Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung?

  • Hallo liebes Forum, mir wurde vor Kurzem das Mietverhältnis gekündigt. In dem tollen Kündigungsschreiben meines Vermieters stand folgende Begründung: "Hiermit kündigen wir das oben genannte Mietverhältnis zum 30. Februar 2010 wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung." Verstehe die Begründung nicht. Kann mir jemand einen Tipp geben?:confused:

  • Folgendes ist mit der Begündung gemeint: Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung heißt, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Hauses oder der Eigentumswohnung gehindert wird und ihm hierdurch erhebliche Nachteile zugemutet werden würden. Das ist eine ganz legitime Begründung und wird in der Regel auch Durchsetzung finden.

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