Mietvertragspunkt "Beschädigungen"

  • Liebe Forumsmitglieder,

    Aufgrund einer von mir hinterfragten Mieterhöhung (möblierte 1-Zimmerwohnung) will sich mein Vermieter nun scheinbar revanchieren und schreibt, dass im Rahmen von Reparaturarbeiten (ca. 4-8 Wochen zurückliegend) ein unsauberer Zustand von "Möbeln, Kühlschrank, usw." festgestellt wurde. Dies will er sich nun auch anschauen und bittet um einen Termin. Ich muss dazu sagen, dass Kühlschrank und Backofen von vornherein nicht mehr die neuesten waren, und es sich meiner Ansicht nach höchstens um allgemeine Gebrauchsspuren handelt. Hat der Vermieter Anspruch dass ich irgendetwas ersetzen muss? Oder ist er selbst in der Pflicht veraltete Dinge zu ersetzen?

    Vielen Dank für Rat!

    h2sio4

  • Wenn die Wohnungseinrichtung mit vermietet wurde und sich in einem funktionsfähigen Zustand befindet, so besteht keine Verpflichtung des Vermieters, veraltete Einrichtungsgegenstände zu ersetzen. Der Zustand der Einrichtung war bei der Vertragsunterzeichnung bekannt.

    Normale Abnutzungserscheinungen muss der Vermieter gegen sich gelten lassen.

  • Das hat sich jetzt erledigt, der Vermieter hat selbst eingesehen dass ein normaler Zustand vorliegt.

    In der Vergangenheit war es immer so dass der Vermieter kleine Reparaturen selbst durchgeführt hat. Nun werde ich aber darauf verwiesen dass ich dies selbst machen muss wenn der Aufwand unter 80 Euro liegt. Ist dies so richtig? Bezieht sich dies nur auf das Material oder auch auf Kosten falls ich jemanden mit der Reparatur beauftrage? Zudem dürfen die Kosten angeblich 360 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

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