6 Monate Kündigungsfrist, wenn es im Vetrag steht?

  • Hallo !

    Wir müssen wegen eines Arbeitsplatzwechsels unsere Wohnung kündigen. Im Mietvertrag (abgeschlossen 2008) steht eine Kündigungfrist von 6 Monaten drin. Es ist ein Stndardmietvertrag, die Kündigungsfrist wurde nicht auf einem extra Zettel vereinbart.
    Was gilt denn nun ?
    6 Monate?
    Oder doch die gesetzlichen 3 Monate?

    Vielen Dank schon mal !

    Viele Grüße :)

  • Hier gilt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese kann und darf nicht durch eine anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag abgeändert werden. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, daß der Vermieter ein Standartmietformular verwendet hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gruwo (16. September 2010 um 13:16)

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