Mietkaution nach Scheidung und Kündigung

  • Hallo,
    folgender Sachverhalt
    vor zwei Jahren kam es zur Trennung und mein damaliger Mann zog aus. Er ließ in einem Anwaltschreiben an mich die Entlassung aus dem Mietvertrag erbeten. Ich sprach mit der Vermieterin und sagte ihr, dass ich nun in der Wohnung bleiben werde (inkl. zwei Kindern)
    Die Vermieterin war damit einverstanden und seitdem zahle ich die MIete alleine.
    vor drei Monaten wurde geschieden
    nun möchte ich ausziehen und es stellt sich die Frage der Kautionsrückzahlung
    mein Ex hat damals die Kaution überwiesen, er hat aber keinen Beleg mehr dafür, es sind 15 Jahre her. Ich war mit unserem zwei jährigem Sohn zuhause, bekam aber Erziehungsgeld und Kindergeld
    Wie sieht es denn nun bei mir aus? :confused:
    Eigentlich ist er doch nie richtig aus dem Mietverhältnis entlassen worden, oder?
    Ich möchte die Mietkaution auch nur für die neue Wohnung, die ja mit den zwei Kindern angemietet wird...also bereichern werde ich mich nciht daran...
    wäre für eine Auskunft dankbar.
    Viele Grüße
    selianova

  • Wenn kein Nachweis über die Zahlung vorliegt, gehe ich davon aus, das es eine Zugewinngemeinschaft war. Demnach gehört jeden die Hälfte der Kaution. Was allerdings im Urteil zur Scheidung festgelegt ist entzieht sich hier der Kenntnis.
    Ist auch kein Mietrecht, daher keine eindeutige Anrwort.

  • selianova:

    "Mann zog aus. Er ließ in einem Anwaltschreiben an mich die Entlassung aus dem Mietvertrag erbeten. Ich sprach mit der Vermieterin und sagte ihr, dass ich nun in der Wohnung bleiben werde (inkl. zwei Kindern) Die Vermieterin war damit einverstanden und seitdem zahle ich die MIete alleine.
    Eigentlich ist er doch nie richtig aus dem Mietverhältnis entlassen worden, oder?"
    - So sehe ich das auch.

    "es stellt sich die Frage der Kautionsrückzahlung mein Ex hat damals die Kaution überwiesen, ...
    - Eine Kaution ist immer an die Mietsache gebunden. In Euerm Fall sehe ich das so, dass die VMn die Kaution zurückzahlen kann an wen sie will. Ihr beiden, also Dein Ex und Du, habt Euch dann im Innenverhältnis über die Verteilung auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Ich möchte die Mietkaution auch nur für die neue Wohnung, die ja mit den zwei Kindern angemietet wird...also bereichern werde ich mich nciht daran...

    Nur so als Vorwarnung: Der Vermieter kann sich mit der Auszahlung der Kaution bis zu 6 Monaten Zeit lassen und auch einen Teil für ausstehende Betriebskostenabrechnungen einbehalten. Es ist also nicht so, dass der Vermieter dir bei Auszug die Kaution überreicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    alles was man hierüber wissen muss, ist hinterlegt in § 1568a verbleib des Ehegatten in der Ehewohnung.

    Die Kaution stellt ein privatrechtliches Verfahren zwischen Ehegatten dar und hat mit Mietrecht recht wenig zu tun.

    Dem Vermieter kann das völlig egal sein an wen er die Kaution herausgibt, denn dies müssen die Ex-Eheleute im Innenverhältnis selber klären.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!