir in die Wohnung geholt. Eigentlich bin ich was sowas angeht nicht kleinlich, aber meine Gutmütigkeit was Stromkosten/Verbrauch und Nebenkosten im Allgemeinen angeht, wird hier dermaßen ausgenutzt von einer Person dass ich hier nun eingreifen muss. (Bsp. Bett abends 20 Minuten warmföhnen da es ja kalt ist und solche Dinge... Direkte Ansprache leider erfolglos...)

    Folgendes..

    Da ich mir was diese eine Person angeht nicht sicher bin, ob Sie nun Ihren Anteil an den Stromkosten/Nebenkosten/Heizkosten bezahlt auch wenn sie nicht mehr in der Wohnung wohnt, möchte ich gerne Ihre gezahlte Kaution solange einbehalten, bis alle Kosten der o.g Stellen mir zur verfügung stehen und personenweise ausgerechnet worden sind. Das kann jenachdem 6+ Monate gehen, da die Kosten vor 2-3 Monaten erst abgrechnet worden sind.

    Darf die die Kaution solange einbehalten bis ich alle Rechnungen habe und weiss was Sie mir und meiner anderen Mitbewohnerin noch schuldet? Alternativ bleiben wir leider auf den Kosten sitzen und als Student ist das leider mehr als schwer zu tragen..

    Da es sich hier um das beliebte Thema Kaution geht und ich im Internet nichts passendes gefunden habe, habe ich nun dieses neue Thema erstellt.. Ich dachte eigentlich die Kaution kann und darf einbehalten werden, bis keine offenen Beträge mehr vohanden sind. In meinem Fall (da nichts spezielles Vertraglich geregelt wurde) bin ich mir aber nicht sicher.

    Falls sich hier jemand auskennt, würde ich mich sehr über eine korrekte Antwort freuen.

  • Frage 1:

    3er-WG, denn diesen Begriff kennt das Mietrecht nicht, bedeutet genau was?

    Frage 2, wenn Frage 1 geklärt ist:

    Was ist vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

  • Hallo,

    generell gilt das was im Mietvertrag vereinbart wurde, wenn der Mitbewohner, sprich Untermieter eine Pauschalmiete zahlt, erübrigt sich jede weitere Diskussion, dies sollte aber in dem Mietvertrag stehen den man selber mit dem Untermieter ausgehandelt hat.

    Wenn noch Nachzahlungen aus Nebenkosten zu erwarten sind, kann der Vermieter bis zu 6 Monate die Kaution zurückhalten, Voraussetzung ist allerdings, dass über die Nebenkosten abgerechnet wird und Vorauszahlungen geleistet wurden.

    Gruß

    BHShuber

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