Darf Nebenkostenguthaben mit Schadensersatzforderungen aufgerechnet werden?

  • Vermieter fordert nach Auszug Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Endrenovierung. Dieser Vorgang zieht sich schon länger hin, Endrenovierungsklausel im Mietvertrag ist ungültig, da auch der Summierungseffekt vorhanden ist. Fristen für die ebenfalls vorhandene Schönheitsreparaturklausel waren bei Auszug noch nicht abgelaufen. Vermieter hält die Kaution zurück, verlangt darüber hinaus noch mehr Geld mit Vorlage eines Kostenvoranschlages. Die Nebenkostenabrechnung wäre zum 31.12.14 fällig gewesen. Von der FRau des Vermieters weiß der ehemalige Mieter, dass ein Guthaben vorhanden ist (in den Jahren davor belief sich das Guthaben immer etwa auf € 180,-). Nebenkostenabrechnung wurde nun angefordert mit Fristsetzung. Kann der Vermieter versuchen, auch dieses Geld einzubehalten? Wie ist hier die rechtliche Lage? Danke im Voaraus für Antworten!

  • Fristen für die ebenfalls vorhandene Schönheitsreparaturklausel waren bei Auszug noch nicht abgelaufen. Vermieter hält die Kaution zurück, verlangt darüber hinaus noch mehr Geld mit Vorlage eines Kostenvoranschlages.


    Wurde im Übergabeprotokoll dem Mieter Zeit eingeräumt zur Behebung der Beanstandungen?

  • nein, wurde es nicht. Der Vermieter schickte einen Brief, in dem er androhte, Kosten geltend zu machen, wenn es zu Verzögerungen bei der WEitervermietung kommen solle. Er erwartete eine komplette Endrenovierung mit weiß gestrichener Raufaser. Der Kostenvoranschlag beinhaltet auch diese Arbeiten (neue Tapete, kompletter Neuanstrich, zudem Quadratmeterangaben zur Berechnung zu hoch). Der Anwalt des Vermieters versuchte zunächst, die Endrenovierungsklausel als Individualvereinbarung darzustellen, was aber nicht der Fall ist. Die Kosten, die der Vermieter geltend machen will, sind doppelt so hoch wie die Kaution. Das Objekt wurde nahtlos weitervermietet, der neue Mieter hat sogar den Deckenanstrich (ganz helles grau) so gelassen.
    Dübellöcher etc. wurden zugespachtelt und mit passender Farbe übermalt, so dass sie nicht mehr zu sehen waren.

  • Minn,
    wenn Ihr schon soweit seid, würde ich einen auf Mietrecht spezialisierten RA beauftragen. Denke bitte daran, dass auch Gutachterkosten anfallen könnten. Gibt es Fotos der Mietsache?

  • Ich habe Fotos gemacht, der Anwalt des Vermieters hat mich angerufen, und es klang tatsächlich so als ob er selber Zweifel an der Vorgehensweise seines Mandanten hat (Vermieter ist stadtbekannt...) Ein Gutachten kann man im Grunde nicht mehr machen, da ja schon ein neuer Mieter eingezogen ist (vor knapp 5 Monaten).

    Einmal editiert, zuletzt von Minn (12. Januar 2015 um 10:30)

  • Aus: Vermieterpfandrecht: Wie der Vermieter pf

    Das Vermieterpfandrecht kann nur auf Forderungen aus Mietzahlungen, ausstehenden Nebenkosten und aus Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden. Schuldet der Mieter seinem Vermieter noch Miete, greift das Pfandrecht des Vermieters. Schuldet er ihm noch Nebenkostenzahlungen, greift es ebenfalls. Hat der Mieter Schäden am Mietobjekt verursacht, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Auch hierzu kann der Vermieter pfändbare Sachen aus der Wohnung einbehalten.

  • Vermieter fordert nach Auszug Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Endrenovierung. Dieser Vorgang zieht sich schon länger hin, Endrenovierungsklausel im Mietvertrag ist ungültig, da auch der Summierungseffekt vorhanden ist. Fristen für die ebenfalls vorhandene Schönheitsreparaturklausel waren bei Auszug noch nicht abgelaufen. Vermieter hält die Kaution zurück, verlangt darüber hinaus noch mehr Geld mit Vorlage eines Kostenvoranschlages. Die Nebenkostenabrechnung wäre zum 31.12.14 fällig gewesen. Von der FRau des Vermieters weiß der ehemalige Mieter, dass ein Guthaben vorhanden ist (in den Jahren davor belief sich das Guthaben immer etwa auf € 180,-). Nebenkostenabrechnung wurde nun angefordert mit Fristsetzung. Kann der Vermieter versuchen, auch dieses Geld einzubehalten? Wie ist hier die rechtliche Lage? Danke im Voaraus für Antworten!

