Vorzeitige Kündigung, Wege und Kaution

  • Ich bewohne eine aktuelle Mietwohnung, für die Dauer von 3 Jahren. Und das seit September.
    Im Mietvertrag vom Vermieter steht: "Es endet mit dem angeführten Zeitablauf, ohne, dass es einer Kündigung bedarf."
    Ich möchte die Wohnung nun so bald wie möglich verlassen. Aber wie?
    Gibt es einen Weg für mich die Wohnung jederzeit verlassen zu können? Welche Wege gibt es für mich?
    Außerdem besteht eine Kaution, die ich trotz frühem Auszug zurückhaben will.

    Bitte antworten Sie mir hilfreich.

  • Im Mietvertrag vom Vermieter steht: "Es endet mit dem angeführten Zeitablauf, ohne, dass es einer Kündigung bedarf."

    Das wäre ein Zeitmietvertrag, jedoch einer ohne Gültigkeit wegen des Fehlens einer Begründung.

    § 575 BGB Zeitmietvertrag
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


    Zitat


    Ich möchte die Wohnung nun so bald wie möglich verlassen. Aber wie?

    Inden Sie mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten kündigen.

  • Ist im Vertrag keiner der 3 gesetzlich zulässigen Gründe (siehe Antwort Kolinum) genannt, ist der Vertrag unbefristet und kann jeder Zeit von Dir mit der für Mieter geltenden Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

    Zitat

    Im Mietvertrag vom Vermieter steht: "Es endet mit dem angeführten Zeitablauf, ohne, dass es einer Kündigung bedarf."

    Ist das der ganze Wortlaut oder steht da mehr?

  • Mitrechtli:

    "Ich bewohne eine aktuelle Mietwohnung"
    - Meine Mietwohnung ist auch aktuell...

    "für die Dauer von 3 Jahren."
    - Hier wäre der GENAUE Wortlaut dieser Vereinbarung wichtig.

    "Im Mietvertrag vom Vermieter steht: "Es endet mit dem angeführten Zeitablauf, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.""
    - Es ist nicht der Mietvertrag vom Vermieter, sondern EUER MV.

    "Ich möchte die Wohnung nun so bald wie möglich verlassen. Aber wie?"
    - Kannst Du jederzeit, nur entbindet Dich das nicht von der Pflicht, die Miete bis zum rechtlich zulässigen Beendigungsdatum weiterhin zu bezahlen.

    "Gibt es einen Weg für mich die Wohnung jederzeit verlassen zu können? Welche Wege gibt es für mich?
    Außerdem besteht eine Kaution, die ich trotz frühem Auszug zurückhaben will."
    - Erst mal die Fragen beantworten, denn wir kennen Deinen MV nicht.

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