Zusatzvereinbarung im Mietvertrag.....wir kommen nicht raus

  • Hallo,mein Name ist Doro und ich melde mich gleich mal mit einem großen Problem. Mein Freund und ich wollen zusammen ziehen.Meine Kündigung ist durch und ich komme ohne Probleme aus meinem Vertrag.Jedoch gestaltet sich Es bei meinem Freund etwas schwieriger.Sein Vermieter zwingt ihn quasi noch bis 2016 in der Wohnung zu bleiben.Frage zuerst ist ein mietverhältnis solange überhaupt rechtens?
    Die andere Sache ist diese,das wir nun versuchen Nachmieter zu finden.Der Vermieter selber will uns dann aber einen Aufhebungsvertrag machen und will 500 Euro von uns.Und Nein nicht überweisen. ....am besten in bar.
    Und dann geht es noch um eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag:
    Mit dem Schreiben vom 11.10.2013 kündigte der Mieter das Mietverhältnis auf Grundlage der mietrechtlichen Regelung zum 30.4.2014 auf.Auf bitten des Mieters soll die Kündigung mit sofortiger Wirkung zurück gezogen werden.
    Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die Kündigung für Nichtig zu erklären. Voraussetzung dafür,dass wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (beginnend ab dem 1.5.2014) auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet wird.Die ordentliche Kündigung ist somit erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes sodann ab 1.5.2016 mit gesetzlicher Frist möglich.

    Alle weiteren Regelungen und Vereinbarungen des Mietvertrages bleiben unberührt.
    Ausgenommen von dieser Regelung ist folgender Kündigungsgrund

    - Ableben des Mieters

    DER MIETER VERPFLICHTET SICH GEGENÜBER MITBEWOHNERN IM HAUS SOWIE DRITTEN ZU STRENGSTEM STILLSCHWEIGEN ÜBER DIESE VEREINBARUNG. Der Mieter wird darauf hingewiesen das sich bei Nichteinhaltung der Verschwiegenheitspflichtung diese Vereinbarung Nichtig werden kann.


    So nun bitte mal um Rat und danke schon mal im voraus

  • Zitat

    Sein Vermieter zwingt ihn quasi noch bis 2016 in der Wohnung zu bleiben.Frage zuerst ist ein mietverhältnis solange überhaupt rechtens?

    Mit einer wirksamen Klausel schon.


    Zitat

    Die andere Sache ist diese,das wir nun versuchen Nachmieter zu finden.Der Vermieter selber will uns dann aber einen Aufhebungsvertrag machen und will 500 Euro von uns.Und Nein nicht überweisen. ....am besten in bar.

    Nun ja, er , der Vermieter muß weder einen gestellten Nachmieter akzeptieren, noch den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen.

    Zitat

    Mit dem Schreiben vom 11.10.2013 kündigte der Mieter das Mietverhältnis auf Grundlage der mietrechtlichen Regelung zum 30.4.2014 auf.Auf bitten des Mieters soll die Kündigung mit sofortiger Wirkung zurück gezogen werden.
    Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die Kündigung für Nichtig zu erklären. Voraussetzung dafür,dass wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (beginnend ab dem 1.5.2014) auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet wird.Die ordentliche Kündigung ist somit erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes sodann ab 1.5.2016 mit gesetzlicher Frist möglich.

    Tja, Eigentor für den Mieter kann ich da nur sagen.

  • Na ja, der Kündigungsausschluss ist korrekt, der Mietvertrag läuft bis 2016. Und das ist rechtens. Man sollte schon wissen, was man da unterschrieben hat.

    Zahlt die 500,- € und dein Freund hat sich freigekauft. Und das ist natürlich auch rechtens, bevor du fragst.


  • Frage zuerst ist ein mietverhältnis solange überhaupt rechtens?


    Wenn eine rechtsvertragliche Vereinbarung getrofffen wurde: JA.

    Zitat

    Der Vermieter selber will uns dann aber einen Aufhebungsvertrag machen und will 500 Euro von uns.Und Nein nicht überweisen. ....am besten in bar.


    Auch Abstandszahlung genannt. Ein Verbot dazu kenne ich nicht.

    Zitat

    Mit dem Schreiben vom 11.10.2013 kündigte der Mieter das Mietverhältnis auf Grundlage der mietrechtlichen Regelung zum 30.4.2014 auf.


    Ein solche mietrechtliche Regelung ist hier nicht ersichtlich; dazu keine Meinung.

    Zitat

    DER MIETER VERPFLICHTET SICH GEGENÜBER MITBEWOHNERN IM HAUS SOWIE DRITTEN ZU STRENGSTEM STILLSCHWEIGEN ÜBER DIESE VEREINBARUNG. Der Mieter wird darauf hingewiesen das sich bei Nichteinhaltung der Verschwiegenheitspflichtung diese Vereinbarung Nichtig werden kann.


    Diese Vereinbarung ist nichtig, da eine solche zum Nachteil des Mieters ist. Zumal sich der Vermieter nicht verpflichtet fühlt.

  • Hallo,

    Zitat

    Mit dem Schreiben vom 11.10.2013 kündigte der Mieter das Mietverhältnis auf Grundlage der mietrechtlichen Regelung zum 30.4.2014 auf.Auf bitten des Mieters soll die Kündigung mit sofortiger Wirkung zurück gezogen werden.
    Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß die Kündigung für Nichtig zu erklären. Voraussetzung dafür,dass wechselseitig für die Dauer von 24 Monaten (beginnend ab dem 1.5.2014) auf das Recht der ordentlichen Kündigung verzichtet wird.Die ordentliche Kündigung ist somit erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes sodann ab 1.5.2016 mit gesetzlicher Frist möglich.

    ich kann mich nur meinen Vorschreibern anschließen, die Klausel, bzw. Vereinbarung ist gültig, d. h. am besten man nimmt das Angebot der Abstandszahlung mit zeitgleicher Auflösung des Mietverhältnisses an und der Drops ist gelutscht.

    Auf eine Barzahlung muss sich der Mieter nicht einlassen, die umgehe man wenn man das Geld einfach überweist.

    Gruß

    BHShuber

  • Die Sache ist ja die,das der Vermieter beides will.Also die 500 euro und einen Nachmieter.Wir hatten jetzt vier potentielle Nachmieter,aber keiner bindet sich sich solange die Wohnung an Bein.
    Was ist den mit diesem letzten Nachsatz das er mit keinem drüber reden darf.Das ist irgendwie so,als ob er genau weiß das da was Unrechtes dran ist.
    Es liegt jetzt erst mal zur Prüfung beim Anwalt.

  • Hallo Doro,

    du gehst mir so einer Sache zum Anwalt?

    Der Sachverhalt ist doch klar. Es ist ein Kündigungsausschluss von 24 Monaten vereinbart und das hat dein Freund so unterschrieben.

    Aber egal, für viele Leute sind abgeschlossene Verträge ja nur optional.

    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • du gehst mir so einer Sache zum Anwalt?

    Die Anwälte müssen ja auch irgendwie zu ihrem Geld kommen. Bleibt zu hoffen, dass er sich keinen Wald- und Wiesenanwalt sucht, der ihm auch noch Recht gibt und ihm ordentlich das Geld aus der Tasche zieht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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