Nebenkostenabrechnung 2012/2013 - Abrechnungsfrist und Verteilschlüssel

  • Hallo Forengemeinde,

    angenommen Mietpartei M bewohnt vom 01.07.2012 bis 30.04.2013 eine Mietwohnung. Die kurze Wohndauer ist begründet in persönlicher Unzufriedenheit mit dem Vermieter und anderen Hausbewohnern.

    Nach Ablauf der Prüfungsfrist von sechs Monaten und mehrmaliger Aufforderung wurde wenigstens die Kaution i.H.v. 2 KM zurückgezahlt; wenn auch ohne Verzinsung (bei der kurzen Mietdauer mMn allerdings vernachlässigbar).

    Jegliche Nebenkostenabrechnungen waren auch nach Aufforderung bis heute ausgeblieben. Bis heute!

    Die ehemalige Mietpartei M hat nun Post bekommen. Inhalt: Die Nebenkostenabrechnungen für 2012 bzw. 2013 und eine damit verbundene Nachzahlung. Vermieter V erklärt, er habe sich nun endlich die Zeit nehmen können.

    In diesem Zuge kommen folgende Fragen auf:

    a) Frage zur Abrechnungsfrist:
    Die Nebenkostenabrechnung für 2012 hat also den Abrechnungszeitraum 01.07. - 31.12.2012; die für 2013 01.01 - 30.04.2013. Meinem Verständnis nach beträgt die Abrechnungsfrist 12 Monat nach Ende des Abrechnungszeitraums. Damit hätte die Nebenkostenabrechnung für 2012 spätestens am 31.12.2013 zugestellt werden müssen. Ansprüche seitens Vermieter V sollten damit nicht mehr geltend gemacht werden können. Ist die Einrede der Verjährung hier nun notwendig?

    b) Fragen zum Verteilschlüssel:
    Die die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung 2013 wird M wohl begleichen müssen. Allerdings kommen hier Fragen zur Umlage auf.
    Verbrauchsabhängige Anteile sind ausschließlich Wasser. Der angegebene Verbrauch passt soweit und kann durch Aufzeichnungen von M nachvollzogen werden.
    Unklarheiten entstehen bei folgenden Posten:

    Grundgebühren Schornsteinfeger (verteilt für 4 Monate): 1,xx €
    Kehrgebühren Schornsteinfeger (direkt zurechenbar): 1x,xx€
    Wartungskosten der Heizungsanlage (direkt zurechenbar): 2x,xx €
    Hauswarts- und Reinigungskosten für 4 Monate: 12x,xx €

    M ist verwundert, dass die Grundgebühr für den Schornsteinfeger anteilig für 4 Monate berechnet wird, die Posten Kehrgebühren und Wartungskosten allerdings scheinbar nicht. Selbst wenn eine Kehrung bzw. Wartung in 2013 stattgefunden haben sollte (war allerdings bereits 2012 im Mietzeitraum der Fall), kann diese wohl kaum zu 100% zu Lasten von M gehen, sondern muss auch anteilig berechnet werden. Die Worte "direkt zurechenbar" lassen allerdings anderes vermuten.

    M ist außerdem verwundert, dass Hauswarts- und Reinigungskosten von über 30€ pro Monat und Mieteinheit (insg. 11 Einheiten) angefallen sein sollen. Lt. Mietvertrag sind Treppenhausreinigung, Herausstellen der Mülltonnen und Schneeräumen durch einen Hausmeister erfolgt. Ein finanzieller Anteil, den dieser an den Betriebskosten ausmacht, ist im Mietvertrag nicht angegeben. Die resultierende Ausübung dieser Tätigkeiten ließ lt. M zu wünschen übrig; dies soll allerdings nicht Gegenstand der Diskussion sein.

    Sind die Annahmen von M korrekt?
    Wie könnten mögliche Antworten auf die Fragen sein?

    Sollte es zu einem Widerspruch und bitte um Nachbesserung der Abrechnung kommen, wie ist die Fristenwahrung seitens V einzuhalten?

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße
    H

    3 Mal editiert, zuletzt von viruzz23 (23. Dezember 2014 um 17:31) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Hallo viruzz23,
    ich beschrämke mich mal auf das wesentliche:

    "Mietpartei M bewohnt vom 01.07.2012 bis 30.04.2013 eine Mietwohnung."
    - OK.

    "Jegliche Nebenkostenabrechnungen waren auch nach Aufforderung bis heute ausgeblieben."
    - Das kann ja nur die von 2012 gewesen sein. Ich unterstelle mal, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Damit sind etwaige Nachforderungen des VM verfristet, insbesonders bei diesem "Argument": "Vermieter V erklärt, er habe sich nun endlich die Zeit nehmen können." -->> Haha.

    "Die Nebenkostenabrechnung für 2012 hat also den Abrechnungszeitraum 01.07. - 31.12.2012;"
    - ... womit wohl DeinNutzungszeitraum gemeint sein dürfte.

    Damit hätte die Nebenkostenabrechnung für 2012 spätestens am 31.12.2013 zugestellt werden müssen. Ansprüche seitens Vermieter V sollten damit nicht mehr geltend gemacht werden können. Ist die Einrede der Verjährung hier nun notwendig?"
    - Ja, jedoch Verfristung.

    "Unklarheiten entstehen bei folgenden Posten:
    Grundgebühren Schornsteinfeger (verteilt für 4 Monate): 1,xx €
    Kehrgebühren Schornsteinfeger (direkt zurechenbar): 1x,xx€
    Wartungskosten der Heizungsanlage (direkt zurechenbar): 2x,xx €
    Hauswarts- und Reinigungskosten für 4 Monate: 12x,xx €"
    - Richtig wären 4/12 der Jahreskosten.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    D.h. M müsste der Abrechnung widersprechen und V diese überarbeiten, damit die Kosten für Kehrung und Wartung nur anteilig angerechnet werden? Wie ist hier die Verfristung einzuschätzen? Die Überarbeitung wird sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Immerhin befinden wir uns in einer heißen Phase.

    Wie sind die Hausmeisterkosten einzuschätzen? Kann M von V eine konkretere Aufschlüsselung verlangen?


  • Wie sind die Hausmeisterkosten einzuschätzen? Kann M von V eine konkretere Aufschlüsselung verlangen?

    Nein, das können Sie nur anhand der Originalbelege einsehen.

  • viruzz23:

    "M müsste der Abrechnung widersprechen und V diese überarbeiten, damit die Kosten für Kehrung und Wartung nur anteilig angerechnet werden?"
    - That's right.

    "Wie ist hier die Verfristung einzuschätzen? Die Überarbeitung wird sicherlich etwas Zeit in Anspruch nehmen. Immerhin befinden wir uns in einer heißen Phase."
    - Wayne... interessiert's? Wie sagte seinerzeit Wum? "Stichtag heute in acht Tagen".

    "Wie sind die Hausmeisterkosten einzuschätzen? Kann M von V eine konkretere Aufschlüsselung verlangen?"
    - Yeah, ebenso Vorlage der Originalbelege.

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