    Hallo,

    wenn man sich halbwegs sicher ist, sollte man jetzt umgehend auf Rückzahlung der Kaution klagen, wenn nicht selber, dann lieber mit Anwalt, denn dann muss sich der Vermieter erklären, warum er die Kaution nicht auszahlt, Schäden aus dem Mietverhältnis verjähren 6 Monate nach Mietende, wenn diese nicht vom Vermieter gerichtlich eingeklagt werden, ich hoffe, das wäre bei euch jetzt der Fall, dann habt ihr gute Chancen.

    Gruß

    BHSHuber

  • Hallo,

    wenn man sich halbwegs sicher ist, sollte man jetzt umgehend auf Rückzahlung der Kaution klagen, wenn nicht selber, dann lieber mit Anwalt, denn dann muss sich der Vermieter erklären, warum er die Kaution nicht auszahlt, Schäden aus dem Mietverhältnis verjähren 6 Monate nach Mietende, wenn diese nicht vom Vermieter gerichtlich eingeklagt werden, ich hoffe, das wäre bei euch jetzt der Fall, dann habt ihr gute Chancen.

    Gruß

    BHSHuber


    Kann man denn schon jetzt klagen? Muß man nicht ca. ein halbes Jahr warten, da die Kaution ja erst dann spätestens ausgezahlt werden sollte? Dies wäre Ende Februar.
    Ich denke viel eher, wenn der Vermieter vor Gericht geht, dass er dann dort scheitern wird, da sich seine Forderungen auf ungültige Renovierungsklauseln stützen. Ich bin mir auch nicht so sicher, wie es mit seinem Kostenvoranschlag aussieht, der eindeutig überzogen ist. Ich denke, auch schon deshalb wird er nicht so große Aussicht auf Erfolg haben, weil der Kostenvoranschlag eine komplette Grundrenovierung (alte Tapete ab, neue ankleben, streichen) beinhaltet.

  • Minn:

    "Kann man denn schon jetzt klagen? Muß man nicht ca. ein halbes Jahr warten, da die Kaution ja erst dann spätestens ausgezahlt werden sollte?"
    - Die Kaution ist grundsätzlich nach Rückgabe der Mietsache bzw. Ende des Mietverhältnisses fällig. Das hat nicht unmittelbar damit zu tun, dass der VM noch sechs Monate lang versteckte Mängel reklamieren kann. Ich wüsste jedoch nicht, weshalb ich noch 1 1/2 Monate warten sollte, wenn bereits seit 4 1/2 Monaten neu vermietet ist. Gier frisst Hirn - ich würde mit Anwaltshilfe klagen.
    Wo gibt es denn sowas, dass ein Anwalt den Gegner anruft...?

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (12. Januar 2015 um 18:08)

  • Danke für die Antworten, ich hatte mir eigentlich gedacht, es darauf ankommen zu lassen, dass eine evtl Klage vom Vermieter vom Gericht abgewiesen wird. Das Ganze zieht sich jetzt schon seit Monaten hin (Vermieter ist gleich zwei Tage nach Übergabe an den neuen Mieter zum Anwalt gegangen).
    Das Telefonat mit seinem Anwalt war recht nett- dieser hat mir noch mitgeteilt, dass sein Mandant ihn gefragt habe, was man denn sonst noch so machen könnte (wollte mir noch Dinge anhängen, die derart an den Haaren herbeigezogen waren...). In der Richtung kam dann aber nichts mehr, das war im Telefonat schnell geklärt, und der Anwalt sprach auch von "nicht so netter Vermieter" etc.

  • Kann man denn schon jetzt klagen? Muß man nicht ca. ein halbes Jahr warten, da die Kaution ja erst dann spätestens ausgezahlt werden sollte? Dies wäre Ende Februar.
    Ich denke viel eher, wenn der Vermieter vor Gericht geht, dass er dann dort scheitern wird, da sich seine Forderungen auf ungültige Renovierungsklauseln stützen. Ich bin mir auch nicht so sicher, wie es mit seinem Kostenvoranschlag aussieht, der eindeutig überzogen ist. Ich denke, auch schon deshalb wird er nicht so große Aussicht auf Erfolg haben, weil der Kostenvoranschlag eine komplette Grundrenovierung (alte Tapete ab, neue ankleben, streichen) beinhaltet.

