Vermieter beauftragt Firma mit dritter Anfahrt und schickt mir die Rechnung

  • Hallo,


    Ich hatte gestern ein Schreiben von meinem Vermieter im Briefkasten, in welchem ich aufgefordert werde, binnen 14 Tage Summe x zu überweisen.

    Nun stellt sich mir die Frage, in wie weit der Vermieter dazu berechtigt ist, einen dritten Termin ohne vorherige Absprache zu vereinbaren und mir diesen in Rechnung zu stellen. ??


    Mit freundlichen Grüßen,
    kleinesherz

    2 Mal editiert, zuletzt von kleinesherz (15. Januar 2015 um 21:02)


  • Ich hatte gestern ein Schreiben von meinem Vermieter im Briefkasten, in welchem ich aufgefordert werde, binnen 14 Tage Summe x zu überweisen.


    Na und?

    Zitat

    Nun stellt sich mir die Frage, in wie weit der Vermieter dazu berechtigt ist, einen dritten Termin ohne vorherige Absprache zu vereinbaren und mir diesen in Rechnung zu stellen. ??


    Und hier stellt sich die Frage: warum und weshalb.
    Also mal nachdenken, wenn man schon eine Frage stellt, ob diese auch von fremden Leuten verstanden wird.

  • Ich hatte gestern ein Schreiben von meinem Vermieter im Briefkasten, in welchem ich aufgefordert werde, binnen 14 Tage Summe x zu überweisen.
    Nun stellt sich mir die Frage, in wie weit der Vermieter dazu berechtigt ist, einen dritten Termin ohne vorherige Absprache zu vereinbaren und mir diesen in Rechnung zu stellen. ??


    Uns stellen sich ganz andere Fragen.

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