Korrektur der Nebenkostenabrechnung verweigert

  • Hallo an alle Forenmitglieder,

    Ich freue mich neues Mitglied in eurem Forum zu sein und hoffe das ihr mir einige Ratschläge zu meinem folgendem Nebenkostenproblem geben könnt. :o
    Im Vorfeld möchte ich sagen, das die Geldbeträge in meinem Beitrag vielleicht nicht riesig ausfallen, aber ich bitte um Verständnis, dass bei unserer kinderreichen und einkommensschwachen Situation auch kleine Beträge große Löcher in die Haushaltskasse reißen.

    Ich bin Mieterin bei einer Wohnungsverwaltung, welche mit dem örtlichen Wasserversorger jährlich den Gesamtverbrauch der Liegenschaft abrechnet. Danach bekommen wir von der Wohnungsverwaltung unsere Nebenkostenabrechnung zugestellt. In unserer aktuellen Abrechnung wurde aufgrund eines Ablesefehlers seitens des Wasserversorgers unsere Abrechnung teurer als normalerweise üblich.

    Seit 5 Jahren erhalten wir immer ca. 100€ Guthaben, was auch dieses Jahr nicht anders gewesen wäre, aber nun sollen wir 50€ nachzahlen. Zudem erhöhte die Wohnungsverwaltung aufgrund des angeblich höheren Verbrauches die Nebenkostenpauschale um 15€ pro Monat für das kommende Jahr.
    Nehmen wir die ca. 100€ Guthaben, die uns wegen des Fehlers dieses Jahr wegfallen, mit in die Rechnung ergibt sich für uns eine finanzielle Mehrbelastung von 330€ im kommenden Jahr.

    Gegen diese Abrechnung habe ich zweimal Widerspruch eingelegt. Der Wasserversorger hat den Ablesefehler mittlerweile eingestanden und verweist uns mit der Korrektur auf die nächste Nebenkostenabrechnung.
    Da wir nicht einsehen, warum wir für diesen inhaltlichen Fehler in der Abrechnung nächstes Jahr die oben genannten Kosten tragen sollen, haben wir eine sofortige Korrektur gefordert.
    Dies lehnt der Wasserversorger aber hartnäckig ab, mit der Begründung, dass eine Korrektur der aktuellen Abrechnung nicht möglich sei, da sonst die Abrechnungen aller Mieter in der Liegenschaft geändert werden müssten.

    Meine Frage an euch, muss ich das akzeptieren und auf mein Geld bis nächstes Jahr warten, oder kann ich den Wasserversorger zwingen die aktuelle Abrechnung neu zu erstellen?
    Wie würdet ihr euch verhalten und was gibt es für Alternativen? Über Tips und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    knuddelchen

  • "Dies lehnt der Wasserversorger aber hartnäckig ab, mit der Begründung, dass eine Korrektur der aktuellen Abrechnung nicht möglich sei, da sonst die Abrechnungen aller Mieter in der Liegenschaft geändert werden müssten."
    Das leuchtet mir ein.

    "Meine Frage an euch, muss ich das akzeptieren und auf mein Geld bis nächstes Jahr warten, oder kann ich den Wasserversorger zwingen die aktuelle Abrechnung neu zu erstellen?"

    Sie können natürlich den Wasserversorger zwingen Ihnen Ihr Guthaben auszuzahlen, indem Sie sich anwaltlich beraten lassen und eine möglichen Gerichtsentscheid anstrengen. Kostet aber auch einige Monate Zeit und Geld.
    Ich würde aber dabei Aufwand und Nutzen in meine Überlegungen einbeziehen.

  • Kolinum:

    """Dies lehnt der Wasserversorger aber hartnäckig ab, mit der Begründung, dass eine Korrektur der aktuellen Abrechnung nicht möglich sei, da sonst die Abrechnungen aller Mieter in der Liegenschaft geändert werden müssten."
    Das leuchtet mir ein."""
    - Mir leuchtet das nicht ein. Der Wasserversorger ist m.E. nur zu faul, die Korrektur durchzuführen UND möchte gerne ein Jahr von den unberechtigten "Kredit"zinsen profitieren.
    Ich würde ihm bzw. dem Vermieter eine zehntägige Frist setzen.

  • wenn das Geld knapp ist, dann ist das sicherlich eine unschöne Geschichte. Das du schon mal Widerspruch eingelegt hast und der Versorger den Ablesefehler zugegeben hat, ist gut.

    hier zur Info: Materielle bzw. inhaltliche Fehler in der Nebenkostenabrechnung

    Also es gilt zu unterscheiden, ob die Abrechnung formell oder materiell falsch ist. Da du hier einen Ablesefehler und somit auch einen Rechenfehler bemängelst, liegt ein materieller (inhaltlicher) Fehler vor. Somit ist die Abrechnung ansich wirksam.

    Da nun der Vermieter eine Forderung stellt und der Versorger einen Ablesefehler zugegeben hat und für euch die Nachzahlung eine Belastung darstellen würde, würde ich den Vermieter, auch mit dem Hintergrund, das es sich ja nicht um einen sehr hohen Betrag handelt, bitten, die Nachforderung bis zur nächsten Abrechnung stehen zu lassen, weil der Versorger sich ja weigert, eine neue Abrechnung zu erstellen und ein Guthaben ja erwartet wird. Das wäre halt ein Vorschlag, den man unterbreiten könnte.

    Bezüglich der Anpassung würde ich auf den § 560 Abs. 4 BGB hinweisen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, nach einer Abrechnung die Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anzupassen. Da die 15€ Erhöhung auf eine falsche Grundlage basiert, wäre die Anpassung nicht angemessen, so dass du dieser Erhöhung widersprechen kannst.

  • Vielen Dank an alle die geantwortet haben und die hilfreichen Ratschläge. Ein tolles Forum, hätte nie mit so schneller Antwort gerechnet.
    Ich denke ich werde die Vorschläge von toffer2105 in Betracht ziehen, da dies ein Mittelweg ist und vielleicht Einigung bringt.

    Vielen Dank und Liebe Grüße
    knuddelchen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!