Nebenkosten zahlen ja/nein ?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch ich habe offensichtlich einen komplizierten Fall an Land gezogen.
    Zur Situation. Ich bin umgezogen und wohne sei 1.1.2015 in meiner neuen Wohnung.
    (Mehrfamilienhaus, 3 Parteien, Vermietung wohnt seperat im Nebendorf).
    Jetzt nach und nach lernt man die anderen Bewohner des Hauses kennen und wir sind auf das Thema "Miete" und "Nebenkosten" gekommen. Einer meinte "Naja, hier gibt es sowieso keine Abrechnung" wurde ich aufmerksam.
    Die Vermieterin, so hab ich in Erfahrung gebracht, ist schwer alkoholabhängig (hat sich zur Wohnungsübergabe auch nicht sehen lassen angeblich "termin" , hab die Übergabe mit dem Vormieter gemacht! ) und hat den kompletten Überblick über alles verloren. An den Heizkörpern sind auch Zähler dran, eine Firma kommt Mitte Mai auch ablesen aber die können keine Abrechnung erstellen weil irgendwelche Dokumente noch fehlen von der Vermietung aus und das wohl seit Jahren.
    Jetzt meine Frage / Sorge / Bedenken:

    Was soll ich tun? Auf die Gefahr hin, logischerweise keine Abrechnung zu erhalten und nicht zu wissen was ich verbrauche und ob ich was wieder erhalte, ins blaue jeden Monat brav die Nebenkosten zahlen? Oder kann ich das jezt schon abstellen und dann alles "auf einen Schlag" zahlen, sollte es dazu kommen? Darf ich das überhaupt?
    Ich bin echt Ratlos und brauche Hilfe.

    P.S.: Meine Vormieterin hab ich auch drauf angesprochen und die hat die erten 3 Jahre normal gezahlt und dann kam keine Reaktion und die hat die letzten 4 Jahre nur noch Kalt gezahlt, auch da kam keine Reaktion!

    Hilfe.

    lg
    Christian

  • Ich gehe mal davon aus das die vertragliche Vereinbarung zu Nebenkosten wirksam ist.

    Sprich im Vertrag sind die NK-Posten aufgelistet oder es wird auf § 2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen und es sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart.

    Dann mußt Du diese auch zahlen.

    Anspruch auf eine Abrechnung hast Du frühestens am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

    Erst dann kannst Du die Abrechnung fordern und ggf., wenn die VMn dem nicht nachkommt, die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten.


    Zitat

    P.S.: Meine Vormieterin hab ich auch drauf angesprochen und die hat die erten 3 Jahre normal gezahlt und dann kam keine Reaktion und die hat die letzten 4 Jahre nur noch Kalt gezahlt, auch da kam keine Reaktion!

    Das kann auch gewaltig in die Hose gehen.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    auch ich habe offensichtlich einen komplizierten Fall an Land gezogen.
    Zur Situation. Ich bin umgezogen und wohne sei 1.1.2015 in meiner neuen Wohnung.
    (Mehrfamilienhaus, 3 Parteien, Vermietung wohnt seperat im Nebendorf).
    Jetzt nach und nach lernt man die anderen Bewohner des Hauses kennen und wir sind auf das Thema "Miete" und "Nebenkosten" gekommen. Einer meinte "Naja, hier gibt es sowieso keine Abrechnung" wurde ich aufmerksam.
    Die Vermieterin, so hab ich in Erfahrung gebracht, ist schwer alkoholabhängig (hat sich zur Wohnungsübergabe auch nicht sehen lassen angeblich "termin" , hab die Übergabe mit dem Vormieter gemacht! ) und hat den kompletten Überblick über alles verloren. An den Heizkörpern sind auch Zähler dran, eine Firma kommt Mitte Mai auch ablesen aber die können keine Abrechnung erstellen weil irgendwelche Dokumente noch fehlen von der Vermietung aus und das wohl seit Jahren.
    Jetzt meine Frage / Sorge / Bedenken:

    Was soll ich tun? Auf die Gefahr hin, logischerweise keine Abrechnung zu erhalten und nicht zu wissen was ich verbrauche und ob ich was wieder erhalte, ins blaue jeden Monat brav die Nebenkosten zahlen? Oder kann ich das jezt schon abstellen und dann alles "auf einen Schlag" zahlen, sollte es dazu kommen? Darf ich das überhaupt?
    Ich bin echt Ratlos und brauche Hilfe.

    P.S.: Meine Vormieterin hab ich auch drauf angesprochen und die hat die erten 3 Jahre normal gezahlt und dann kam keine Reaktion und die hat die letzten 4 Jahre nur noch Kalt gezahlt, auch da kam keine Reaktion!

    Hilfe.

    lg
    Christian

    Hallo,

    zunächst handelt man absolut richtig, wenn man sich an die mietvertraglichen Vereinbarungen hält, dazu gehört auch die Vorauszahlung von Neben- Betriebs- und Heizkosten.

    Sollte der Vermieter in der Tat über die Vorauszahlungen nicht abrechnen hat man Möglichkeiten, bei verspäteter Zustellung können Nachzahlungen nicht mehr gefordert werden, allerdings Guthaben muss ausgezahlt werden.

    Der Vermieter ist zur Abrechnung verpflichtet, das muss man denn eben zu gegebener Zeit mittels Rechtsanwalt oder Mieterverein beim Vermieter einfordern lassen, das geht bis dahin, dass die Vorauszahlungen bei Nichterstellung von Abrechnungen die bereits entrichteten Vorauszahlungen zurückgefordert werden können aber bis dahin vergeht noch einigen Zeit.

    Also, wenn man einen Vertrag akzeptiert und unterschrieben hat, hat man sich an die Vereinbarungen zu halten!

    Fehler sollen die Anderen machen, sprich Vermieter, die beste Position in einem Rechtsstreit hat man immer, wenn man sich nicht leichtsinnig selber angreifbar macht, verstanden?

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo an Alle.
    Ich danke. Also ich soll wie schon gedacht normal weiter beazhlen, obwohl niemand jemals eine Abrechung bekommen hat und es nie eine geben wird? (der Verfall geht ja stets und ständig witer, Gericht hat keinen Sinn, Die Frau ist eh nicht ansprechbar/zurechnungsfähig) Das geld sehe ich niemals wieder. Also wenn ich zum 1.1.15 eingezogen bin, im Mai lesen die ab, kann ich frühestens am Mai 2016 anfragen bei der Verietung?

  • Zitat


    Also wenn ich zum 1.1.15 eingezogen bin, im Mai lesen die ab, kann ich frühestens am Mai 2016 anfragen bei der Verietung?

    Die Abrechnung für 2015 ist spätestens am 31.12.2016 fällig.

    Die Fälligkeiten sind hier der Knackpunkt. Solange die Abrechnung nicht fällig ist, kannst Du gar nichts unternehmen und hast die vereinbarten Vorauszahlungen zu leisten.

    Kommt der Vermieter nach Ablauf der Fälligkeit seinen Pflichten zur Abrechnung nicht nach, besteht dann eventuell die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zurückzufordern. Das würde dann auch mit einer Verrechnung der Miete funktionieren.

    Ob und wie Abrechnungen bei Vormietern durchgeführt wurden, ist für dein Mietverhältnis erst einmal belanglos.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Froschi,

    auch ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen, also: Vorest hast Du Deinen mietvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Mit andern Mietverträgen hast Du nichts zu tun. Spätestens 31.12.2016 hast Du eine Betriebskosten (zumindest aber Heizkosten-)abrechnung zu erwarten, falls Du nicht all-inclusiv gemietest hast.

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