Kündigung Untermieter

  • Klaus ist der Mieter einer 1 Zimmer Wohnung, die er an ein Pärchen zur Untermiete vermietet hat. Er hat keine schriftliche Erlaubnis zur Untermiete. Die Untermieter haben zwei Hunde in der Wohnung. Dies ist laut Hausordnung nicht erlaubt. Zudem kam es schon mehrfach zu Lärmbelästigungen durch die Hunde. Es wurde mehrfach durch den Hausmeister darauf hingewiesen. Die Miete der Untermieter wird vom Sozialamt bezahlt, jedoch zu wenig, da die Miete über der Grenze liegt. Eine Miete von vor 4 Monaten sowie die Stromkosten jedes Monats wurden bis jetzt nicht bezahlt. Klaus wollte keine Stress mehr mit Nachbarn und Hausverwaltung und hat den Mietvertrag mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist beim Vermieter gekündigt und dies schriftlich ohne Angaben von Gründen den Untermietern ausgehändigt. Im Untermietvertrag wurde als frühester Kündigungstermin nach mindestens 1 Jahr angegeben. Klaus bekam mittlerweile ein Schreiben vom Anwalt des Untermieterpärchens mit der Aufforderung den Untermietvertrag zu erfüllen, ansonsten wird Schadensersatz verlangt.

    Was kann Klaus machen, um die Untermieter rauszubekommen und keinen Schadensersatz leisten zu müssen? Hat Klaus die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung? Wenn ja, was müsste er beachten?

  • Klaus bekam mittlerweile ein Schreiben vom Anwalt des Untermieterpärchens mit der Aufforderung den Untermietvertrag zu erfüllen, ansonsten wird Schadensersatz verlangt.
    Was kann Klaus machen, um die Untermieter rauszubekommen und keinen Schadensersatz leisten zu müssen?


    Ebenfalls einen Anwalt beauftragen. Über solche Vollpfosten lachen sich die Anwälte permanent halbtot und verdienen sich dabei dumm und dusselig.

  • Hallo Klaus,

    mir ist nicht klar, wie man sich so dermaßen in die Sch... reiten kann.

    Du vermietest eine 1 Zimmer Wohnung an ein Paar mit zwei Hunden und vereinbarst sogar einen beidseitigen Kündigungsverzicht. Dann kündigst du deinerseits die Wohnung, weil du keinen Stress haben willst (das ist dir aber toll gelungen, herzlichen Glückwunsch).


    Was du jetzt tun kannst?
    Erfülle den Vertrag mit den Untermietern. Deine vier Bewohner werden mit Recht nicht ausziehen.

    Mein Tipp wäre:
    1. Den Vermieter schellstens über dein Problem zu informieren und ihm zu sagen, dass du die Wohnung mit größter Wahrscheinlichkeit nicht zum Kündigungstermin übergeben kannst (du solltest beten, dass die Wohnung nicht schon wieder vermietet ist).

    2. Den Untervermietungsvertrag rechtswirksam zu kündigen.

    Was ich nicht verstehe ist, dass das Amt nicht voll bezahlt. Wie kann die Miete für eine 1-Zimmer Wohnung denn über der Grenze für einen 2-Personen Haushalt liegen? Wieviel Miete kassierst du denn (und wieviel zahlst du selbst)?


    Nur nebenbei: Wenn Menschen, die Hartz-4 beziehen zu Zweit mit zwei Hunden in eine 1-Zimmerwohnung ziehen, dann sind Probleme vorprogrammiert. Dazu kommt, dass diese Spezies nicht nur vom Staat unterstützt wird, sondern auch noch besonders geschützt wird. Die können jetzt auf Kosten des Steuerzahlers Anwälte beauftragen und auf dich losgehen. Du dagegen darfst deinen Anwalt selbst bezahlen, selbst wenn du das Verfahren gewinnst.

    Gruss und viel Erfolg
    H H


    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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