Mietminderung bei nicht fertiggestellter Reparatur?

  • Liebe Community,
    nachdem ich Schimmel in der Wohnung hatte (der Maler hat festgestellt dass es an der Außenwand liegt, Schimmel kam im Haus schon häufiger vor) wurde dieser fachgerecht entfernt und die Wände neu verputzt. Zuvor waren die Wände tapeziert, die Tapete wurde jedoch noch nicht wieder angebracht. Die Wohnungsgesellschaft lässt sich Zeit (erst Feiertage, nun ist die verantwortliche Person im Urlaub)
    Die Wände sind eiskalt, auch wenn die Heizung auf Hochtouren läuft.
    Welche Rechte habe ich? Muss ich den Zustand tatsächlich über 6 Wochen (bzw. Ende ist noch nicht in Sicht) dulden?
    Kann ich eine Mietminderung durchführen?
    Vielen Dank vorab für die Hilfe!

  • Hallo,

    ich halte es nicht für unnormal, dass so eine Arbeit nicht über die Feiertage durchgeführt wird. Darüber würde ich mich an deiner Stelle nicht beschweren. Der Vermieter hat schließlich den Schimmel bereits entfernt.

    Aber irgendetwas anderes kann da nicht stimmen. Wenn die Schimmelursache an der Aussenwand liegt, wird eine Erneuerung des Innenanstrichs nichts ändern. Genauso wenig, wie eine neuen Tapete gegen die Kälte schützt.

    Wenn die Aussenwand tatsächlich so kalt ist, dann muss eine Isolierung drauf, sonst baut sich der Schimmel schnell wieder auf.

    Gruss
    H H

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