An wem kündigung, trennung der Vermieter

  • Unser Mietvertrag läuft auf den vermieterehemann. Uns wurde mal so zwischendurch (mündl) mitgeteilt, dass seine Frau jetzt alles übernimmt, da sie sich getrennt haben. Wir haben aber nie von ihr irgendetwas schriftliches bekommen, geschweige denn eine telefonnummer wo wir sie erreichen können etc.. nix. Die adresse haben wir von ihr da es die alte ist. Eine telefonnummer haben wir nur vom (ex) ehemann

    Wir wollen die wohnung jetzt kündigen , soll diese kündigung dann trotzdem an die frau adressiert sein obwohl sie im mietvertrag gar nicht erwähnt ist ? ist die kündigung trotzdem gültig ? nicht dass uns daraus noch ein strick gedreht wird...

  • Die Kündigung muss an Vertragspartner gerichtet sein. Und das solltest du wirklich ernst nehmen und diese Kündigung gerichtsfest zustellen, wenn du die Adresse des Vermieters nicht kennst. Beauftrage einen Gerichtsvollzieher, der wird wissen, wie er den Schrieb richtig übergeben muss.

  • Kündigung an den Vertragspartner der als Vermieter im Vertrag steht.

    Zustellung per Einwurfeinschreiben reicht im Normalfall aus.

    Ganz gerichtsfest ist natürlich die Variante die Mainschwimmer angibt.

    Da geht natürlich nur wenn noch ausreichend Zeit ist.

  • was kann denn im schlimmsten fall passieren ? das die kündigung nicht anerkannt wird?

    Eine Kündigung muß nicht anerkannt werden.

    Wenn sie Formfehler enthält ist sie schlimmstenfalls unwirksam. Sprich der Vertrag läuft weiter.

    So lange Ihr keine nachweisbare Info bekommen habt das die Ehefrau jetzt der Vermieter ist, bleibt alles wie gehabt.

  • Unser Mietvertrag läuft auf den vermieterehemann.

    Hallo,

    und an genau diesen Vertragspartner gerichtet muss die Kündigung zugestellt werden.

    Nebenabsprachen im Innenverhältnis der Ehepartner als Vermieter haben den Mieter nicht zu interessieren, diesen interessiert nur der im Vertrag genannte Vertragspartner.

    Auch für Versäumnisse des Ehepaares hat sich der Mieter nicht zu verantworten, Übergabeeinschreiben mit Rückschein sollte reichen um nachzuweisen dass die Kündigung angekommen ist.

    Die Variante mit Gerichtsvollzieher ist natürlich die beste um die Zustellung nachzuweisen.

    Gruß

    BHShuber

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