Meine Eltern hatten ihr Haus mit 3 Wohneinheiten an meine Schwester vererbt, mit einer Eintragung im Grundbuchamt...BESCHRAENKTE PERSOENLICHE DIENSTBARKEIT (WOHNRECHT EINSCHLIESSLICH NUTZUNG GARAGE, GARTEN ). Inzwischen hat meine Schwester dieses Haus verkauft, der neue Besitzer ist sehr zuvorkommend und respektiert, dass ich dort manchmal uebernachte, 2 x im Jahr 3 Wochen, mein Vater ist im Altersheim.
Wir beabsichtigen nunnach Amerika zu ziehen und somit die Wohnung aufzugeben. Ich denke der Besitzer wuerde sicherlich den Verzicht auch im Grundbuch festgelegt sehen, sodas der Anspruch meines Vaters fuer immer entfaellt.
Die Idee meines Vaters ist, dass der Besitzer ihm einen Ausgleich zahlt, der 24 Monatsmieten entspricht. Istr das juristisch machbar ? und moralische vertretbar ?
Vielen Dank fuer euren Rat
dauerwohnrecht
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harryhirsch49 -
3. Januar 2015 um 18:50 -
Erledigt
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Mietrecht, mein Freund, ist kein Erbrecht!
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falls dein Vater das niesrecht hat wird er wohl kaum 24MM zahlen
mM.
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harryhirsch49,
Du solltest mal den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer kennenlernen. -
er hat wohl den eigentümer gemeint

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Hallo,
wenn ich es richtig verstehe hat dein Vater ein Nießbrauch für eine der Wohnungen. Dieser Nießbrauch wurde mitverkauft, so dass der neue Eigentümer die Wohnung nicht vermieten kann.
Wenn dein Vater die Wohnung nicht mehr braucht und auf die Grunddienstbatkeit verzichten will, dann sollte das durchaus machbar sein. Dafür müßt ihr aber zum Notar. Moralisch sehe ich eine Abfindung für den entgültigen Verzicht nicht nur als moralisch ok, sondern als Selbstverständlich an. Je nachdem, wie es um deinem Vater steht scheinen 24 Monatsmieten fair zu sein. Aber das ist Verhandlungssache.
Gruss
H HDies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung
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