Hallo,
Ich hatte gestern ein Schreiben von meinem Vermieter im Briefkasten, in welchem ich aufgefordert werde, binnen 14 Tage Summe x zu überweisen.
Nun stellt sich mir die Frage, in wie weit der Vermieter dazu berechtigt ist, einen dritten Termin ohne vorherige Absprache zu vereinbaren und mir diesen in Rechnung zu stellen. ??
Mit freundlichen Grüßen,
kleinesherz