Hallo!
Ich habe meinen Mietvertrag zu 31.01.2015 fristgerecht gekündigt. Mitte November fand eine Besichtigung der Wohnung statt, wo mir der Vermieter mündlich mitgeteilt hat, was er gerne erledigt haben würde. Was ich davon machen muss ist ein anderes Thema, er hat an meine Moral appelliert, sind wohl wie ich es mir dachte einige Klauseln unwirksam, haben ja nicht umsonst vor Jahren einen neuen Mietvertrag aufgesetzt, den ich aber nicht unterschrieben habe.
Jetzt zum eigentlichen: Bei der Begehung sagte man zu mir, das ich alles schriftlich erhalte, welche Sachen ich zu machen hätte. Das ist jetzt vier Wochen her und ich habe nichts erhalten. Daher meine Frage, wie viel Zeit muss mir bleiben, falls Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen? Der Vermieter kann ja nicht eine Woche vor Ende des Mietvertrages erst sagen was zu machen ist.
Hoffe mir kann jemand helfen, ich habe dazu im Internet nichts gefunden.
Gruß
Skull34