Hi zusammen,
bei meiner kleinen Schwester gab es vor kurzem nen Wohnungsbrand in ihrer WG.
Ist noch nicht ganz raus wer Schuld war.
Wie ist das denn allgemein in so einem Fall mit der Sanierung wenn es nicht selbst verschuldet ist?
VG
Hi zusammen,
bei meiner kleinen Schwester gab es vor kurzem nen Wohnungsbrand in ihrer WG.
Ist noch nicht ganz raus wer Schuld war.
Wie ist das denn allgemein in so einem Fall mit der Sanierung wenn es nicht selbst verschuldet ist?
VG
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers/Vermieter wäre in solch einem Fall für die Instandsetzung des Gebäudes in der Pflicht. Für das Eigentum der Mieter ist die Hausratversicherung (hoffentlich besteht eine) zuständig.
bei meiner kleinen Schwester gab es vor kurzem nen Wohnungsbrand in ihrer WG. Wie ist das denn allgemein in so einem Fall mit der Sanierung wenn es nicht selbst verschuldet ist?
Bzgl. etwiger Schadenbehebung bzw. Entschädigung ist erster Anbrechpartner ihr Vermieter.
§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Eine Regressvornahme gegenüber den Verursacher ist allein sein Problem.
ok danke..ne glaube es besteht dummerweise keine ![]()
Bzgl. etwiger Schadenbehebung bzw. Entschädigung ist erster Anbrechpartner ihr Vermieter.
ok ja davon bin ich jetzt auch mal ausgegangen. danke!
§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Eine Regressvornahme gegenüber den Verursacher ist allein sein Problem.
ok danke für den beitrag!
Hab noch den Artikel zu dem Thema gefunden, aber da steht im Endeffekt auch nur das was ihr alle gesagt habt.
Vermieter nach Wohnungsbrand haftbar | News FinanceScout24
naja da muß sie jetzt durch..
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