Hallo folgenes Problem :
Eigentumswohnung wird zum 06.07.2010 an den neuen Eigentümer übergeben.
Die Wohnung ist seit 05.2004 an den Mieter X vermietet.
12.2011 bekommt der Mieter X eine Betriebkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2010-31.12.2010
( Nachzahlung 181 € ) vom neuen Eigentümer.
Der Mieter sagt:
Er zahlt dem neuen Eigentümer nur die Betriebskosten für den Zeitraum 06.07.2010-31.12.2010
mit der Begründung, dass er ja erst seit 6.07.2010 neuer Eigentümer sei.
und bittet neuen Eigentümer um eine neue Betriebskostenabrechnung.
Gleichzeitig möchte er dem alten Eigentümer die Bertiebskosten anteilig für 01.01.2010-05.07.2010 überweisen
Das Mietverhältnis war stehts einwandfrei zwischen alten Eigentümer und Mieter X.
Das hat der neue Eigentümer abgelehnt und besteht auf die Zahlungsforderung von 181 €
Und Mieter lehnt Zahlung weiter ab.
Neuer Eigentümer hat nichts unternommen um seine 181€ zu erhalten.
Keine Mahnungen, keine Klagen. Es war einfach Ruhe.
Der Mieter X kündigt seine Wohnung zum 30.09.2013. Keine Mietschulden (nachweisbar mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (28.12.2012) vom neuen Eigentümer.
Der Mieter wohnt seine Kaution 714 € ab.
Der Mieter hat den Eigentümer schriftlich darüber informiert, dass er die Kaution abwohnt.
Der Eigentümer kauft dem Mieter x das Querriegelschloss an der
Wohnungseingangstür für 250€ ab .
Das Geld wurde vom Eigentümer umgehend und direkt an den Mieter X überwiesen.
Die Mietwohnung wurde sauber und mit Übergabeprotokoll vom Mieter X an den Eigentümer übergeben.
12.2013 Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 vom Eigentümer an Mieter X übergeben
Der Mieter X bezahlt die Rechnung umgehend.
JETZT KOMMT DER HAMMER !!!!!!!!
12.2014 Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013
und eine sperate Rechnung mit Mietschlunden
für 07/2013 und 08/2013 114,10 €
in der vom 21.12.2014 Mietschuldenvorderung geht hervor, dass sich der Eigentümer
irgendwann im Jahr 2011 einfach die Betriebskosten von 2010 181,17€ entnommen hat.
Der Mieter wurde nie darüber informiert, dass sich der Eigentümer das Geld einfach von der Kaution auszahlt.
Darf der Eigentümer einfach an die Kaution wärend des Mietverhältnisses?
Der Mieter hat seit seinem Einzug nie erfahren wo und wie die Kaution angelegt wurde.
Darf der Eigentümer offene Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 einfach in Mietschulden umwandeln und sich die Betriebskosten von der Kaution ohne Wissen des Mieters einbehalten/entnehmen?
Ist der Anspruch von 2010 verjährt oder hat er da Anspruch drauf? Warum hat er die Betriebskosten nicht 2011 eingefordert?