Raum nicht bewohnbar - wie vorgehen?

  • Hallo Leute!
    Ich hoffe mir kann jemand einen kompetenten Rat geben.
    Und zwar sind wir gerade umgezogen - eigentlich zahlen wir zwar seit heute Miete, aber da die Wohnung so verkommen war, sind wir noch am renovieren. Aber darum geht es gar nicht.
    Es geht um folgendes Problem:
    In einem Raum ist ein Riss in der Wand - der geht einmal durch - also auf beiden Wänden zu sehen. Der ist direkt an der Badezimmerwand - also zwischen Bad und zweitem Schlafzimmer. Bei der Wohnungsübergabe ist uns das aufgefallen, wir haben die Tapete im Schlafzimmer ein Stück abgezogen und den tiefen Riss gesehen. Selbstverständlich haben wir es bemängelt und es hieß, bis zum Mietbeginn wäre das beseitigt.
    Nachdem wir anfingen zu renovieren und die Tapete an der Wand komplett entfernt hatten fiel uns auf, dass es hinter der Tapete schimmelt, wir vermuten dass durch den Riss ein Wasserrohr leicht undicht wurde. Auch das haben wir gemeldet.

    Bis jetzt ist aber noch nichts passiert. Unser Vermieter wird durch eine Vermarktungsgesellschaft vertreten, welche uns versichert hat, dass der Schaden beseitigt wird.
    Der vermieter selbst beruft sich jetzt allerdings auf den Mietvertrag in welchem steht, dass die Mängelhaftung für Schäden die bei Einzug bekannt waren ausgeschlossen wird. Und da wir den Schaden ja explizit im Übergabeprotokoll bemängelt hätten, wäre er uns ja bei Übergabe bekannt gewesen und jetzt müssten wir damit leben.
    Aufgrund der Schimmelbelastung ist der Raum aber nicht bewohnbar.

    Wie sollen wir nun vorgehen? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Können wir die Miete um die 17m² des Raumes kürzen?
    Wie sieht das mit dem Vertretungsrecht aus? Es kann uns ja nicht der Vertreter des Vermieters Zusagen machen und der Vermieter selbst widerruft diese dann - auf irgendwas muss man sich doch verlassen können - immerhin ist diese Vermarktungsgesellschaft uns ja gerade als Ansprechpartner und Vertreter des Vermieters vorgestellt worden.
    Also, mir kommt das alles komisch vor - erst werden Versprechungen gemacht um die Mieter in die Wohnung zu bekommen und dann heißt es "ne, doch nicht".

    Wir haben jetzt schon gut 2000 Euro an Renovierungs- und Kleinreparaturkosten in die Wohnung gesteckt...

    Einmal editiert, zuletzt von Panoptikum2000 (15. Dezember 2014 um 10:49) aus folgendem Grund: unverständliche Formulierung

  • Zitat

    Der vermieter selbst beruft sich jetzt allerdings auf den Mietvertrag in welchem steht, dass die Mängelhaftung für Schäden die bei Einzug bekannt waren ausgeschlossen wird.

    Das kann vielleicht für den Riss gelten, aber nicht für den Schimmel.

    Zitat

    Unser Vermieter wird durch eine Vermarktungsgesellschaft vertreten, welche uns versichert hat, dass der Schaden beseitigt wird.

    ich hoffe schriftlich?

    Ob der Raum nun tatsächlich nicht nutzbar ist, kann ich schlecht beurteilen. Bei dem Riss würde ich aber kein großes Theater machen. Das kann man ganz leicht selbst schließen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

  • Panoptikum2000:

    "Wie sieht das mit dem Vertretungsrecht aus? Es kann uns ja nicht der Vertreter des Vermieters Zusagen machen und der Vermieter selbst widerruft diese dann - auf irgendwas muss man sich doch verlassen können - immerhin ist diese Vermarktungsgesellschaft uns ja gerade als Ansprechpartner und Vertreter des Vermieters vorgestellt worden."
    - Dein Anbrechpartner ist IMMER der im MV genannte Vertragspartner - es sei denn, ein Dritter zeigt Dir seine ORIGINAL-Vollmacht des VM.

    "Wir haben jetzt schon gut 2000 Euro an Renovierungs- und Kleinreparaturkosten in die Wohnung gesteckt..."
    - Da fehlen mir die Worte. Wart Ihr bei Mietvertragsanbahnung in einer Notlage?

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