Kündigung trotz Kündigungsverzicht

  • Hallo,

    ich habe im Juli 2014 mit meinem damaligen Freund gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. In diesem haben wir auf Kündigung verzichtet für 4 Jahre. Nun haben wir uns " ausserplanmässig" im Oktober 2014 getrennt . Gibt es eine Möglichkeit trotzdem aus dem Mietvertrag rauszukommen? Ich bin alleinerziehend von 4 Kindern und ich brauche das Geld monatlich für die kids und mich und die Miete hier ( ich bin ausgezogen und an den ursprünglichen Wohnort zurück gezogen ).

    Über Hilfe und Meinungen wäre ich euch echt dankbar!

  • Das Problem IST DAS DER Ex sich null meldet und der Vermieter auf sein kündigungsverzicht bestehh


    Der Vermieter hat nach Paragraf 543 BGB (Absatz 2 Nr. 3) das „Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund“, und zwar wenn der Mieter...
    ... für zwei aufeinander folgende Termine die Miete nicht zahlt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug ist
    ... oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, dem Vermieter eine Summe schuldet, die der Miete für zwei Monate entspricht.
    Quelle: Mietr

  • Das Problem IST DAS DER Ex sich null meldet und der Vermieter auf sein kündigungsverzicht bestehh

    Dann bleibt Ihnen nur die gesetzliche Mühle. Siehe Vorposter.
    Da glaubt man frei zu sein, indem man nicht heiratet und bindet sich dann doch noch (wohnungsmäßig).

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (12. Januar 2015 um 07:18)

  • Bitte den exakten Wortlaut der Kündigungsverzichtsvereinbarung und wann der Vertrag abgeschlossen/unterschrieben wurde oder die entsprechende Seite des Vertrages einscannen und als Bild hochladen. Namen und Adressen unkenntliche machen.

    Sollte die Kündigungsverzichtsvereinbarung unwirksam sein besteht die Möglichkeit den Vertrag jetzt zu kündigen. Der Ex könnte ggf. auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagt werden.

    Ist die Kündigungsverzichtsvereinbarung aber wirksam wird es schwer aus dem Vertrag zu kommen.

    Denn Du allein kannst nicht kündigen und eine Vertragsentlassung ginge nur mit Zustimmung des Ex und des Vermieters, was beide nicht zwar können, aber nicht müssen.

  • Hallo,

    ich habe im Juli 2014 mit meinem damaligen Freund gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. In diesem haben wir auf Kündigung verzichtet für 4 Jahre. Nun haben wir uns " ausserplanmässig" im Oktober 2014 getrennt . Gibt es eine Möglichkeit trotzdem aus dem Mietvertrag rauszukommen? Ich bin alleinerziehend von 4 Kindern und ich brauche das Geld monatlich für die kids und mich und die Miete hier ( ich bin ausgezogen und an den ursprünglichen Wohnort zurück gezogen ).

    Über Hilfe und Meinungen wäre ich euch echt dankbar!

    Hallo,

    schwer bis gar nicht, auch bei partnerschaftlichen Problemen entbindet man sich nicht automatisch vertraglicher Verpflichtungen, das mal so am Rande!

    jetzt kommt es darauf an, auf wen der Mietvertrag abgeschlossen wurde, wenn beide als Vertragspartner drin stehen, kann nicht einer einseitig die Wohnung kündigen, zumal jetzt auch noch ein Kündigungsverzicht erklärt wurde.

    Das würde nur gehen, wenn sich der Vermieter aufgrund der Umstände auf eine vorzeitige einvernehmliche Auflösung einlässt, wenn nicht kommt es wie es kommen muss und der Vermieter wird den Rechtsweg bestreiten.

    Gruß

    BHShuber

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