mietkaution rückzahlung zögert sich in die länge

  • hallo zusammen,

    folgende situation:

    am 31.07.2014 wurde das mietverhältnis beendet. laut unterschriebenem protokoll keinerlei beanstandungen seitens des vermieters. kaution sollte per überweisung zurückgezahlt werden ohne nähere informationen.

    als nach einem monat kein eingang auf meinem konto zu erkennen war, habe ich dort angerufen und es wurde mir folgendes gesagt: sie warten noch auf die nebenkostenabrechnung um eventuelle nachzahlungen von der kaution abzuziehen. das sollte ende dezember 2014 geschehen.

    anfang januar 2015 rufe ich nochmals an,da nichts passierte. antwort: die nebenkostenabrechnung geschieht immer ende des jahres, bzw. des semesters als ich ihr sagte das ich letztes jahr ausgezogen sei. irgendwann im april könnte ich wohl damit rechnen. das erschien mir dann alles schon sehr schwammig und wiedersprüchlich, da semester i.d.R. nie am ende des jahres enden und selbst wenn, war mein auszugsdatum locker noch vor dem ende des wintersemesters.

    habe das gefühl ich werde verarscht. ich fertigte ein offizielles schreiben mit anwalt drohung und frist etc.pp. schriftliche antwort: laut gesetz hat der vermieter 12 monate zeit für die nebenkostenabrechnung. also am 31.08.2015 darf ich nun damit offiziell rechnen mein geld wiederzubekommen. ich könne ruhig einen anwalt einschalten,aber der würde mir auch nichts anderes sagen können. das stünde alles in meinem mietvertrag (tut es nicht, oder ich checks nicht).

    ist das wirklich rechtens, sollte ich nun wirklich einen antwalt einschalten? bzw. was würdet ihr mir raten? bin da ziemlich unsicher.

    grüße, kumpelblase

    2 Mal editiert, zuletzt von kumpelblase (16. Januar 2015 um 23:20)

  • Hallo kumpelblase,

    wie ist denn der übliche jährliche Betriebskostenabrechnungszeitraum in dieser Immobilie?

    ja, hm. das ist eine ausgezeichnete frage. mehr als das was ich oben schrieb hat sie mir nicht verraten. kann man das denn anderweitig rausfinden?

  • Hallo kumpelblase,

    wie ist denn der übliche jährliche Betriebskostenabrechnungszeitraum in dieser Immobilie?

    das weiß ich leider nicht. mehr als die o.g. informationen hat sie mir nicht gegeben bisher. ich habe gehofft das ich diese information in dem antwortschreiben von ihr bekomme,aber da schreibt sie ja nurnoch von ihrer maximalen, gesetzlichen rückzahlungsfrist.

    ich denke also das sie es absichtlich so lange wie möglich hinauszögert oder gar versucht es am ende ganz zu behalten. die frage bleibt: kann ich was dagegen tun? und wenn ja, was? kann ich diesen Betriebskostenabrechnungszeitraum irgendwie herausfinden? ich bezweifle das sie mir das sagen wird.

  • ja, hm. das ist eine ausgezeichnete frage. mehr als das was ich oben schrieb hat sie mir nicht verraten. kann man das denn anderweitig rausfinden?


    Hmm, könnte es der 01.09.-31.08. des Folgejahres sein?
    Edit: Über die Kaution ist spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Danach darf der VM nur noch soviel zurückbehalten, wie - aufgerundet - noch zu einer noch ausstehenden BetrkAbrechnung nachzuzahlen wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. Januar 2015 um 00:19)

  • Hmm, könnte es der 01.09.-31.08. des Folgejahres sein?
    Edit: Über die Kaution ist spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Danach darf der VM nur noch soviel zurückbehalten, wie - aufgerundet - noch zu einer noch ausstehenden BetrkAbrechnung nachzuzahlen wäre.

    sie hat mir anfangs auch schon angeboten ein teil vorher zu überweisen. aber ich habe angst das ich dann den überblick verliere und der rest unterm tisch verschwindet. ich möchte das lieber in einem aufwisch erledigt haben. mich hat halt irritiert das sich das datum jedes mal wenn ich mich melde nach hinten zu ziehen scheint. und von bekannten und verwandtenkreisen sagt man mir, dass ich wahrscheinlich betrogen werde/wurde.

    werde ich betrogen? kann ich mein geld (also alles) irgendwie baldig einfordern? wenn ja, wie?? und hat der vermieter irgendwie die möglichkeit mir am ende tatsächlich alles zu unterschlagen? z.b. verjährt oder whatever?

