Hallo zusammen,
Ab dem 01.01.15 gilt ja das Bestellerprinzip bzgl. Der Courtage. Wie sieht das denn aber bei derzeit inserierten Wohnungen aus, die noch ganz "normal" ausgeschrieben sind, also Mieter zahlt Courtage, der Mietbeginn aber erst zum 01.02 wäre und auch der Vertrag erst im neuen Jahr geschlossen werden würde.
Kann man dann davon ausgehen, dass die Provision dann automatisch vom Vermieter übernommen werden muss oder gilt der Text in der Anzeige?
Viele Grüße und vielen Dank