    Hallo,

    der Vermieter hat sich hier an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu halten, auf die bloße Aussage hin das kostet dies und das, braucht sich der Mieter nicht einzulassen.

    Zudem kann der Mieter auch jetzt bereits die Kautionsrückzahlung einklagen, denn der Vermieter hat bereits durchblicken lassen, dass er sich an der Kaution gütlich tun wird.

    Es ist wirklich anzuraten, sich jetzt zu wehren.

    Gruß

    BHShuber

  • Der Vermieter hat durch den Anwalt schon die Aufrechnungserklärung mitgeteilt-ist dies so überhaupt zulässig? Der Anspruch, den der Vermieter stellt, ist doch in keiner Weise mietrechtlich gesichert. In diesem Punkt bin ich gerade etwas unsicher, da auf diese Weise sich der Vermieter ja willkürlich bereichern könnte. Sollte ich gegen die Aufrechnungserklärung Widerspruch einlegen oder einfach erstmal eine Zahlungsaufforderung bzgl. der Kaution aufsetzen? Was ich über Aufrechnungserklärungen herausgefunden habe. klingt ja tatsächlich so, als sei somit mein Anspruch auf Auszahlung der Kaution erloschen.

  • Du kannst natürlich widersprechen. Aber dir wurde schon mehrfach geraten zum Anwalt zu gehen. Dies ist in deinem Fall wirklich der beste Rat.
    Du sollest auf jeden Fall berücksichtigen, dass du die Gerichtskosten erstmal zahlen musst. Vorallem wenn ein Gutachten notwendig ist kann das schnell ein großer Betrag sein.
    So lange Fotos existieren, kann auch ein Gutachten erstellt.

  • Minn:

    "Der Vermieter hat durch den Anwalt schon die Aufrechnungserklärung mitgeteilt-ist dies so überhaupt zulässig?"
    - Grundsätzlich kannst Du jedem "Erguss" widersprechen, ich würde es tun.

    "Der Anspruch, den der Vermieter stellt, ist doch in keiner Weise mietrechtlich gesichert."
    - Eben...

    "... oder einfach erstmal eine Zahlungsaufforderung bzgl. der Kaution aufsetzen?"
    - Kannst Du machen.

    "Was ich über Aufrechnungserklärungen herausgefunden habe. klingt ja tatsächlich so, als sei somit mein Anspruch auf Auszahlung der Kaution erloschen."
    - Lachhaft. So könnte ich ja jede (berechtigte) Forderung abblocken...
    Grundsätzlich bleibt mein Tipp zur anwaltlichen Beratung.

  • Der Vermieter hat durch den Anwalt schon die Aufrechnungserklärung mitgeteilt-ist dies so überhaupt zulässig? Der Anspruch, den der Vermieter stellt, ist doch in keiner Weise mietrechtlich gesichert. In diesem Punkt bin ich gerade etwas unsicher, da auf diese Weise sich der Vermieter ja willkürlich bereichern könnte. Sollte ich gegen die Aufrechnungserklärung Widerspruch einlegen oder einfach erstmal eine Zahlungsaufforderung bzgl. der Kaution aufsetzen? Was ich über Aufrechnungserklärungen herausgefunden habe. klingt ja tatsächlich so, als sei somit mein Anspruch auf Auszahlung der Kaution erloschen.

    Hallo,

    ein Sachverhalt wird nicht dadurch richtig und rechtskräftig weil irgend jemand etwas behauptet, ebenso verhält es sich bei der Aufrechnung, dies sind einseitige Behauptungen von Seiten des Vermieters.

    Geh nun zu einem Anwalt, wenn du dir den nicht leisten kannst, kann dieser eine Gerichtskostenbeihilfe für dich beantragen aber geh nun, denn sonst wird's noch enger für dich.

    Manchmal muss man für seine Rechte einfach einstehen, auch wenn das Geld kostet, noch viel mehr kostet es, wenn man untätig bleibt.

    Gruß

    BHShuber

  • Vielen Dank für die Antworten, das gibt mir schonmal mehr Sicherheit, werde jetzt erstmal die Reaktion auf mein letztes Schreiben abwarten und dann notgedrungen doch anwaltliche Hilfe suchen...

  • Im Übrigen ist es Parteiverrat, wenn er seinen Gegner anruft. Entweder ist das ein übergroßer Trottel oder tatḱtisch klug. Das wäre
    ein Fall für die Rechtsanwaltskammer.

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