    EDIT: achso, wegen dem datum: wiegesagt,keine ahnung. =/

  • Zitat

    schriftliche antwort: laut gesetz hat der vermieter 12 monate zeit für die nebenkostenabrechnung.

    Richtig BGB § 556 Abs. 3

    Aber nicht 12 Monate nach Mietende, sondern 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes des Hauses.

    Sollte der Abrechnungszeitraum in dem Haus also der 1.9. - 31.8. des Folgejahres sein, hat der Vermieter tatsächlich noch bis zum 31.8.2015 Zeit Dir die Abrechnung zuzuschicken. Erst ab dem 1.9.2015 hättest Du durchsetzbaren Anspruch auf die Abrechnung.

    Ist der Abrechnungszeitraum jedoch das Kalenderjahr verschiebt sich Dein rechtlicher Anspruch auf die Abrechnung sogar auf den 1.1.2016.

    Anwalt einschalten ist m. M. n. zum jetzigen Zeitpunkt unnötige Geldverschwendung. Zumal Du ja nicht mal weißt Wann Du Anspruch auf die Abrechnung hast.

    Worauf Du aber ab dem 1.2.2015 Anspruch hast ist die Abrechnung über die Kaution. Darin muß der Vermieter darlegen warum er welchen Betrag wie lange noch einbehält und den Rest, wenn es denn einen gibt, auszahlen.

    Für eine evtl. Nachzahlung aus der noch nicht fälligen BK-Abrechnung darf einen Betrag in Höhe von 2 - 3 monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten. Rechne selbst nach ob und wie viel Du dann übrig bleibt und sofort erstattet werden muß.

    Für den einfachen 3zeiler mit der Forderung über die Kaution abzurechnen brauchst Du keinen Anwalt.


    Zitat

    und von bekannten und verwandtenkreisen sagt man mir, dass ich wahrscheinlich betrogen werde/wurde.

    Die Verwandten und Bekannten, die das behaupten, sind vermutlich keine Mieter bzw. haben keine Ahnung von der Materie.

  • okay,danke erstmal für die antworten.

    also scheint es tatsächlich "ein" üblicher weg von vermietern zu sein.

    die information über den Abrechnungszeitraum kann ich dann also abb den 01.02. erzwingen? aber in jedem fall drüfte ich dann trotzdem nur einen teil der kaution verlangen,richtig? na das wollte ich ja eh nicht also kann ich mir das spaaren.

    denke dann werde ich mal abwarten is zum september und spaar mir die anwaltskosten und den ärger..^^"

    aber lustig finde ich das echt nicht. kann man das in zukunft irgendwie vermeiden? gerechtfertigt finde ich das ja nicht eine kaution so lange einbehalten zu dürfen.

  • ...aber lustig finde ich das echt nicht. kann man das in zukunft irgendwie vermeiden? gerechtfertigt finde ich das ja nicht eine kaution so lange einbehalten zu dürfen.


    Wie (un)lustich Du etwas (emp)findest, interessiert den Gesetzgeber nicht die Erbse...:(

  • also scheint es tatsächlich "ein" üblicher weg von vermietern zu sein.

    Ein rechtlich zulässiger Weg.


    Zitat

    kann man das in zukunft irgendwie vermeiden?

    Einen dummen Vermieter finden der entweder keine Kaution verlangt oder nicht weiß das und wofür er sie nach Mietende noch zurückhalten darf und sie sofort erstattet.


  • Einen dummen Vermieter finden der entweder keine Kaution verlangt oder nicht weiß das und wofür er sie nach Mietende noch zurückhalten darf und sie sofort erstattet.

    Ach, ich dummer Vermieter. Da habe ich doch meinen ehemaligen Mietern die Kaution gleich bei der Übergabe zurück erstattet.
    Aber da es die vielgeprießenen Migranten waren, hatte ich keine Sorge. Sie sind jetzt meine Flurnachbarn und wir helfen uns gegenseitig schon über Jahre.
    War dieses Mal etwas persönlich.

  • Ach, ich dummer Vermieter. Da habe ich doch meinen ehemaligen Mietern die Kaution gleich bei der Übergabe zurück erstattet.
    Aber da es die vielgeprießenen Migranten waren, hatte ich keine Sorge. Sie sind jetzt meine Flurnachbarn und wir helfen uns gegenseitig schon über Jahre.
    War dieses Mal etwas persönlich.

    Im kleinen, etwas "persönlicherem" Mieter-Vermieter-Verhältnis ist das ja auch kein Problem. Habe ich schon selbst des öfteren unbürokratisch, im Sinne und zu Gunsten beider Parteien, so gelöst.


    Nur kann man als Mieter so etwas nicht von jedem Vermieter erhoffen/erwarten.

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