Hallo, Mieterin A wohnt schon seit 1973 in einer Mietwohnung. Wie es so,ist wurde die Mietwohnung 2009 erstmalig in einer Eigentumswohnung umgewandelt. Die damalige Eigentümerin ließen die Mieterin A weiterhin in deren Wohnung wohnen. Es ist zu beachten, dass eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren in diesem Fall gilt, also Mieterin A kann erst 2019 gekündigt werden.
Im Sommer 2014 stand die Eigentumswohnung wieder zum Verkauf. Ein potenzieller Käufer informierte sich vorab bei der Mieterin A ob sie noch lange in der Wohnung wohnen bleiben möchte oder ob sie mit einer kleinen Entschädigung die Wohnung den neuen Eigentümer überlassen könnte.
Als die Mieterin A sich für dieses Angebot nicht zufrieden gab, drohte der potenzielle Käufer falls der die Eigentumswohnung kauft, die Miete zu erhöhen und bei Auszug der Mieterin sämtliche Veränderungen und Schäden in Rechnung zu stellen! Jetzt ist der Fall aufgetreten, dass der potenzielle Käufer doch die Eigentumswohnung gekauft hat. Der neue Eigentümer möchte sich jetzt den Zutritt zur Wohnung erzwingen, die Bank soll angeblich ein Gutachter vorbei schicken zur Wertschätzung.
-Ist es jetzt ein Trick vom neuen Eigentümer um zu sehen im welchen Zustand sie die Wohnung befindet.
-Auch ist es für ihm einfacher die Miete zu erhöhen.
Das Haus ist von 1911 und es befindet sich in desolaten Zustand, es wurde bis jetzt wenig investiert.
-Wieso will die Bank jetzt einen Gutachter vorbei schicken, obwohl der neue Eigentümer das Darlehen schon bewilligt bekommen hat?
-Soll die Mieterin A, den neuen Eigentümer mit dem Gutachter rein lassen?
-Darf er Fotos machen?
Vielen Dank im Voraus
Siciliana