Kautionsabrechnung überteuert

  • Mein Freund hat ein Problem mit der Kautionsabrechnung. Er hat eine Wohung gemietet, in die seine Ex gezogen ist. Und die Mietkaution bezahlt. Leider war bei der Übergabe der Wohung niemand da. Seine Ex nicht und er auch nicht, weil er von dem Termin nichts wusste. Es gibt wohl auch kein Übergabeprotokoll.Jetzt ist die Abrechnung extrem hoch. Es werden noch Restmietforderungen aus Nov. 2008 und einige Rückläufergebühren aus 2009 von der Kaution abgezogen. Die Miete wurde vom Amt bezahlt, nehme mal an auf Ihr Konto überwiesen. Aber es gab ja wohl eine Lastschriftvereinbarung. Hätte der Vermieter nicht schon viel früher diese ganzen Restmieten und Gebühren einziehen können? Der Vermieter hat ihn darüber informiert, dass dr Kühlschrank neu muss und die Küche noch gereinigt werden muss. Damit hat er sich auch einverstanden erklärt. Jetzt werden aber noch eine Steckdose mit 100,00 Euro und eine zusätzliche Badreinigung 75,00 Euro und die Entsorgung des alten Kühlschranks mit 110,00 Euro von der Kaution abgezogen. Darf der Vermieter das?

  • Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter für alle Forderungen und Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis.

    Wenn Ihr Feund das Gefühl hat, von diesem Vermieter über den Tisch gezogen zu werden, muss er sich professionelle Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht, bzw. einem Mieterverein holen. Dort kann er auch den Mietvertrag und die anderen Schreiben zur Prüfung vorlegen.

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