Körperverletzung durch Vermieter

  • Wir haben letztes Jahr im September eine Wohnung gemietet, erstmal ohne zu wissen, daß der Vermieter unter Betreuung steht.
    Am Anfang war auch alles OK. Es handelt sich um ein 3 Familienhaus und mit dem Mieter im DG lag der Vermieter im Streit.
    Nach Auszug des Mieters aus dem DG wurden wir Ziel seiner Angriffe. Begonnen hat das ganze mit lauter Musik am späten Abend und in der Nacht. Nachdem wir langsam mit den Nachbarn in Kontakt kamen, erfuhren wir, daß unser Vermieter mit allen im Streit liegt und seit über 10 Jahren die Polizei ständig mit ihm beschäftigt ist.
    Wir erfuhren dann auch von der Betreuung.
    Nun fiel uns sein Alkoholkonsum auf ( 1-2 Flaschen Rotwein pro Tag, plus Bier, Psychopharmaka und Schmerzmittel, die unter das BTM-Gestz fallen). Er wurde uns gegenüber immer aggressiver, vor allem weil wir uns nicht an seinem Streit mit den Nachbarn beteiligen wollten. Wir hatten und haben mit den Nachbarn ein Gutes Verhältnis.
    Nachdem sich die Sache zuspitzte haben wir uns mit seiner Betreuerin in Verbindung gesetzt, die uns Hilfe zugesagt hat, passiert ist allerdings nicht. Von der Polizei erfuhren wir, daß sie regelmässig seit 10-12 Jahren bei ihm ein und aus gehen ( Frage eines Polizisten : Wie konnten Sie da nur einziehen ? ).
    Das ganze gipfelte am 01.06. letzten Jahres in einem Angriff mit CS-Gas seinerseits. Wir kamen abends zurück und das Treppenhaus war mit genanntem Gas konterminiert. Wir riefen die Polizei, einer der Beamten hat beim Betreten des Hauses auch von dem gas abbekommen und bestätigt, daß es sich um CS-Gas handelt. Die Feuerwehr musste mit Atemschutz das Treppenhaus ausblasen. Wir mussten beide ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und litten ein ganze Zeit, auch psychisch unter diesem Angriff. Die erfolgte Anzeige zeigt bis heute keine Wirkung. Nun sind wir in der Beweispflicht. Der Mensch ist polizeilich bestens bekannt, allerdings tut niemand irgendwas. Wir haben uns an alle in frage kommenden Stellen gewandt ( Betreuerin, Amtsgericht, Polizei, Ordnungsamt, Gesundheitsamt u.s.w., aber keiner fühlt sich zuständig. Das heißt wir sind alleine gelassen.
    Seit 4 Wochen haben wir nun Gott sei dank eine neue Wohnung und fühlen uns da wohl.
    Nur dieser Mensch kommt wahrscheinlich ungeschoren davon. Trotz Aussage der Bertreuerin die Kaution zurückzugeben ( unter Zeugen ) ist dies nach 2-maliger Aufforderung nicht geschehen. Unser Anspruch auf Schmerzensgeld wird genauso bestritten wie die uns entstandenen Umzugs- und Renovierungskosten.
    Obwohl er uns ein Entschuldigungsschreiben wegen der auf seinem Grundstück erfolgten Vorkommnisse zugesandt hat, gilt dies nicht als Eingeständnis. Die fristlose Kündigung auf Grund der Vorkommnisse wurde allerdings angenommen. Wir verlieren langsam den Glauben an Gerechtigkeit. Sind beide immer noch gesundheitlich angeschlagen durch die ganzen Vorkommnisse.
    Fred:mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred (20. Dezember 2014 um 11:19)

  • Hallo Fred,

    vielen Dank für den Beitrag. Auch wenn Kolinum immer wieder gerne Beträge in Kategorien "Mietrecht" und "kein Mietrecht" einteilt, so ist alles was mit dem Rechtsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern in diesem Forum richtig aufgehoben. Warum Berny bei jeden Beitrag, der keine Frage enthält, auf eben diese Tatsache hinweist, weiß wahrscheinlich nur er selbst.


    Da seid ihr tatsächlich in eine sehr unglückliche Geschichte hereingeraten. Der Vermieter, mit offensichtlich psychischen Probleme, hat euch allerdings nicht direkt angegriffen, sondern Reizgas ins Treppenhaus gesprüht (vorausgesetzt es läßt sich nachweisen, dass er es tatsächlich war). Daher wird sich eine tatsächliche Körperverletzung nur schwer nachweisen lassen.

    Am Ende seid ihr fristlos aus der Wohnung herausgekommen. Die Rückzahlung der Kaution steht euch zweifelsohne zu, aber Schmerzensgeld (wofür und wieviel?) oder anderweitigen Schadensersatz zu bekommen erachte ich als wenig aussichtsreich. Ihr könnt es natürlich gern versuchen und einen Anwalt einschalten. Dann solltet ihr auch aber darüber im Klaren sein, dass ihr ganz konkrete Ereignisprotokolle vorlegen müßtet. Für eine objektive Unzumutbarkeit, die zu Schadensersatzansprüchen führen könnte, muss das aber eine lange Liste sein.

    Mein Tipp: Hakt die Sache ab und freut euch, dass ihr da raus seid. Verschwendet kein Geld und Mühe für einen Rechtstreit, der euch noch mehr vor Augen führt, was in diesem Land möglich ist. Gerade in der Rechtsprechung zeigt sich immer wieder, dass wir in Wahrheit eine Bananenrepublik sind. Macht euch bitte keine Hoffnung, dass ein Gerichtsverfahren eure Wunden heilen wird, im Gegenteil, dort wird nochmal richtig drin herum gewühlt.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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