brauch ganz dringend hilfe

  • Hallo, ich hab mich eben hier angemeldet weil mein Vermieter mir eben mit ner Klage gedroht hat, wenn ich ende November auszieh und die noch keinen Nachmieter zum 1.12.2010 gefunden haben.

    Zur Sache:
    Ich wohne seit Januar 2009 hier in der Wohnung und mit den Vermietern (älteres Ehepaar) versteh ich mich nicht wirklich gut.
    Am 3.9.2010 habe ich die Kündigung persönlich bei der Vermieterin abgegeben und mir eine Kopie unterschreiben lassen das die Kündigung am 3.9.2010 erhalten wurde.
    Ich habe somit zum 1.12.2010 gekündigt!
    Mittlerweile waren schon mehrere Besichtigungen, wobei der Herr Vermieter bei der ersten Besichtigung sich benommen hat als wär er der King.
    Er hat den Interessenten ohne meine Zustimmung erlaubt Fotos zu machen und ist hier rumgelaufen als wäre es eine Begehung (jeden Mangel hat er mir vorgehalten).
    Heute drückt mir der Vermieter eine Kopie des Vertrages in die Hand und meint wenn ich auszieh und die zum 1.12. keine Nachmieter hätte, dann würden sie vors Gericht gehen.
    Ich hab mir das mal durchgelesen was er markiert hat und ihm gesagt das es doch gar nicht richtig ist was er da meint.
    Nun würde ich gerne wissen wer nun im Recht ist?

    eigentlich sollte nen bild vom mietvertrag dabei sein...weiß nun aber nicht ob es dabei ist oder nicht?

    LG und vielen Dank schonmal für eure hilfe

  • Das ist ein ganz normaler Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist, die Sie ja eingehalten haben. Dieser Vertrag endet am 30.11.2010, so wie Sie es in der Kündigung geschrieben haben.

    Weitere Ansprüche auf Weiterzahlung der Miete für den Fall, dass die Wohnung nicht wieder vermietet ist, bestehen nicht. Hierbei zählt nicht das Wunschdenken des Vermieters, hier zählen nur Gesetze.....und die sind auf Ihrer Seite.

    Und für die nächste Begehung der Wohnung mit möglichen Nachmietern hat sich Ihr VM rechtzeitig anzumelden und einen Termin abzusprechen. Was hier Sache ist, können Sie in den nächsten Links lesen:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/…tigung.htm#zeit

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (21. September 2010 um 19:38)

  • Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich dacht ja schon das ich im Recht bn, aber wenn es dann auch noch bestätigt wird, dann geht es einem doch wirklich besser.
    :)
    Vielen Dank nochmal.

    LG

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