Vorauszahlungen 2010 extrem erhöht

  • Hallo,

    habe einen Brief vom Wohnungsverwalter erhalten mit der neuen Berechnung der Vorauszahlungen der Nebenkosten.

    Im Mietvertrag steht zu den Vorauszahlungen:
    "Sind Vorauszahlungen vereinbart, so wird sie jährlich einmal abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald die Abrechnungsunterlagen dem Vermieter vorliegen. Der Mieter ist berechnet in angemessener Zeit nach Zugang de Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter oder der von ihm besteimmten Stelle einzusehen. Eine etwaige Differenz aufgrund der Abrechnung zugunsten des Vermieter (des Mieters) hat der Mieter (Vermieter) innerhalb von einem Monat nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter (den Mieter) zu zahlen. Im Falle des Auszugs eines Mieters während einer Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung bei der nächstfälligen Abrechnung im Verhältnis der Mietzeit zu der Abrechnungsperiode."

    [...]

    die abzurechnenden Kosten werden auf die Mieter wie folgt umgelegt:

    X Nach dem durch Wärmemesser/Heizkostenverteiler ausgewiesenen Verbrauch, jedoch 30% der Kosten nach dem Verhältnis der beheizten Wohnfläche.

    alle anderen Kosten werden umgelegt nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile.

    ---

    So... jetzt zu dem Problem:

    Im Februar diesen Jahres bin ich in die Wohnung eingezogen. Meine damaligen Vorauszahlungen betrugen 94€. Der Verwalter meinte zu mir noch, dass diese Kosten eh zu hoch angesetzt sind und die Vormieterin in den 3 Jahren die sie da gewohnt hat immer Rückzahlungen erhalten habe.

    Vor meinem Einzug war kein Heizungstechniker da, der die Heizungswerte abgelesen hat.

    Ende Juli kam dann ein Techniker, der alle Heizkörper im Haus (10 Wohnungen) abgelesen hat.

    Jetzt habe ich die neuen Vorauszahlungen für 2010 erhalten, und soll statt anfangs 94€ nun 235€ nachzahlen.

    Mein Umlageanteil der Gesamtheizungkosten von 15000€ beträgt 2300€ (!!!!!). Dabei habe ich höchstens im Februar - Anfang April geheizt und dies auch nur abends, wenn ich von der Arbeit heim kam und am Wochenende.

    Demnach ist dieser hohe Heizkostenanteil absolut unverständlich.

    Die Nebenkosten haben sich damit um ca. 150% erhöht. :mad:

    Dummerweise erreiche ich den Verwalter auch nie, ist immer nur der AB dran und auf Mails bekomme ich gar keine Antwort. Leider haben die ihr Büro ne knappe Autostunde von mir weg und ich kann während meiner Arbeitszeit da nicht mal eben hinfahren.

    Meint ihr, dass das mit den Nebenkosten so stimmen kann?

    Hätte da nicht ein Heizungstechniker Anfang Februar kommen müssen, die Heizung ablesen und dann die vormieterin diese Kosten zahlen müssen.

    Bei gleichen Verbrauch aller Mieter müsste jeder ja 1500€ zahlen. Ich alleine soll aber in knapp 2 Monaten 2300€ verheizt haben? :mad:

  • Bei einem Mieterwechsel ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass eine Zwischenablesung erfolgen muss. In diesen Fällen wird nach der Gradtagstabelle der Verbrauch berechnet.

    Also nachschauen, ob der Zeitraum der Heizkostenabrechnung mit der Mietzeit übereinstimmt. Aber bitte beachten, dass eine komplette Abrechnung fürs Haus immer für 12 Monate erstellt wird.

    Aber, bei Ihren Zahlen von 15000, 2300, 150% usw. blicke ich nicht durch.

    Wenn Sie nicht klar kommen, dann die ganzen Unterlagen einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen.


  • Aber, bei Ihren Zahlen von 15000, 2300, 150% usw. blicke ich nicht durch.

    alte nebenkosten: 94€
    neue nebenkosten 230€
    steigerung: ca. 150 % (bzw. anders ausgedrückt: nebenkosten um das 2,5 fache gestiegen)

    Bei der Aufschlüsselung die ich erhalten habe, nimmt der Verbrauch für die Heizung 15.000 € im Umlage-Saldo ein. Mein Umlageanteil an der Gesamtsumme beträgt 2300€.

    Mit den anderen Nebenkosten wie Hausmeister, Allgemein-Strom, Müllbeseitigung, Grundsteuer, Haftpflichtversihcerung,Brandschutzversicherung komme ich dann auf einen Gesamtanteil von 2800€, was monatlich ca. 230€ beträgt.

    ;) ich hoffe jetzt ist ihnen das etwas klarer.


    edit: aus der Kaltmiete die Nebenkosten gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von mod666 (24. September 2010 um 18:19)

  • alte kaltmiete: 94€

    Schauen Sie bitte in Ihren Mietvertrag! Wo gibt es eine Wohnung für unter 100,- Euro anzumieten?

    neue kaltmiete 230€

    steigerung: ca. 150 % (bzw. anders ausgedrückt: nebenkosten um das 2,5 fache gestiegen)

    Was jetzt, mal Miete mal Nebenkosten, bitte entscheiden Sie sich

    Bei der Aufschlüsselung die ich erhalten habe, nimmt der Verbrauch für die Heizung 15.000 € im Umlage-Saldo ein. Mein Umlageanteil an der Gesamtsumme beträgt 2300€.

    Je nach Größe der Wohnung und Ihrem Heizverhalten ist dieser Betrag denkbar, wenn Sie in einem Haus ohne Wärmedämmung eingezogen sind. Was sagt denn der Energieausweis zu den Heizkosten?

    Mit den anderen Nebenkosten wie Hausmeister, Allgemein-Strom, Müllbeseitigung, Grundsteuer, Haftpflichtversihcerung,Brandschutzversicherung komme ich dann auf einen Gesamtanteil von 2800€, was monatlich ca. 230€ beträgt.

    Auch hier sehe ich keine überhöhte Gesamtsumme

    ;) ich hoffe jetzt ist ihnen das etwas klarer.

    Und dieser Satz:

    Bei gleichen Verbrauch aller Mieter müsste jeder ja 1500€ zahlen. Ich alleine soll aber in knapp 2 Monaten 2300€ verheizt haben?

    aus Ihrem Eingangsbeitrag ist wohl unüberlegt geschrieben worden, denn Sie haben in dieser kurzen Zeit keinesfalls 2.300,- Euro verheizt.

    Da nach wie vor über ein Forum keine Klärung Ihres Problems möglich ist, sollten Sie sich vor Ort an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Denen können Sie dann auch Ihre Unterlagen zur Einsicht geben.

  • Sie schreiben, dass die Ablesung im Juli diesen Jahres erfolgt ist. Für welchen Zeitraum wurde denn die Abrechnung erstellt? Und ist in der Abrechnung Ihr Nutzungszeitraum von Februar bis Juli 2010 berücksichtigt?

  • Irgendwie tauchen bei mir immer mehr Fragen auf.

    Ihr Vermieter kann die Vorauszahlungen für die Betriebskosten und die Heizkosten nicht willkürlich erhöhen. Auch eine Erhöhung muss für den Mieter nachvollziehbar bleiben und begründet sein. In der Regel erfolgen Erhöhungen deshalb auch meistens nach Erstellung der Abrechnungen, denn dann liegen auch nachweisbare Zahlen vor.

    Ansonsten würde ich den Vermieter um Auskunft bitte, wie er die neuen Vorauszahlungen ermittelt hat.

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