Mitbewohner zieht aus vor Ablauf der Kündigungsfrist

  • Guten Abend,

    ich habe seid Ende 2013 einen bestehenden Mietvertrag auf meinen Namen laufen. Ich habe in der Wohnung mit meinem Freund gelebt, der sich allerdings im Moment in Australien befindet. Ich hatte mit meine Vermieterin besprochen, dass ich während der Zeit, in der sich mein Freund im Ausland befindet, einen Mitbewohner haben werde. Mit meinem Mitbewohner habe ich mündlich vereinbart (aber auch schriftliche Nachweise, wenn auch nicht innerhalb eines Vertrages), dass er bei mir bis zu einem Jahr wohnen kann, bis mein Freund wieder zurück kommt. Mein Freund hat nun angekündigt, das er im März, spätestens April, wieder kommen wird und dementsprechend habe ich meinem Mitbewohner drei Monate im Voraus schriftlich gekündigt. Er hatte dann gemeint, ob es auch okay wäre, wenn er bereits im Februar gehen würde, falls er eine Wohnung in Aussicht hätte und ich meinte das wäre okay. Jetzt hat er mir allerdings heute geschrieben, dass er bereits am 10.1 ausziehen wird und er mir natürlich noch einen angemessen Teil an der Monatsmiete vom Januar bezahlen wird. Wie sieht das rein rechtlich aus? Steht mir nicht eigentlich die Miete bis März zu oder kann ich es wenigstens durchsetzen, dass er mir die volle Monatsmiete vom Januar schuldet, da er mir erst 12 Tage im Voraus bescheid gegeben hat, dass er ausziehen wird? Immerhin hatte ich ihm volle drei Monate Zeit gelassen und er lässt mich jetzt auf fast drei Monaten sitzen!

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe!!!!

  • Hallo avaclaire,

    da Dein derzeitiger (Unter-)Mieter wohl möbliert bei Dir wohnt, kann das Mietverhältnis von jeder Partei bis zum 15. d.M. zum Monatsende gekündigt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. Dezember 2014 um 00:31)

  • Hallo Berny, vielen Dank für deine Antwort! Das wäre auch in Ordnung für mich, es geht vorallem darum, dass er mir nur heute per Whattsapp Bescheid gegeben hat, also dementsprechend auch noch nicht gekündigt wurde und man ja beidseitig schriftlich kündigen muss. Das bedeutet er kann demnach bis zum 15.1 auf Ende Januar kündigen oder? Das bedeutet aber auch, dass er mir die Miete für Januar noch bezahlen muss oder? Ich habe auch zu ihm gesagt wenn er Februar und März nicht mehr bezahlt und auszieht ist das okay, aber Januar möchte ich einfach noch, da er mir jetzt erst Bescheid gegeben hat...

  • Hallo Berny, vielen Dank für deine Antwort! Das wäre auch in Ordnung für mich, es geht vorallem darum, dass er mir nur heute per Whattsapp Bescheid gegeben hat, also dementsprechend auch noch nicht gekündigt wurde und man ja beidseitig schriftlich kündigen muss. Das bedeutet er kann demnach bis zum 15.1 auf Ende Januar kündigen oder? Das bedeutet aber auch, dass er mir die Miete für Januar noch bezahlen muss oder? Ich habe auch zu ihm gesagt wenn er Februar und März nicht mehr bezahlt und auszieht ist das okay, aber Januar möchte ich einfach noch, da er mir jetzt erst Bescheid gegeben hat...


    Richtig. Die Miete ist bis zum Ende des Mietverhältnisses zu zahlen. Es bleibt Euch beiden jedoch unbenommen, per schriftlicher Individualvereinbarung das Mvh jederzeit zu beenden, aber das musst Du ihm ja nicht auf die Nase binden...

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