Mietkosten für Heizungsanlage??

  • Guten Morgen,
    vlt. kann mir jemand hier helfen..... Wir sind Mitte 2012 in eine neu sanierte Wohnung gezogen. Da es irgendwelche Probleme beim Ablesen der Heizungen und Wasseruhren gab (läuft per Contracting) wurde die Nebenkostenabrechnung für 2012 nebst Heizkosten per qm² abgerechnet. Soweit so gut...... Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen und dort sind bei den Heizkosten u.a. Mietkosten für die Heizungsanlage (nicht für die Ablesegeräte) enthalten. Davon habe ich noch nie etwas gehört. Zwar schon von der Möglichkeit diese Anlagen anzumieten, aber nicht, daß die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden kann. Schon gar nicht, wenn der Mieter dies nicht weiss. Es steht weder im Mietvertrag noch war davon jemals die Rede.... Wir haben schon einen hohen Mietpreis für eine neu sanierte Wohnung und nun sollen wir schon mal alleine 700 Euro für die Mieter dieser Anlage zahlen. Auch von einer Wirtschaftlichkeit kann keine Rede sein. Der Verbrauch der Anlage ist wahnsinnig hoch. Wir haben mehr als den doppelten Durchschnittsverbrauch einer vergleichbaren Wohnung und heizen auch nit übermäßig. Außerdem, haben alle Nachbarn solch überdurchschnittlich hohen Verbrauch. Wirn zahlen monatlich eine Vorauszahlung in Höhe von 100 Euro für Fernwärme und sollen nun noch über 1500 Euro nachzahlen. Da kann doch was nicht stimmen.........Selbst bei einem harten Winter können doch nicht solche Kosten entstehen. Vor allem, wenn man bedenkt, daß alleine diese 700 Euro Miete!! dabei ist....... Vlt. hat ja jemand für mich eine entsprechende Rechtsquelle. Danke im Voraus

  • Zitat

    Wirn zahlen monatlich eine Vorauszahlung in Höhe von 100 Euro für Fernwärme

    Wie groß ist die Wohnung?

    Zitat

    Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen und dort sind bei den Heizkosten u.a. Mietkosten für die Heizungsanlage (nicht für die Ablesegeräte) enthalten. Davon habe ich noch nie etwas gehört.

    Miete für die Heizungsanalage? Sowas habe ich noch nie gehört und dürfte auch nicht umlagefähig sein.
    Was hinsichtlich der Heizkosten umgelegt werden darf, ergibt sich aus § 2 Pkt. 4a Betriebskostenverordnung. Da steht nichts von der Miete der Heizungsanlage.

    In diesem Paragraphen steht unter Punkt 4 folgendes geschrieben:

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie groß ist die Wohnung?
    Miete für die Heizungsanalage? Sowas habe ich noch nie gehört und dürfte auch nicht umlagefähig sein.
    Was hinsichtlich der Heizkosten umgelegt werden darf, ergibt sich aus § 2 Pkt. 4a Betriebskostenverordnung. Da steht nichts von der Miete der Heizungsanlage.
    In diesem Paragraphen steht unter Punkt 4 folgendes geschrieben:


    Zitat https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/BetrKV
    "die Kosten
    a)des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung."
    - die Kosten des Betriebs können m.E. nicht die Mietkosten sein.
    Und bei der nicht zulässigen Berechnung nach Mietfläche kann der Mieter von der Heizkostenabrechnung 15% abziehen. Ich würde der HK-Abr. widersprechen.


  • Und bei der nicht zulässigen Berechnung nach Mietfläche kann der Mieter von der Heizkostenabrechnung 15% abziehen. Ich würde der HK-Abr. widersprechen.

    Das betrifft aber in dem Fall die Abrechnung 2012. Da dürfte Widersprechen zu spät sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So praktisch ich das als Vermieterin auch finden würde, wenn man die Heizung anmieten, und die Kosten auf die Mieter umlegen könnte, aber möglich dürfte es trotzdem nicht sein.

  • Mietkosten für eine Heizungsanlage als solches können nicht umgelegt werden. Es ist eine Investition. Die Bedingungen zu der diese getätigt wird, berührt nicht das Mietrecht. Wie bereits gesagt, sind nur die Kosten des Betriebes dieser Anlage umlagefähig.

    Vielleicht ein ehemaliger Bankangestellter welcher hier seinen Erfindungsreichtum freien Lauf läßt.
    Da würde ich aber dagegen vorgehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (29. Dezember 2014 um 18:30)

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