Hallo,mein Name ist Doro und ich melde mich gleich mal mit einem großen Problem. Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen.Meine Kündigung ist durch und ich komme ohne Probleme aus meinem Vertrag.Jedoch gestaltet sich Es bei meinem Freund etwas schwieriger.Sein Vermieter zwingt ihn quasi noch bis 2016 in der Wohnung zu bleiben.Frage zuerst ist ein mietverhältnis solange überhaupt rechtens?
Die andere Sache ist diese,das wir nun versuchen Nachmieter zu finden.Der Vermieter selber will uns dann aber einen Aufhebungsvertrag machen und will 500 Euro von uns.Und Nein nicht überweisen. ....am besten in bar.
Und dann geht es noch um eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag:
Mit dem Schreiben vom 11.10.2013 kündigte der Mieter das Mietverhältnis auf Grundlage der mietrechtlichen Regelung zum 30.4.2014 auf.Auf bitten des Mieters soll die Kündigung mit sofortiger Wirkung zurück gezogen werden.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die Kündigung für Nichtig zu erklären. Voraussetzung dafür,dass wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (beginnend ab dem 1.5.2014) auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet wird.Die ordentliche Kündigung ist somit erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes sodann ab 1.5.2016 mit gesetzlicher Frist möglich.
Alle weiteren Regelungen und Vereinbarungen des Mietvertrages bleiben unberührt.
Ausgenommen von dieser Regelung ist folgender Kündigungsgrund
- Ableben des Mieters
DER MIETER VERPFLICHTET SICH GEGENÜBER MITBEWOHNERN IM HAUS SOWIE DRITTEN ZU STRENGSTEM STILLSCHWEIGEN ÜBER DIESE VEREINBARUNG. Der Mieter wird darauf hingewiesen das sich bei Nichteinhaltung der Verschwiegenheitspflichtung diese Vereinbarung Nichtig werden kann.
So nun bitte mal um Rat und danke schon mal im voraus