Problem mit Kündigung =(

  • Hallo ihr Lieben,

    habe folgendes Problem:
    Ein ehemaliger Freund ist unser Vermieter.
    Wir haben uns mit ihm zerstritten und geplant, am 01.11. in eine andere Wohnung zu ziehen.
    Meine Kündigung habe ich vor dem 01.08. an meinen Vermieter ausgehändigt.
    Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate.
    Ich habe in die Kündigung geschrieben, dass ich zum 01.11.10 kündigen möchte.
    Problem, weil ich nun doch schon für den 01.10.10 eine Bleibe gefunden habe.
    Kann ich (da ich die Kündigung rechtzeitig [vor dem 01.08.] geschrieben habe) schon zum 01.10. ausziehen, obwohl ich den 01.11. in die Kündigung geschrieben habe?

    Danke und liebe Grüße
    Jessica

    Einmal editiert, zuletzt von dschessica (16. September 2010 um 15:52)

  • Das wird nicht gehen, denn eine einmal ausgesprochene Kündigung ist bindend. Wenn Ihr VM Sie nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag raus lässt, müssen Sie bis zum 31.10. die Miete bezahlen.

  • Hallo Jessica,

    darf ich Dir einige Tipps geben, welche hilfreich sein könnten?Es ist sehr wichtig, sich präzise aszudrücken, damit nicht andere zeitgenossen Dir einen Strick drehen können:

    "Wir haben uns mit ihm zerstritten und geplant, am 01.11. in eine andere Wohnung zu ziehen."
    Wohl eher spätestens zum 31.10.?

    "Meine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate."
    Aufgrung welcher Gesetzesvorschrift oder welcher mietvertraglichen Individualvereibarung?

    "Ich habe in die Kündigung geschrieben, dass ich zum 01.11.10 kündigen möchte."
    >>möchte<<...? Das ist keine rechtswirksame Kündigung!

    "Kann ich (da ich die Kündigung rechtzeitig [vor dem 01.08.] geschrieben habe) schon zum 01.10. ausziehen,"

    Ähem, ausziehen kannste... - weiter siehe das, was Herr Mainschwimmer bereits schrieb.
    Du kannst übrigens jeden Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen und brauchst dabei nicht mal den Termin anzugeben, denn der ergibt sich aus ... s.o..

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. September 2010 um 00:20)

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