Nebenkostenabrechnung Gewerbetreibender

  • Hallo an Alle!

    Wir betreiben eine GmbH und haben ein Büro mit Lager angemietet. Nun erhalten wir eine Nebenkostenabrechnung in der Positionen enthalten sind, die uns merkwürdig erscheinen.

    Gelten für Firmen andere gestzliche Regelungen als bei Privatpersonen, hinsichtlich der anrechenbaren Nebenkosten bei Mietobjekten?

    Auf unserer Abrechnung wurden konkret die folgenden Positionen abgerechnet:

    • Grundsteuer - Anteilig nach m²
    • Gebäudeversicherung - Anteilig nach m²
    • Allg. Strom - Anteilig nach m²
    • Wasser - Anteilig nach m² !!!
    • Hausreinigung - Anteilig nach m²
    • Scheeräumdienst - Anteilig nach m²
    • Hausmeister - Anteilig nach m²
    • Wartung Brandanlage - Anteilig nach m²
    • Wartung Feuerlöscher - Anteilig nach m²
    • Wartung Toranlage - Anteilig nach m²
    • Wartung Überwachungsanlage - Anteilig nach m²
    • Feuerwehranschluß - Anteilig nach m²
    • Wartung Aufzüge - Anteilig nach m²
    • Abfallgebühr - Anteilig nach m²
    • Heizkosten - laut Ablesung

    Insbesondere die Positionen Grundsteuer und die Umlage der Wasserkosten auf m²-Nutzung erscheinen mir sehr merkwürdig.

    Jetzt bin ich mir jedoch unsicher, ob unter Gewerbetreibenden (Vermieter Firma - unsere GmbH) andere Regelungen möglich sind und der Gesetzgeber nur die Nebenkosten zwischen Vermieter und Privatpersonen geregelt hat?

    Kann mir hierzu einer eine Auskunft geben?

    Vielen Dank!

    Gruß,
    Erik Hartnagel begin_of_the_skype_highlighting*****end_of_the_skype_highlighting

  • Gewerbliche Mietverträge unterliegen einer gewissen Vertragsfreiheit, diese bezieht sich auch auf die Verteilung der Nebenkosten.

    Die flächenmäßige Verteilung der Wasserkosten ist auch bei Wohnraummietverträgen üblich, sofern keine geeigneten Meßgeräte zur Verbrauchserfassung vorhanden sind.

    Wenn das Objekt rein gewerblich genutzt wird, ist auch gegen die Verteilung der sonstigen Kosten nichts einzuwänden. Lediglich wenn sich zusätzlich Wohnungen im Gebäude befinden, ist die gewerbliche Nutzung bei der Verteilung der Kosten zu berücksichtigen. Dies bedeutet dann aber, dass die gewerblichen Mieter bei diesen Postionen aufgrund der Entstehung mit einem höheren Kostenanteil zu belasten sind (z.B. Grundsteuer).

  • ...vielen Dank für die rasche Antwort!

    So etwas hatte ich schon befürchtet, dass es unter Gewerbetreibenden keine, oder andere Regelungen gibt.

    Nun denn, dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen und die Nachzahlung akzeptieren müssen. :mad:

    Gruß
    Erik Hartnagel

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