Eigentümer zum Schlosswechsel verpflichtet?

  • Hallo Zusammen,

    ich bin gerade mit meinem Freund eingezogen und habe vom Vermieter selbst erfahren, dass der Vormieter noch eine Kopie des Schlüssels meiner Haustür besitzt! Außerdem ist der Zylinder der Tür und auch die Fassund beschädigt.
    Ist der Eigentümer nun verpdlichtet, das Haustürschloss auszutauschen? Oder sind wir als Mieter berechtigt das Schloss auswechseln zu lassen und anschließend dem Vermieter die Kosten übergeben? Wir haben den Schlüssel, aber noch keine Kaution bezahlt.

    Danke!

  • Hallo mietteam,

    "Ist der Eigentümer nun verpdlichtet, das Haustürschloss auszutauschen?"
    Nein, denn Ihr habt das Haus ja so angemietet.

    "sind wir als Mieter berechtigt das Schloss auswechseln zu lassen"
    Ja.

    "und anschließend dem Vermieter die Kosten übergeben?"
    Nein.

    "Wir haben den Schlüssel, aber noch keine Kaution bezahlt."
    Ist unerheblich.

    Ich würde den Schliesszylinder auf eigene Kosten (10-20€) selbst tauschen und den alten aufbewahren.

  • Das Nichtaushändigen sämtlicher Objektschlüssel stellt meiner Meinung nach einen Mangel dar. Denn Ihr Vermieter ist nicht berechtigt, ohne Ihr Einverständns Objektschlüssel zurück zu halten.

    Ich würde dem Vermieter den Mangel mitteilen und ihn unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern. Gleichzeitig würde ich darauf hinweisen, dass das Schloß ansonsten von euch ausgetauscht und die zu belegenen Kosten mit der Miete verrechnet werden.

    Schließlich hat Ihr Vermieter die Möglichkeit, den Vormieter mit den Kosten für den Austausch des Schlosses zu belasten, da dieser das Objekt nicht ordnungsgemöß zurück gegeben hat.

    Allerdings befreit der vorhandene Umstand nicht von der Verpflichtung zur Hinterlegung der Kompletten Mietkaution.

  • Grundsätzlich ist der Mieter Berechtigt den HaustürZylinder auszuwechseln nur vorsicht dieser geht in den Eingentum des Vermieters Über.
    Als Tip mit dem Vermieter Sprechen, wenn dieser das nicht will Neuen Zylinder Einbauen und den Alten sicher Verwahren bis zum Auszug der Wohnung und dann erst den Alten Zylinder wieder einbauen einfache Lösung ohne Stress.
    Dieses gilt auch für leser bei Schlüsselverlust eines Dritten zb. einer Mietwohnung ist das eine Haftpflicht sache wenn der Austausch des Zylinders Notwendig zb.Schließanlagen hier sollte jeder in seinen Haftpflicht Vertrag Nachlesen ob das mit Versichert ist und gegebenen Falls dieses Ändern spart Ärger und sehr Veil Geld.

    MFG
    Hausmeisterservice-Schlüsseldenst

  • Grundsätzlich ist der Mieter Berechtigt den HaustürZylinder auszuwechseln nur vorsicht dieser geht in den Eingentum des Vermieters Über.
    Als Tip mit dem Vermieter Sprechen, wenn dieser das nicht will Neuen Zylinder Einbauen und den Alten sicher Verwahren bis zum Auszug der Wohnung und dann erst den Alten Zylinder wieder einbauen einfache Lösung ohne Stress.
    Dieses gilt auch für leser bei Schlüsselverlust eines Dritten zb. einer Mietwohnung ist das eine Haftpflicht sache wenn der Austausch des Zylinders Notwendig zb.Schließanlagen hier sollte jeder in seinen Haftpflicht Vertrag Nachlesen ob das mit Versichert ist und gegebenen Falls dieses Ändern spart Ärger und sehr Veil Geld.
    MFG
    Hausmeisterservice-Schlüsseldenst


    Wie guuut, dass Du uns darüber aufgeklärt hast. Darauf hat die Nation gewartet... Danke!
    Hätte auch gerne in verständlicherem Deutsch sein können.:cool:

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