Wie sieht es rechtlich aus? Genossenschaft will 600€

  • Hallo,

    Ich fasse es mal in Stichpunkten zusammen

    - sind vor 7 Jahren eingezogen
    - Wohnung war ohne Tapeten und altes pvc
    - haben von der Genossenschaft 600€ bekommen um zu renovieren
    - jetzt wollen wir ausziehen (Kündigung Mietvertrag durch Mieter)
    - Vermieter sagte am Telefon entweder wir renovieren alles auf hell und müssen denen die 600€ nicht zurück geben, oder wir reißen die Tapeten ab und müssen dann noch 600€ zurückzahlen

    Ist das überhaupt rechtens?

    Ich habe gelesen das der eine Punkt komplet nichtig und unwirksam ist .... der Punkt mit Schönheitsreparaturen in folgenden Jahren.
    Soweit der steht (so habe ich gelesen), bräuchte man nicht renovieren.

    Wie sehr verpflichtet mich der Punnkt: §14 Punkt 1 ???

    Was sagen die Gesetze wirklich?


    Danke schonmal

  • Zitat

    - haben von der Genossenschaft 600€ bekommen um zu renovieren


    Und, hast du renoviert?

    Zitat

    - Vermieter sagte am Telefon entweder wir renovieren alles auf hell


    Nur nötig, wenn die Wände bunt gemalert wurden.

    Zitat

    Ich habe gelesen das der eine Punkt komplet nichtig und unwirksam ist ....


    Quatsch! Diese Klausel ist gültig, weil du auch den Punkt 4. lesen und verstehen musst. Durch diesen Absatz wird die Klausel nämlich weich.

    Zitat

    Wie sehr verpflichtet mich der Punnkt: §14 Punkt 1 ???


    Dieser gesamte § 14 ist relevant für dich.

    Zitat

    Was sagen die Gesetze wirklich?


    Gesetze haben hier nichts mehr zu sagen, hier sind die Urteile des BGH gefragt:

    Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen

  • - sind vor 7 Jahren eingezogen
    - Wohnung war ohne Tapeten und altes pvc
    - haben von der Genossenschaft 600€ bekommen um zu renovieren
    - jetzt wollen wir ausziehen (Kündigung Mietvertrag durch Mieter)
    - Vermieter sagte am Telefon entweder wir renovieren alles auf hell und müssen denen die 600€ nicht zurück geben, oder wir reißen die Tapeten ab und müssen dann noch 600€ zurückzahlen
    Ist das überhaupt rechtens?


    Freu' Dich doch, wenn Ihr eine Beihilfe bekommen hattet (erging uns vor vier Jahren ebenso in fast gleicher Höhe). Ich wüsste nicht, was an der Forderung des VM zu beanstanden wäre.

  • Sie sollten auseinanderhalten:

    Beim Einzug wurde Ihnen eine unrenovierte Wohnung übergeben. Als Äquivalent dafür haben Sie 600 € erhalten. Damit ist die Sache abgeschlossen.

    Beim Auszug steht mietvertraglich eine Endrenovierung an. Diese hat mit den zwischenzeitlich festgelegten Schönheitsreparaturen nichts zu tun. Diese Regelung gilt nicht mehr und Sie haben diese auch nicht wahrgenommen.
    Diese Renovierung müssten Sie durchführen.

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